feine Unterschiede gibts schon, z.B. hier:
https://www.svlfg.de/20-aktuell/akt02_news/akt02_2016/akt02_2016_001/akt02_2016_001_02/index.html
oder auch bei der Dieselrückvergütung. Aber da wirds schon wirklich speziell.
Generell ist richtig, auf die Verwendung und die Bauart "Zugmaschine" kommts an für die KFZ Steuerbefreiung. Insofern war das inzwischen korrigierte Fehlurteil allemal einen Thread wert.
Die ewige Diskussion Unimog vs. Standarschlepper ist es nicht... schon garnicht 1,5 Jahre nachdem das Thema erledigt wurde.