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Eiige Fragen zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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16 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon aldersbach » So Nov 23, 2008 11:14

[quote="CarpeDiemMein Befreiungsbescheid datiert von 1986.

"Voraussetzung für die Befreiung von der Beitragspflicht zur Alterskasse ist, dass der landwirtschaftliche Unternehmer vor der Antragstellung mindestens 60 Kalendermonate versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung war und zur Zeit der Antragstellung versicherungspflichtig beschäftigt ist (§ 14 Abs. 2 Buchst. a GAL).
Ich denke diese Befreiungstatbestände gelten auch heute noch.[/quote]

Hallo CarpeDiem Diese Voraussetzungen sind sind von der lsv schon vor langer Zeit gekappt worden. Heute wirst Du nur noch (Regelung Bayern) befreit wenn Dein jährliches Arbeitseinkommen € 4.800,-- überschreitet (§ 3 ABs. 1 Nr. 1 ALG) Der hier bereits mehrfach zitierte 400 € Job nützt für die Befreiung von der Versicherungspflicht in Bayern gar nichts.

Ich kann nur jeden "Jungbauer" der sich mit dem Gedanken trägt einen kleineren Betrieb zu bewirtschaften ausdrücklich vor dieser Falle warnen.
aldersbach
 
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