Aktuelle Zeit: Mi Mai 15, 2024 20:27
Moderator: Falke
deutz 7206 hat geschrieben:hallo,
also laut meinen steuerberater ist das kein problem. einfach nur ne quittung schreiben,und beim lohnsteuerjahresausgleich mit einreichen!!!!
CarpeDiem hat geschrieben:Wenn man so manchen Eintrag hier liest, dann kann man nur hoffen, dass die Lesedienste der Finanzämter nicht allzusehr in diesen Foren stöbern, sie würden ein wahres Dorado an finanztechnischen Unzulänglichkeiten entdecken.
CarpeDiem hat geschrieben:Selbstverständlich darf ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Rechnung schreiben. Man darf dann aber Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht miteinander verwechseln. Das sind dann wirklich zwei paar Stiefel, die (fast) gar nichts miteinander zu tun haben.
CarpeDiem hat geschrieben:@Heinz100, denke da gibt es doch nur zwei Möglichkeiten . Entweder er ist Pauschalierer oder aber er hat optiert und ist damit Regelversteuerer. In beiden Fällen ist jedoch die USt, offen auszuweisen bzw. bei kleinem Betrag der v.H. Satz anzugeben.
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