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Eiige Fragen zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Eiige Fragen zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Beitragvon iser » Do Nov 20, 2008 19:44

Hallo
Ich habe vor meinen elterlichen Hof mit 9 Ha zu bewirtschaften.

Dabei wurde mir gesagt , man wäre ab 8 Ha pflichtversichert und man müsste Pflichtversicherungsbeiträge errichten.

Mir wurde gesagt , es werde nur die Fläche berücksichtigt , die man bewirtschaftet und es würden keine anderen Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Zinseinahmen mit berücksichtigt werden.

Stimmt das ?

Muss man dabei andere Einkünfte die man ausserhalb der Landwirtschaft hat angeben oder nicht angeben?

Ich wäre Euch sehr dankbar , wenn Ihr mir eine Auskunft geben könntet.

Gruss Iser
iser
 
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Beitragvon aldersbach » Fr Nov 21, 2008 0:51

Die Betriebsgröße ab der Du Beitragspflichtig zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse variiert von Bundesland zu Bundesland. Bei 9 ha bist Du aber sicher beitragspflichtig. Wenn Du ein anderes außerlandwirtschaftliches Einkommen hast kannst Du Dich von der Beitragspflicht befreien lassen.

Mein persönlicher Rat: Sei sehr Vorsichtig mit der Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse und zur landwirtschaftlichen Rentenversicherung. Solange Du ledig bist und anderes Einkommen hast ist das kein Problem, Du kannst Dich befreien lassen. Wenn Du aber später mal heiratest wollen die Beiträge für Deine Frau kassieren auch wenn die keine Minute auf dem Hof mitarbeitet. Bei 9 ha kannst Du dann bei normaler (also keine Intensivkulturen wie Gemüse oder so) Bewirtschaftung nicht mal das Geld erwirtschaften das diese Abzocker dann jeden Monat von Deiner Frau haben wollen. Und wenn die Dich mal erfaßt haben hast Du die für ewige Zeiten an der Backe.
aldersbach
 
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Beitragvon Anita » Fr Nov 21, 2008 13:37

Wenn Du ein anderes außerlandwirtschaftliches Einkommen hast kannst Du Dich von der Beitragspflicht befreien lassen.

Mein persönlicher Rat: Sei sehr Vorsichtig mit der Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse und zur landwirtschaftlichen Rentenversicherung. Solange Du ledig bist und anderes Einkommen hast ist das kein Problem, Du kannst Dich befreien lassen.


Denkste, Wunschdenken, lieber Aldersbach. Mindestens bei der LSV in Franken/Oberbayern bist Du immer dabei. Ja die LKK Würtemberg hat sogar die AOK Stuttgart auf Herausgabe eines Versicherungsnehmers verklagt und vom Sozialgericht recht bekommen. In dem konkreten Fall ging es um den Inhaber einer Friedhofsgärtnerei.

Bei 9 ha kannst Du dann bei normaler (also keine Intensivkulturen wie Gemüse oder so) Bewirtschaftung nicht mal das Geld erwirtschaften das diese Abzocker dann jeden Monat von Deiner Frau haben wollen. Und wenn die Dich mal erfaßt haben hast Du die für ewige Zeiten an der Backe. schreibst Du richtigerweise weiter.

Allerdings ist der Begriff "Abzocker" für die LSV noch viel zu milde gewählt !
Anita
 
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Beitragvon Anita » Fr Nov 21, 2008 13:49

Weil ich gerade dabei bin. Hier ein Aufruf zur LSV durch den Bundesverbandes der Landwirte im Nebenberuf , ich zitiere:

Die Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse ( LAK ) stellt für die Familie mit einem landwirtschaftlichen Nebeneinkommen eine unzumutbare unnötige Last dar,da der LAK Beitrag den größten Teil des landwirtschaftlichen Einkommen verzehrt, oder sogar deutlich darüber liegt. Die LAK ist daher der Totengräber kleinerer nebenberuflicher Betriebe....
http://www.nebenerwerbslandwirte.de

Ähnlich verhält es sich mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse, siehe meinen vorherigen Beitrag.

