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Ein Glückskauf und die neue 550xpg mark2

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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50 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Glückskauf

Beitragvon Weserberglandsäger » Di Jun 11, 2019 20:12

Ja eben...
Schön mal mit dem Dutch Oven am Lager sitzen, draußen schlafen (bald im Bauwagen) bissl Holz machen und zur Ruhe kommen :mrgreen:
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Re: Glückskauf

Beitragvon Jm010265 » Di Jun 11, 2019 20:30

Bei Bier und Worscht :prost:
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Re: Glückskauf

Beitragvon Sottenmolch » Di Jun 11, 2019 22:04

Wie ist das mit deinem Bauwagen, ich habe mal gelesen, ein Bauwagen Bedarf einer Genehmigung? Oder ist das wieder Ländersache?

Gruß
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Re: Glückskauf

Beitragvon Weserberglandsäger » Di Jun 11, 2019 22:18

Dem Sottenmolch, wenn ein Bau wagen fest steht braucht er eine Genehmigung, da er beweglich ist nicht abgesehn davon, bis 40m2 ist da aber nix zu genehmigen :lol:
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Re: Glückskauf

Beitragvon Sottenmolch » Di Jun 11, 2019 22:34

Wenn du dich da mal nicht täuscht.

Ich gönne dir dein Glück, aber so einfach wie du die Sache schreibst ist es nun doch nicht.

In Niedersachsen sind die 40m3 (nicht m2) umbauter Raum genehmigungsfrei, aber nicht im Außenbereich.
Ein Bauwagen ist auch genehmigungspflichtig, wenn er auf Dauer auf dem Grundstück steht. Da nutzen dir die vier Reifen (Mobilität) nichts.

Gruß

Nachtrag
https://mobil.nwzonline.de/bauen-wohnen ... 96599.html
http://www.faltenreich.de/wagen/kap3_6.htm
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Re: Glückskauf

Beitragvon barneyvienna » Di Jun 11, 2019 23:53

Hallo Weserberglandsäger ! Gratuliere zum Abenteuergrundstück ! Macht Spass, ein Grundstück für die eigenen Wünsche herzurichten. Nach meinem Wissensstand für Österreich braucht ein Bauwagen keine Genehmigung. Viel Freude am Werken wünscht Hermann
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Re: Glückskauf

Beitragvon Neo-LW » Mi Jun 12, 2019 2:09

Moin,

nochmal.

Hatte ich hier schon mehrfach geschrieben.

In Ndrs. brauchen auch Holzstapel gelegentlich eine Baugenehmigung.

Also auch 'Bauwagen'.

Und zwar immer dann, wenn davon 'Wirkungen', wie von Bauwerken ausgehen.
So hat es das OVG Lüneburg in ein Urteil geschrieben.

Mein Grundstücksnachbar wollte mal fahrbare Ansitzkanzeln im Außenbereich aufstellen.
(Bundeswehr-Einachsanhänger)
Hat der Kreis verboten.
Nichtmal das Abstellen auf dem Grundstück seiner Teichanlage im Außenbereich hat man ihm erlaubt.

Für Landwirte gibt es in der Ndrs. Bauordnung 100 Ausnahmetatbestände.
Für Bauwagenbesitzer leider keinen einzigen.

Mal abgesehen von Waldarbeiter-Tagesunterkünften, die alle paar Wochen 5 km weiter ziehen,
und niemals zum Übernachten benutzt werden.


Olli
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Re: Glückskauf

Beitragvon Steyrer8055 » Mi Jun 12, 2019 6:47

Hallo Weserberglandsäger!
Es ist sicher schön am eigenen Gtund zu sitzen und wirtschaften,aber das mit den Brombeeren stell ich mir nicht so einfach vor,auf ewig sie wegzubringen mit der Haue.

mfg Steyrer8055
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Re: Glückskauf

Beitragvon Weserberglandsäger » Mi Jun 12, 2019 7:19

Ja das ist sissyphusarbeit, werde aber nicht Spritzen, die müssen nach und nach weggehackt werden :roll:
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Re: Glückskauf

Beitragvon Weserberglandsäger » Mi Jun 12, 2019 7:22

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

nochmal.

Hatte ich hier schon mehrfach geschrieben.

In Ndrs. brauchen auch Holzstapel gelegentlich eine Baugenehmigung.

Also auch 'Bauwagen'.

Und zwar immer dann, wenn davon 'Wirkungen', wie von Bauwerken ausgehen.
So hat es das OVG Lüneburg in ein Urteil geschrieben.

Mein Grundstücksnachbar wollte mal fahrbare Ansitzkanzeln im Außenbereich aufstellen.
(Bundeswehr-Einachsanhänger)
Hat der Kreis verboten.
Nichtmal das Abstellen auf dem Grundstück seiner Teichanlage im Außenbereich hat man ihm erlaubt.

Für Landwirte gibt es in der Ndrs. Bauordnung 100 Ausnahmetatbestände.
Für Bauwagenbesitzer leider keinen einzigen.

Mal abgesehen von Waldarbeiter-Tagesunterkünften, die alle paar Wochen 5 km weiter ziehen,
und niemals zum Übernachten benutzt werden.


Olli



Gut möglich, der wird aber nicht da vorne stehen bleiben, der kommt weiter aufs Grundstück (wo kein Kläger...)
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Re: Glückskauf

Beitragvon Seven-fifty » Mi Jun 12, 2019 7:40

Dann sei aber bitte auch so ehrlich und poste es hier wenn "Erfahrene" Recht hatten und der "Amtsschimmel" wieherte
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Re: Glückskauf

Beitragvon Weserberglandsäger » Mi Jun 12, 2019 8:02

Seven-fifty hat geschrieben:Dann sei aber bitte auch so ehrlich und poste es hier wenn "Erfahrene" Recht hatten und der "Amtsschimmel" wieherte

Ich lasse euch dran teilhaben wenn was kommen sollte :wink:
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Re: Glückskauf

Beitragvon ChrisB » Mi Jun 12, 2019 8:49

Hallo Weser...........
herzlich willkommen hier :klee:
Bist Du Forstwirt oder Gärtner?
Wenn Du vom Chef so ein Profiwerkzeug bekommen kannst?
Ärger bekommt man zumeist, wenn liebe Nachbarn anzeigen?
Dann müssen die Behörden einschreiten :twisted:
Gehe auf deine Nachbarn zu
und vergesse nicht diese zum Grillen einzuladen :wink:
Dann haste dieses Jahr keinen Ärger mit den Behörden?
Obstbäume Pflanzen bringt auch Pluspunkte.
Toll auch, wenn deine Feundin da mitzieht :D
Weiterhin unfallfreies Arbeiten.
ChrisB
 
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Re: Glückskauf

Beitragvon Weserberglandsäger » Mi Jun 12, 2019 9:43

Bin Landschaftsgärtner
Ja da hab ich Glück mit dem Werkzeug und mit meinen Nachbarn komm ich super klar, immer ein nettes Gespräch und man hilft sich gegenseitig
Obstbäume sind gepflanzt
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