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Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 4:14

Dürfen Landwirte auch Brennholz verkaufen ???

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon brainfart » Di Nov 18, 2008 10:49

Verkaufs doch einfach schwarz so wie fast alle anderen Landwirte auch. Da sparst Du Dir den ganzen Scheiß und hast zudem noch mehr von Deinem hart verdienten Geld.
Brain, du bist echt... wäh, lol.
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Solange Du Menschen, Schweine und Kühe nicht unterscheiden kannst, halt Dich einfach raus.
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Dem ham`s wirklich ins Hirn geschissn. Der heißt nicht nur so...
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Beitragvon forstbetriebwf » Di Nov 18, 2008 11:50

@ brainfahrt
lso mit solchen atschlägen wäre ich hier doch etwas vorsichtig
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Beitragvon brainfart » Di Nov 18, 2008 16:15

Eigentlich wars ja satirisch gemeint.
Aber jetzt wo du es sagst... hmmm. Wenn Vater Staat uns bescheißt, hat man dann nicht auch die moralische Pflicht zurückzubescheißen?

Die Bauern sind auch nicht mehr das was sie mal waren. Früher gabs Bauernaufstände und Bürgerkrieg, wenn die Obrigkeit zu frech zugelangt hat. Heutzutage kein Arsch mehr in der Hose. Traurig.
Brain, du bist echt... wäh, lol.
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Beitragvon CarpeDiem » Di Nov 18, 2008 16:30

brainfart, gutes Beispiel. Aber die Geschichte lehrt auch, dass die Bauernkrieger nach anfänglichen Erfolgen, von ihren besser organisierten Gegner vernichtend geschlagen wurden. Das Elend war dann hinterher immer noch grösser als vorher. Ein Schelm wer da an Paralellen in der Gegenwart denkt!!!!
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Beitragvon zimtstangerl » Di Nov 18, 2008 16:32

Wenn Vater Staat uns bescheißt, hat man dann nicht auch die moralische Pflicht zurückzubescheißen?


muss dich leider enttäuschen. Vater Staat hat sich vor langem das Bescheissungsmonopol unter den Nagel gerissen und wie's aussieht gibt er's nicht mehr her.
Schöne Grüße aus Ungarn
Wolfgang
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Beitragvon Heiderose » Di Nov 18, 2008 21:53

So Leute,

da ist vieles geschrieben, aber die Wahrheit sagt Dir der Beamte auf dem Finanzamt. Der muss Dir in jedem Fall Auskunft geben.

Am besten einmal beim FA vorbeifahren und reingehen. Dann machst Du keinen Fehler.

Gruss
Wenn Du auf die Nase faellst, musst Du wieder aufstehen; und zwar sofort.
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Beitragvon kleinlandwirt » Do Nov 20, 2008 21:04

ihr habt Recht, das Finanzamt liest auch mit

Aber jetzt zur Rechnungsstellung -wenn Ihr als Landwirt eine schreibt-

Soweit bei euch § 24 (1) UStG anwendbar ist, Rechnung mit Ausweis von 5,5 % USt möglich (braucht Ihr auch nicht ans Finanzamt abführen)

ansonsten Rechnung mit Ausweis von 7 % USt, da Brennholz in der Anlage 2 unter der Nr. 48 enthalten ist.

Wenn auf die Anwendung vom § 24 (1) UStG verzichtet worden ist, dann ist die Anwendung von § 19 UStG zu prüfen.

Aber welchen Sinn sollte es machen, auf die Anwendung von § 24 UStG zu verzichten, wenn ich dann nicht auch auf die Anwendung von § 19 (1) UStG verzichte (soweit der Jahresumsatz nicht von Haus aus über 17.500 € ist und § 19 UStG sowieso nicht zur Anwendung kommen könnte). Dann muss man nämlich sämtliche Rechnungen ohne USt-Ausweis schreiben, da dies ansonsten eine unberechtigt ausgewiesene USt ist und diese ist an das Finanzamt abzuführen!!.

Gesetzestexte könnt ihr übrigens alle unter http://www.buzer.de/index.htm nachlesen.
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cool

Beitragvon haina_157 » Mo Dez 01, 2008 0:07

echt cool,,,

kaum schreibt jemand vom Finanzamt und schon ist Ruhe im Karton....


Ha,,,,

Übrigens , falls jemand das geholfen hatt was mein Vorgänger schrieb: Hut ab,,

ich kann nur Deutsch und ich kapiers nicht.



mein Rat:
frag deinen Steuerberater,,,,

denn



selbst das Finanzamt weis nicht alles....

dort arbeiten,,, ähhhh... sind
auch nur Menschen.

Ha,,,,zwei Witze in einem Satz habt Ihrs gemerkt??
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Beitragvon CarpeDiem » Mo Dez 01, 2008 18:56

Dein Vorgänger hat einen erstklassigen Beitrag geschrieben, in dem alles fachlich notwendige detailgenau erklärt ist.

Ich habe es glaube ich schon einmal geschrieben. In der Landwirtschaft besteht in steuerlichen und betriebwirtschaftlichen Fragestellungen ein erheblicher allgemeiner Informationsbedarf, da einfach ein gewisses Basiswissen nicht vorhanden ist.

Dies ist aber auch notwendig um mit einem Berater klarzukommen.
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