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Dürfen Landwirte auch Brennholz verkaufen ???

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Dürfen Landwirte auch Brennholz verkaufen ???

Beitragvon Schauerschrauber » So Nov 16, 2008 17:17

Hallo

ich habe diesen Winter einiges an Brennholz übrig und möchte es über die regionalen Kleinanzeigen anbieten !

Nun sind wir ja ein Landwirtschaftlicher Betrieb - darf man nun auch eine Rechnung schreiben ohne gewerblicher Brennholzhändler zu sein ?

Und falls ja - wie viel Mehrwertsteuer darf/muß ich für Brennholz ausweisen ???

mfg
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Beitragvon deutz 7206 » So Nov 16, 2008 17:22

hallo,
also laut meinen steuerberater ist das kein problem. einfach nur ne quittung schreiben,und beim lohnsteuerjahresausgleich mit einreichen!!!!
gruß
steini
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Beitragvon Schauerschrauber » So Nov 16, 2008 17:30

OK - das hört sich gut an !

Und wie viel % Märchensteuer ???

mfg
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Beitragvon Fendt-Deutz-Fan » So Nov 16, 2008 17:32

Wenn es Holz vom eigenen Wald ist 5,5 %, anderes Holz 7 %.


Gruß

Kurt
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Beitragvon voro » So Nov 16, 2008 17:34

deutz 7206 hat geschrieben:hallo,
also laut meinen steuerberater ist das kein problem. einfach nur ne quittung schreiben,und beim lohnsteuerjahresausgleich mit einreichen!!!!


Erst lesen, dann antworten :)

Ging um Verkauf aus der Landwirtschaft heraus - Landwirte machen i.d.R. keinen "Lohnsteuerjahresausgleich".
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Beitragvon deutz 7206 » So Nov 16, 2008 17:39

ich habs gelesen. und,wir machen jedes jahr einen. wir werden sogar vom finanzamt angeshrieben,das wir einen machen müssen.......
weiss ja nicht wie das bei den anderen ist???????????
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Beitragvon voro » So Nov 16, 2008 17:45

Also ich mach (bzw. lass machen) 'ne Einkommensteuererklärung, beziehe ja keinen Lohn.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Beitragvon deutz 7206 » So Nov 16, 2008 17:53

ja tausendmal sorry,das meine ich ja.....................
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Beitragvon Waldhäusler » So Nov 16, 2008 19:40

Hallo,

geh in die Arbeit und mach bereits seit über 20 Jahre ne Einkommensteuererklärung!

Wo oder was bitte ist der Unterschied, ist doch Wortglauberei! :roll:
Grüße,
Waldhäusler
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Beitragvon kleinlandwirt » Mo Nov 17, 2008 19:15

an alle

die Bezeichnung "Lohnsteuerjahresausgleich" gab es früher einmal und hat sich somit im Sprachgebrauch eingebürgert

Damit ist die Antragsveranlagung nach § 46 EStG gemeint.

Heute läuft alles unter dem Begriff "Einkommensteuererklärung"
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Beitragvon CarpeDiem » Mo Nov 17, 2008 19:55

Wenn man so manchen Eintrag hier liest, dann kann man nur hoffen, dass die Lesedienste der Finanzämter nicht allzusehr in diesen Foren stöbern, sie würden ein wahres Dorado an finanztechnischen Unzulänglichkeiten entdecken.

Selbstverständlich darf ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Rechnung schreiben. Man darf dann aber Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht miteinander verwechseln. Das sind dann wirklich zwei paar Stiefel, die (fast) gar nichts miteinander zu tun haben.
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Beitragvon Heinz100 » Mo Nov 17, 2008 20:57

CarpeDiem hat geschrieben:Wenn man so manchen Eintrag hier liest, dann kann man nur hoffen, dass die Lesedienste der Finanzämter nicht allzusehr in diesen Foren stöbern, sie würden ein wahres Dorado an finanztechnischen Unzulänglichkeiten entdecken.

Hallo,
also ich denk mal die lesen nicht mit, sondern sie lassen mitlesen :mrgreen:
Die Jungs vom FA haben sogar einen eigenen Scroller. Man gibt da halt die Suchbegriffe ein und dann .......s .
So war es jedenfalls bei ebay und den privat/gewerblichen Shopanbietern :?

CarpeDiem hat geschrieben:Selbstverständlich darf ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Rechnung schreiben. Man darf dann aber Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht miteinander verwechseln. Das sind dann wirklich zwei paar Stiefel, die (fast) gar nichts miteinander zu tun haben.

Aber vorher überlegen ob man selbst Vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.
Gruß
Heinz
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Beitragvon CarpeDiem » Mo Nov 17, 2008 21:12

@Heinz100, denke da gibt es doch nur zwei Möglichkeiten . Entweder er ist Pauschalierer oder aber er hat optiert und ist damit Regelversteuerer. In beiden Fällen ist jedoch die USt, offen auszuweisen bzw. bei kleinem Betrag der v.H. Satz anzugeben. Kleinlandwirt hat das sicherlich sofort zur Hand.
Zuletzt geändert von CarpeDiem am Di Nov 18, 2008 9:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Heinz100 » Di Nov 18, 2008 9:19

CarpeDiem hat geschrieben:@Heinz100, denke da gibt es doch nur zwei Möglichkeiten . Entweder er ist Pauschalierer oder aber er hat optiert und ist damit Regelversteuerer. In beiden Fällen ist jedoch die USt, offen auszuweisen bzw. bei kleinem Betrag der v.H. Satz anzugeben.


Gab es da nicht noch die Pauschalversteuerung für Kleinstgewerbe???
Unsere Rechnungen sind Nettorechnungen, da wir gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
Dann darf nämlich keine Ust ausgewiesen oder????
Gruß
Heinz
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Beitragvon CarpeDiem » Di Nov 18, 2008 9:47

Ob diese Regelung auch für landwirtschaftliche Betriebe gilt weiss ich nicht. Das müsste man einmal nachlesen. Denn im Normalfall ist diese Regelung ja ein Sonderfall des Regelversteuerers.
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