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Ein paar Fragen - bitte hilft mir / uns kurz weiter

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Petrus » Mo Mai 16, 2005 21:27

Hallo an alle

Danke, danke , Danke! Das Ihr Euch solche Mühe gemacht habt da Licht ins Dunkel zu bringen und mir zu helfen!!!! :D

Favourit, das ist das was ich wissen musste..

..noch eine klitzekleine Frage:
Wenn ich dqas richtig verstanden habe, heisst es beim 3er bis 12 Tonnen (7,5 Zugfahrzeug + 4,5 t Anhänger) und 3 Achsen als Zug..
Nun haben bekanntlich doch Pritscheanhänger zwei Achsen..
Und eine solche Anschaffung wird nun auch nötig...weil nen trecker macht noch keine Arbeit alleine weniger..
Soviel ich weiss, gibts Hänger die Zulassugsfrei sind und welche die nicht frei sind...
..oder fällt das beim 3er dann dennoch flach?

..warum muss das nur so kompliziert sein..

Danke für die Same-Info...wieder was interessantes dazu gelernt...
Weiss jemand die Itrakker-Homepage? Würde mir gerne die mal anschauen und vergleichen...sagt mir nämlich nichts der Name..

Danke nochmal!
Petrus
 
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Beitragvon Gast » Mo Mai 16, 2005 23:05

Führerschein Klasse T


Diese Fahrerlaubnis wird fast nur von Fahrschulen ausgebildet, die auch im LKW-Sektor tätig sind.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. !!!!

Tritt dann mit 18 automatisch in Kraft.......


Soviel zum T.


Der L: Also ab 16 bedeutet bis 7,5 Tonnen Trecker und 32 Km/h..........


Bei T groß (also ab 18, 60 km/h und 40 Tonnen Gesamtgewicht vom Zug.....

Dennoch, lasst den Jung unter Aufsicht fahren, er wird sicherer werden mit dem Umgang solcher Maschinen....(auf dem Feld z.B.), man lernt Schlepper fahren nur beim Fahren :D . Viele meinen, sie würden das beherrschen, aber auch alte Hasen müssen das 2-Achser Rückwärtsfahren jede Weizen-Saison aufs neue probieren..... :lol: 8) ....

Hier die Same Seite:
http://www.samedeutz-fahr.com/

Falko
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Beitragvon Favorit » Di Mai 17, 2005 14:24

Korrektur Petrus:
Das Zugfahrzeug darf 7,5to schwer sein und der Anhänger das 1,5fache, also ungef. 12to. Bei Klein-LKW darf der Zug nur 3 Achsen haben, aber der Anh. darf auch nen Tandemaggregat haben (brauch er auch über 9to).
Der Zug darf als 3-Achsern auch ein Sattelzug sein. Die Gewichtsberechnung dafür weiß ich gerade allerdings nicht auswendig.
Im LoF ist das aber egal. Hier darf man auch mehrachsige Anhänger führen. Entscheidend ist der Eintrag im Schein der Zugmaschine (Anhängelast). Anhänger mit einem GG bis 8to dürfen auch zwei geführt werden, wenn die Bremse durchgängig ist (bei 25km/h).
Favorit
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Beitragvon deutz2608 » Do Mai 26, 2005 10:08

Also das mit dem Führerschein ist recht kompliziert! ich würde mich einfach bei einer Fahrschule schlau machen!Und eine aussuchen die T ausbilden darf!
Meist wir für die ausbildung ein Schlepper mit zwei Achsen und Druckluftbremse benötigt!Denn welche Fahrschule hat so etwas!Und dann muss die Versicherung noch mit machen!


Zum AP 60!