Gruß
Anita
Anita
 
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Nov 21, 2008 14:25

Also Vorsicht ist bei diesen Institutionen schon geboten, da haben die Vorposter schon recht. Wenn du als Arbeitnehmer ausserlandwirtschaftliche Einkünfte hast, dann wirst du in aller Regel mit der Befreiung keine Probleme haben. Der Grund liegt einfach darin, dass die LKK dir ja keinerlei Lohnfortzahlung garantieren kann. Darauf kann und wird sich kein Arbeitgeber einlassen und die LKK wird dankend ablehnen. Das ist der Grundsatz der konkurrierenden Pflichtmitgliedschaften. Wichtig ist dabei noch, dass der überwiegende Lebensunterhalt von den ausserlandwirtschaftlichen Einkünften bestritten wird.

Bei der LKK musst du ganz klar zwischen einem ruhen der Beitragspflicht und einer Befreiung unterscheiden. Befreit endgültig und ewiglich bis zum jüngsten Tag wirst du nur wenn du 180 Pflichtbeitragsmonate in einer gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kannst.

Der schlimmste Fall aber auf den man gar nicht oft genug hinweisen kann ist die sogenannte Bäuerinnenrente. Gesetzt der Fall du heiratest ein Mädchen mit ordentlicher Ausbildung die berufstätig ist. Nach einiger Zeit komme Kinder und sie bleibt für eine gewisse Zeit zu Hause. Dann schlägt die Versicherung gnadenlos zu. Du musst zahlen ob die sich als Bäuerin fühlt oder nicht völlig egal. Auch völlig offen ob du jemals etwas daraus bekommst. Wenn du diese Geschichte vor der standesamtlichen Trauung einem Mädchen erzählst, dann steht die auf und flüchtet aus dem Standesamt.
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Beitragvon aldersbach » Fr Nov 21, 2008 16:44

CarpeDiem hat geschrieben:Bei der LKK musst du ganz klar zwischen einem ruhen der Beitragspflicht und einer Befreiung unterscheiden. Befreit endgültig und ewiglich bis zum jüngsten Tag wirst du nur wenn du 180 Pflichtbeitragsmonate in einer gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kannst.


CarpeDiem Könntes Du dafür die Quelle oder Rechtsgrundlage benennen. Das wird nach meinem Kenntnisstand von etlichen LAKs anders gehandhabt. Ich hab mir die Befreiungsgründe verschiedener LAKs durchgelesen aber keinen mit 180 Pflichtbeiträgen gefunden.

Denkste, Wunschdenken, lieber Aldersbach. Mindestens bei der LSV in Franken/Oberbayern bist Du immer dabei. Ja die LKK Würtemberg hat sogar die AOK Stuttgart auf Herausgabe eines Versicherungsnehmers verklagt und vom Sozialgericht recht bekommen. In dem konkreten Fall ging es um den Inhaber einer Friedhofsgärtnerei.

Also die Befreiung von der Landw.Krankenkasse ist problemlos wenn der überwiegende Teil der Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlichem Einkommen stammt - und das dürfte bei dem TE bei 9 ha der Fall sein.
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Beitragvon wolfi wuppermann » Fr Nov 21, 2008 18:22

"Der schlimmste Fall aber auf den man gar nicht oft genug hinweisen kann ist die sogenannte Bäuerinnenrente. Gesetzt der Fall du heiratest ein Mädchen mit ordentlicher Ausbildung die berufstätig ist. Nach einiger Zeit komme Kinder und sie bleibt für eine gewisse Zeit zu Hause. Dann schlägt die Versicherung gnadenlos zu. Du musst zahlen ob die sich als Bäuerin fühlt oder nicht völlig egal. Auch völlig offen ob du jemals etwas daraus bekommst. Wenn du diese Geschichte vor der standesamtlichen Trauung einem Mädchen erzählst, dann steht die auf und flüchtet aus dem Standesamt."

Bei mir ist es etwas anders gelaufen. Meine Frau war berufstätig und bei der dak versichert. Als unsere Kinder kamen ist Sie in den Mutterschutz. Sie und unsere Kinder sind weiterhin bei der DAK versichert. Nach Ablauf des Mutterschutzes hat Sie Ihre Beruftstätigkeit wieder aufgenommen, allerdings als Halbtagsjob. Somit ist Sie weiterhin bei der DAK versichert.

