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Eilig: Haftung bei Fällarbeiten im privaten Wald

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Eilig: Haftung bei Fällarbeiten im privaten Wald

Beitragvon Buchenkiller » Mo Mär 16, 2009 18:51

Hallo, wisst ihr wie es mit der Haftung aussieht, wenn man Waldbesitzer ist? Sollte man zwingend auf Motorsägenschein bestehen und auch Schnittschutzkleidung???

Ich benötige sehr eilig eine Antwort, am Besten mit Quellen oder Link im Web.


1000 Dank Euch

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Beitragvon Robiwahn » Mo Mär 16, 2009 19:03

Für dich selbst oder für Selbstwerber?
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Beitragvon Buchenkiller » Mo Mär 16, 2009 19:08

es handelt sich um einen Wald des Schützenvereins, hier sägt ein Mann ohne PSK und Sägenschein, haftet der Verein bei Unfällen?

Vg Buchenkiller
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Beitragvon Johannes D. » Mo Mär 16, 2009 19:20

Hallo,

ich sehe das größte Problem für den "Säger" an sich.

Wenn etwas passiert, sagt unter Umständen dessen Krankenversicherung
Unfall im Wald -> Forstwirtschaftliche Tätigkeit -> muss die BG bezahlen.

Die BG sagt, keien PSA, kein Sachkundenachweis, Unfall (evlt.) durch Selbst-
verschulden verursacht -> wir zahlen nicht.

So könnte das sein. Im zweifelsfalle würde ich mal bei der BG nachfragen,
wie sich das verhält.

Oder geht es Dir darum, was passiert wenn der Säger eine Dritten schädigt?

cu

Johannes D.
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Beitragvon Buchenkiller » Mo Mär 16, 2009 19:30

mir geht es darum, ob der Vorstand des Vereins haftbar zu machen ist.
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Beitragvon Forstjunior » Mo Mär 16, 2009 19:39

Nach meinem Wissen ist das ein Verstoß gegen die UVV. Weil der der jemand sägen lässt hat nach UVV dessen Sachkunde und auch Ausrüstung zu prüfen. Wenn dagegen Verstoßen wird und die BG deswegen Regress fordert ist möglicherweise der Verein Zahlungspflichtig und für die evtl. strafrechtlichen Folgen wird der juristische Vertreter herangezogen und dass ist dann wohl der Vorstand.
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Beitragvon Marco + Janine » Mo Mär 16, 2009 19:56

Wenn er im "Auftrag" des Besitzers arbeitet Haftet der "Auftraggeber" auch mit.

Siehe auch bei Selbstwerberscheien:

Tagen der PSA, Sägeschein, usw.
Dann steht da noch der Selbstwerbe haftet für die Schäden die er anrichtet.

Hab ich aufjeden Fall auf so nem Zettel bei uns gesehen.

Gruß Marco
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wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Beitragvon Piet » Mo Mär 16, 2009 19:57

In Lübeck gibt es Polizisten die für solche Sachen geschult sind.
Evtl. auch bei dir :?:
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Beitragvon Buchenkiller » Mo Mär 16, 2009 20:19

Lübeck ist bei mir ;-)

Weisst du wo und wer?

VG
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Beitragvon Nachteule » Mo Mär 16, 2009 23:01

Hallo!

Ein Waldstück, das dem Schützenverein gehört, bedingt für diesen wahrscheinlich auch eine Mitgliedschaft in der BG. Bei Arbeiten im Waldstück müssten dann auch die entsprechenden Vorschriften beachtet werden. Also PSA, MS-Führerschein u.a.
Wenn im Fall des Falles festgestellt wird, dass dagegen verstoßen wurde, kann es u.U. sehr ungemütlich werden, auch seitens der anderen Versicherungen, die ggf. beigezogen werden könnten. Erkundigt euch mal, was Sache ist. Also Amateure, die meinen, eine Kettensäge reicht für die Waldarbeit, würde ich als Vereinsverantwortlicher ohnehin nicht arbeiten lassen. Die Gefahr, dass etwas "Dickes" nachkommen könnte, ist einfach zu groß.

Gruß
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Beitragvon daiku » Mo Mär 16, 2009 23:14

Die BG des Waldbesitzers zahlt bei Unfällen des Waldeigentümers und seiner Helfer!
Ein gewerblicher Selbstwerber hat eine eingene BG und ein privater Selbstwerber hat sich um seine Versicherung selbst zu kümmern, da er ja für seinen Eigennutz arbeitet.

Ganz einfach!
Kannste auch bei den BGs im Internet nachlesen!

Vorrausgesetzt natürlich ein ordentlich unterschriebener Selbstwerbevertrag!

Grüße
Christian
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Beitragvon Robiwahn » Mo Mär 16, 2009 23:24

N'Abend

ich seh es genauso wie Daiku-Christian, ABER:

Hier im Forum nach Rechtsberatung zu fragen, ist nicht sehr optimal. Du siehst die Vielzahl der Antworten, fast alle sind verschieden, letztendlich weiß es niemand genau, sondern stellt nur Vermutungen auf. Investiert lieber ein paar Euro in eine ordentliche Rechtsberatung, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Und wenn es wirklich so eilig ist, war es vielleicht schon zu spät, dann braucht ihr vielleicht sowieso schon nen Anwalt.

Grüße, Robert
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Beitragvon Piet » Di Mär 17, 2009 8:04

Buchenkiller hat geschrieben:Lübeck ist bei mir ;-)

Weisst du wo und wer?

VG


Weiss ich nicht mehr.Die haben mich mal,vor ca. 15 Jahren gestoppt,als ich mit mangelhafter PSA und MS auf einer großen Esche arbeitete. :oops:
Denen ging es nur um die PSA.

Einfach mal telefonieren.

Wo kommst du denn her?
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Beitragvon Rübezahl » Di Mär 17, 2009 12:05

Mir wäre das sch-egal ob die BG es vorschreibt oder nicht...Wer in mienem Wald sägen will, trägt PSA und hat einen Schein.

Wenn er das nicht will/kann/einsieht, dann suche dir jemanden anderes. Damit bist du definitiv auf der sicheren Seite. Irgend ein Winkeladvocat wird dir schon was in die Schuhe schieben wenn ihm was passiert....

Darüber hinaus hätte ich keine Lust ihm sein eventuell abgetrenntes bein zu tragen während man auf den Hubschrauber wartet....

Sicherheit geht vor !
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Beitragvon scroll » Di Mär 17, 2009 15:16

ja erstens mal MS ist keine Pflicht.
Bei uns kann man auch Polter usw vom Staatwalt ohne MS machen.
Sie haben zwar inzwischen die Anforderungen erhöht. Nachweiß dass man schon etliche Jahre Holz macht.
Mei versicherungstechnisch muss man halt aufpassen was man beim Arzt sagt, ect...
Der Unfall kann ja auch zuhause passiert sein.
Wenn natürlich Lebensgefahr besteht ist das ein anderes Ding.

Das oben genannte Beispiel Schützenverein... na ja wenn er nun nicht für sich das holz sägt sondern im Auftrag des Vereines haftet der Verein, da ja er der Auftraggeber ist. Ist dieser bei der BG ist ja die Welt halb in Ordnung. Der nächste Punkt wäre dann beim Unfall, fahrlässig oder grob fahrlässig.. ect... na ja so einfach ist es dann auch nicht... immer zahlt die BG auch nicht.. somit...Schutzausrüstung ist schon fast Pflicht. wenn irgendwie versichert sein willst!!
Somit braucht man immer eine passende Ausrede zum Unfallhergang.. ;-) wenns schon sein muss...
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