Wir hatten auch einen!uns war er einfach zu schwach!wir haben ihn nach ca 6 Monaten gegen einen AP80 Vorführschleppergetauscht!Der 60er hat halt nur 3 Zylinder!Wir hatten dann noch Frontkraftheber mit Zapfwelle und Frontlader montiert und relativ breite Reifen drauf das war zuviel für den Kleinen

Mit dem 80er sind wir voll zufrieden!ob auf der Straße ,auf dem Feld oder im Forst!
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Ein paar Fragen

Beitragvon stiftamobil » Do Mai 26, 2005 14:53

Wilkommen im Forum :D

Zum Führerschein:

Wenn in deinem Führerschein die Klasse T eingetragen ist darfst du bis glaub 60 km/h fahren.

Der Sohn des Bauern darf mit 15 offiziell den T machen! Also darf er den T schein machen weil er ja eh bald 16 wird.

Mit dem Autoführerschein darf man Autos bis 7,5 to fahren. (Sprinter)
Mit dem C (LKW klein) bis 12 to oder so

und mit CE= 40 Tonner!
Das ist mein Wissensstand!

BEi weiteren fragen kannst dich Gerne melden!
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Beitragvon chill out » Do Mai 26, 2005 15:02

das stimmt nich C ist der größe LKw C1 ist der kleine
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Beitragvon Unimogfreak » Do Mai 26, 2005 16:47

Leute,schon mal was von CE gehört??

Denkt ma nach,


Alex
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Beitragvon Gast » Do Mai 26, 2005 17:35

Nichts für Ungut Stiftamobil....aber Du hast ziemlich viel durcheinader gebracht.

mit 15: nix (außer Moffa:wink: )

16 Jahre: L Trecker (32 Km/h und 3,5 tonnen) oder T,Trecker(klein: 40 Km/h, 7,5 Tonnen) oder M für Mopped

18 Jahre: T, Trecker (groß: 40Tonnen 60 Km/h)

18 Jahre LKW zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen: C1
C1E ist ne alte Variante: aber für 12 Tonner geeignet

18 Jahre Auto : bis 3,5 Tonnen gesamt. (beinhalten dann L)

mit 18 C (Zugmaschine) und E(Bsp. Gliederzug) möglich T dann inklusive....aber erst ab 21 Gewerblicher Verkehr möglich

Alles klar.... 8)

können wir das jetzt beenden, :? weil es eigentlich nix zu diskutieren gibt, da es gesetzlich festgeschrieben steht :roll:
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Beitragvon Unimogfreak » Fr Mai 27, 2005 13:40

Danke für die Richtigstellung

hat weitergeholfen,


Bis dann leute.

Gruß Alex
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Beitragvon favoritpower » Sa Mai 28, 2005 13:07

moin moin petrus mit dem alten dreietschein darfst du schlepper mit einer zugelassenen geschwindigkeit fahren, mit einem anhänger oder auch zwei anhänger(auflaufgebremst) bis 25 kmh. den braucht ihr eigentlich auch nur um holz zu fahren. der junge kann mit 16 den t machen darf aber nur bis höchstens 40 kmh zugelassen, aber die anhänger können luftdruckgebremst bis 40 kmh sen.
Wer Fendt fährt führt.
Wer führt fährt Fendt Vario 930.
Ohne Bauer kein Brot. Ohne Brot kein Volk. Ohne Volk kein Staat. ohne Staat keine Politiker.
Wofür brauchen Wir eigentlich Politiker?
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Re: Ein paar Fragen

Beitragvon favoritpower » Sa Mai 28, 2005 13:09

stiftamobil hat geschrieben:Wilkommen im Forum :D

Zum Führerschein:

Wenn in deinem Führerschein die Klasse T eingetragen ist darfst du bis glaub 60 km/h fahren.

Der Sohn des Bauern darf mit 15 offiziell den T machen! Also darf er den T schein machen weil er ja eh bald 16 wird.

Mit dem Autoführerschein darf man Autos bis 7,5 to fahren. (Sprinter)
Mit dem C (LKW klein) bis 12 to oder so

und mit CE= 40 Tonner!
Das ist mein Wissensstand!
mit 15 darf er machen (auf antrag sonderrechte)
sprinter geht bis 3,5 tonnen
alles darüber ist kleinlaster laso c

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Wer führt fährt Fendt Vario 930.
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