Hier in Hessen wirst Du aus der LAK/LKK entlassen, wenn Du mehr als 400 Euro im Monat verdienst.


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Beitragvon CarpeDiem » Fr Nov 21, 2008 18:48

Deine Erfahrungen widersprechen ja nicht dem was ich geschrieben habe. Interessant würde der Fall ja nur, wenn deine Frau jetzt vollständig ihren Job aufgeben würde. Zudem habe ich nicht von der LAK/LKK gesprochen, sonder von der Bäuerinnenrente.
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Nov 21, 2008 19:11

@aldensbach, mit der Rechtsgrundlage muss ich im Moment leider passen. Kann diese nur meinem eigenen Befreiungsbescheid entnehmen, den ich aber erst suchen muss, da er bereits aus den 80er Jahren datiert. Habe auf die Schnelle aber gesehen, dass 1995 ein Novellierung stattgefunden hat. Aber es gibt auch heute noch die Unterteilung in eine vorläufige und eine endgültige Freistellung.
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Beitragvon wolfi wuppermann » Fr Nov 21, 2008 23:05

Carpe

Ich wollte Dir nicht widersprechen. Es sollte lediglich eine Ergänzung sein. Man sollte halt sehen, daß man immer einen 400 Euro-Job in Reserve hat :-)

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Beitragvon 309CA » Sa Nov 22, 2008 13:17

Hallo Iser

Ich habe gute 18ha und soll 310,63 in die LKK zahlen.Wen ich ca. 1200€ Brutto ausser LW verdiene kann ich mich wieder befreien lassen. Gilt für B.W.Mieteinnahmen wollen sie von mir nicht wissen.Meine Frau geht Vollzeit zum Arbeiten muss mich aber trotzdem bei der LKK versichern.
Bei der LAK hebe ich mich 1989 befreien lassen wurde mir von der LSV tel. bestätigt.

MfG.Franz
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Beitragvon biotec » Sa Nov 22, 2008 17:18

Frage:
Was passiert , wenn ich eine GbR gründe mit einem Partner, der bisher nicht in der Landwirtschaft tätig war. (Ist selbstständig)Wird der auch Beitragspflichtig bei der LAK (Bayern).
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Beitragvon Anita » Sa Nov 22, 2008 20:45

Zur frage von Biotec :
(Ist selbstständig)Wird der auch Beitragspflichtig bei der LAK (Bayern).


Kurze Antwort: JA
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Beitragvon CarpeDiem » Sa Nov 22, 2008 21:28

@aldensbach, manchmal geht es schneller als man denkt. Es bewahrheitet sich immer wieder der Spruch das Haus verliert nichts. Mein Befreiungsbescheid datiert von 1986.

"Voraussetzung für die Befreiung von der Beitragspflicht zur Alterskasse ist, dass der landwirtschaftliche Unternehmer vor der Antragstellung mindestens 60 Kalendermonate versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung war und zur Zeit der Antragstellung versicherungspflichtig beschäftigt ist (§ 14 Abs. 2 Buchst. a GAL).

Dann folgt eine Aufzählung wann all diese Voraussetzungen von mir erfüllt waren. Dann kommt der erlösende Satz "Damit scheiden Sie endgültig aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse aus. Die Befreiung ist unwiderruflich."

Die 180 Monate waren bei der Befreiung meiner Frau von der Bäuerinnenrente nachzuweisen. Insofern Verwechslung, sorry.

Ich denke diese Befreiungstatbestände gelten auch heute noch.
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Beitragvon 309CA » Sa Nov 22, 2008 21:45

Es bewahrheitet sich immer wieder der Spruch das Haus verliert nichts. Mein Befreiungsbescheid datiert von 1986.

Hallo CarpeDiem

Hast du meinen auch dann brauch ich nicht suchen.
Ich denke die 60bzw 180 Monate Regelung gibt es nicht mehr.

MfG.Franz
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