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Eigenbau Holztransportwagen HTW 7,5

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Forstjunior » Mo Mär 24, 2008 11:38

@trac peter
natürlich kannst du dass machen aber es ist nicht richtig. Ist wie bei allen anderen sachen solange es nicht geprüft wird interessierts nur dich..und probleme gibts erst wenn eine rungenbank aufgrund überladung ect..reisst und es zum vu kommt..dann fangen die großen probleme an..weil dann wandert der hänger nämlich zum tüv und es wird ein gutachten erstellt..
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Beitragvon abu_Moritz » Mo Mär 24, 2008 11:54

Trac-Peter hat geschrieben:Hallo

also mein onkel hat einen ladewagen ausgeschlachtet und dann hinten und vorne 4 Rungen angeschweißt und da steht er .
Und wir fahren da mit holz .

FG Peter


Bauliche veränderung, somit Betriebserlaubnis erloschen, darf nur noch auf nicht öffentlichen Straßen verwendet werden.

aber zum Glück wissen das unsere Grünen Freunde nicht so sehr,
für meinen Bandsägenanhänger hab ich ja auch noch keine Betriebserlaubnis erreicht, werde ihn aber wenn dann gleich für 80km/h zulassen.
Gruß Jo


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wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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TÜV......

Beitragvon akazie » Mo Mär 24, 2008 11:55

Hallo Holzers,

man sollte den Begriff TÜV nicht als allgemeinen Begriff stehen lassen. Sorry, mein Fehler.

Es sind verschiedene Prüfungen zu unterscheiden:

Gutachten gem. § 21 StVZO, bescheinigt dem Fahrzeug, die Übereinstimmung des Fahrzeuges mit den geltenden Vorschriften, mit den genehmigten Abweichungen. Dieses Gutachten wird im Volksmund als Vollgutachten bezeichnet. Bei meinem Hänger erfolgt.

Die klassische TÜV-Prüfung hat die Bezeichnung Hauptuntersuchung(HU) und hat z.B. bei normalen PKW alle 2 Jahre zu erfolgen, Ausnahmen sind Neuwagen alle 3 Jahre, Mietwagen jährlich.
Landwirtschaftliche Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h benötigen keine wiederkehrende Untersuchung. Dies bedeutet im Umkehrschluss, die volle Verantwortung des Betreibers für die Verkehrsicherheit des Fahrzeuges einschließlich eventuell nicht genehmigter oder nicht zulässiger Umbauten.

Ein besonders kritischer Punkt bei der Nutzungsänderung von Einachshängern ist die Position der Achse und damit der Stützlast. Der Ausbau von Pickup, Kratzbodenantrieb oder Heckwalzen verändern das Lastmoment, insbesondere bei der Stützlast. Die Folgen davon zu schildern halte ich für müssig, jeder der schon mal einen Traktor bewegt hat sollte die Folgen davon kennen......., Entlastung der Hinterachse oder eine Motorhaube die zum Himmel schaut.......

Gruß

Akazie
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