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schimmel hat geschrieben:Es wird immer verrückter. Nun will die Genehmigungsbehörde seit dem 1.1.11 bei Einleitung von Niederschlagswasser von den Dächern landw. Betriebsgebäude eine schriftliche Bestätigung, dass folgende Werte nicht überschritten werden:
- elektrische Leitfähigkeit 100uS/cm
- Ortho - Phosphat < 0,1mgP/l
- Abdampfrückstand < 30mg/l
- No3- N < 2mg/l
- Nh4 - N < 3mg/l
...im Antrag auf Einleitungserlaubnis werden diese Werte fixiert und der Landwirt muss diese Werte bei Kontrollen des Regenwasser - Sammlers einhalten, sonst Tod durch ertränken!
Wohl gemerkt es handelt sich um das Regenwasser.....dieses darf nicht ungefasst in die Bodenzone eingeleitet werden.....angeblich mit dem neuen WHG in Landesrecht umgesetzt....ich bin entsetzt...
euro hat geschrieben:Hmm, habe Zweifel an den Werten, bis 30mg/l N sind im Trinkwasser zugelassen, in Ösieland glaub ich sogar 50.
Glaub du hast was falsch kopiert Schimmel, denn bei vorfluterfähigem Abfluss sind es 100.
unimogthorsten hat geschrieben:wend Dich doch mal an die lokale Presse oder an Akte 2011 im Fernsehen, die sind meist ganz heiß auf so einen behördlichen Schwachsinn
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