Ja eben...
Schön mal mit dem Dutch Oven am Lager sitzen, draußen schlafen (bald im Bauwagen) bissl Holz machen und zur Ruhe kommen
Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 2:33
Moderator: Falke
Neo-LW hat geschrieben:Moin,
nochmal.
Hatte ich hier schon mehrfach geschrieben.
In Ndrs. brauchen auch Holzstapel gelegentlich eine Baugenehmigung.
Also auch 'Bauwagen'.
Und zwar immer dann, wenn davon 'Wirkungen', wie von Bauwerken ausgehen.
So hat es das OVG Lüneburg in ein Urteil geschrieben.
Mein Grundstücksnachbar wollte mal fahrbare Ansitzkanzeln im Außenbereich aufstellen.
(Bundeswehr-Einachsanhänger)
Hat der Kreis verboten.
Nichtmal das Abstellen auf dem Grundstück seiner Teichanlage im Außenbereich hat man ihm erlaubt.
Für Landwirte gibt es in der Ndrs. Bauordnung 100 Ausnahmetatbestände.
Für Bauwagenbesitzer leider keinen einzigen.
Mal abgesehen von Waldarbeiter-Tagesunterkünften, die alle paar Wochen 5 km weiter ziehen,
und niemals zum Übernachten benutzt werden.
Olli
Seven-fifty hat geschrieben:Dann sei aber bitte auch so ehrlich und poste es hier wenn "Erfahrene" Recht hatten und der "Amtsschimmel" wieherte
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