Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mo Mai 19, 2025 8:57

Einzäunung von Privatgrundstück (Bayern)

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
Antwort erstellen
33 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Einzäunung von Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon PeterPansen » Mi Aug 21, 2024 9:13

Hallo Zusammen,

Wir haben ein Grundstück mit ca. 2500 qm, auf dem wir letztes Jahr neu gebau haben. Dieses Grundstück möchte ich nun einzäunen. Zum einen, weil wir Hunde haben, die gerne mal die Nachbarn besuchen, zum anderen haben wir regelmäßig Rehe im Garten. Im Moment stört das noch nicht, aber spätestens wenn Beerenträucher gepflanzt und ein Gemüsegarten angelegt wird, wahrscheinlich schon.
Nun haben wir etwas spezielle Randbedingungen. Der hintere Teil des Grundstück ist als landwirtschaftliche Fläche ausgeweisen, nur der vordere Teil darf bebaut werden (laut unserem Notar handelt es sich um Bauland, das im Rahmen der Flurbereiningung nachträglich erschlossen wurde). Dieser hintere Teil grenzt, durch einen Gehölzstreifen getrennt, an eine Wiese und in einer Ecke an einen Wald. Die Grenze verläuft durch den Gehölzstreifen. Bei den Nachbarn liegt die gleiche Zweiteilung vor, d.h. ein Teil der Grenze zum Nachbarn geht über die landwirtschaftliche Fläche. Den Zaun zur Wiese hin, möchte ich gerne in dem Gehölzstreifen errichten. Das soll ein einfacher Wildzaun werden. Der Zeun zum Nachbar voraussichtlich aber auch. Mittelfristig soll da eine Hecke angelegt werden, deshalb will ich da keinen aufwändigen/teuren Zaun errichten.

Nun stelle ich mir die Frage, ob sich aus der deklarierten Nutzungsart irgendwelche rechtlichen Probleme ergeben, was die Errichtung von Zäunen angeht. Geltern hier andere Vorgaben als auf einem reinen Baugrundstück? Ich kenne mich da leider gar nicht aus. Natürlich könnte ich einfach bei der Gemeinde anfragen, aber ich dachte mir ich höre mich erstmal anderweitig um, bevor ich schlafende Hunde wecke.

Wer kann mir dazu was sagen?
Zuletzt geändert von Falke am Do Aug 22, 2024 13:38, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Thementitel korr. und erweitert
PeterPansen
 
Beiträge: 12
Registriert: Di Aug 20, 2024 9:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon T5060 » Mi Aug 21, 2024 10:39

70 cm Abstand zur Grenze eines "Landwirtschaftlich genutzten Grundstücks",
ob das als bauland ausgewiesen ist, ist egal.
Entscheidend ist die landwirtschaftliche Nutzung
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 33635
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon PeterPansen » Mi Aug 21, 2024 10:56

Soll heißen, wenn ich diesen Abstand einhalte ist der Zaun Richtung Wiese kein Problem und der zum Nachbarn ohnehin nicht?
PeterPansen
 
Beiträge: 12
Registriert: Di Aug 20, 2024 9:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon T5060 » Mi Aug 21, 2024 11:10

PeterPansen hat geschrieben:Soll heißen, wenn ich diesen Abstand einhalte ist der Zaun Richtung Wiese kein Problem und der zum Nachbarn ohnehin nicht?


Rede doch einfach mit dem Bauern......
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 33635
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon PeterPansen » Mi Aug 21, 2024 11:13

Rede doch einfach mit dem Bauern......


Ja, das hätte ich ohnehin noch getan. Da erwarte ich eigentlich auch keine Probleme. Mir ging es eher darum, ob die Gemeinde irgendwas dagegen haben könnte, weil es gegen irgendwelche Bestimmungen verstößt.
PeterPansen
 
Beiträge: 12
Registriert: Di Aug 20, 2024 9:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon langholzbauer » Mi Aug 21, 2024 11:21

Es gibt länderspezifisches Nachbarschaftsrecht.
Da stehen die Grenzabstände für Zäune, Bepflanzungen und Bebauung drin.
Ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn kann nie schaden. :wink:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 11675
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon Sturmwind42 » Mi Aug 21, 2024 11:29

Von 70 cm weiss ich nix , es geht darum das der Nachbar sein Feld weiter komplett bestellen kann . Würdest du direkt auf die Grenze den Zaun bauen , könnte er das nicht . Wenn du 50 cm weg bleibst , sagt niemand was .

Jedoch ist es so , das du ein landw Grundstück ohne entsprechenden Grund überhaupt gar nicht einzäunen darfst ! Dieses steht ja der Jagdausübung zur Verfügung . Einzäunen darfst du nur dann , wenn du deine landw Nutztiere darauf weidest !
Der Zaun muss zu deiner Tierart passen, also du kannst nicht etwa Rinder mit einem Stabmattenzaun einsperren .

Hier im Ort bzw Ortsrand , musste einer ein Zaun deshalb abbauen .

Wahrscheinlich müssen deine Tiere deinem landw Einkommen dienen , also nix mit Privathobbyhaltung ( das ist aber Vermutung ) .

Zum Baugrundstück wirst du nicht umherkommen , schlafende Hunde zu wecken, da die Satzungen zu den Baugebieten sehr unterschiedlich sind . Also nicht einmal innert einer Gemeinde ist das immer gleich .
Sturmwind42
 
Beiträge: 5462
Registriert: Mo Apr 16, 2012 12:04
Wohnort: Bayern-südlich Donau
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon PeterPansen » Mi Aug 21, 2024 13:02

Jedoch ist es so , das du ein landw Grundstück ohne entsprechenden Grund überhaupt gar nicht einzäunen darfst ! Dieses steht ja der Jagdausübung zur Verfügung . Einzäunen darfst du nur dann , wenn du deine landw Nutztiere darauf weidest !


Das ist die Art der Einschränkung, die ich meinte und befürchtet habe. Ist das wirklich auf Tierhaltung beschränkt? Wenn ich auf der Fläche z.B. eine Streuobstwiese anlege, könnte man ja mit einem Verbiss-Schutz argumentieren.
PeterPansen
 
Beiträge: 12
Registriert: Di Aug 20, 2024 9:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon Sturmwind42 » Mi Aug 21, 2024 18:38

PeterPansen hat geschrieben: Wenn ich auf der Fläche z.B. eine Streuobstwiese anlege, könnte man ja mit einem Verbiss-Schutz argumentieren.
Ich hab keine Ahnung ob das möglich ist , bzw als Argument zählt . ^
Nur als Beispiel , eine Wildgatter ist genehmigungspflichtig , kann man nicht einfach so machen .
Sturmwind42
 
Beiträge: 5462
Registriert: Mo Apr 16, 2012 12:04
Wohnort: Bayern-südlich Donau
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon Otto Mohl » Mi Aug 21, 2024 19:11

Innenbereich oder sogar schon Außenbereich? Da gibt es Karten von der Gemeinde.
Im Außenbereich als Privater geht nichts.
Otto Mohl
 
Beiträge: 463
Registriert: Di Jan 30, 2018 16:25
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon T5060 » Mi Aug 21, 2024 20:22

Ne die Nachbargesetze aller Bundesländer differenzieren nicht unter Außen - und Innenbereich sondern nur zwischen landw. und nichtlandw. Nutzung.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 33635
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon PeterPansen » Mi Aug 21, 2024 20:27

Ich hab beschlossen, dass ich doch mal bei der Gemeinde vorbei schaue. Das Rätselraten bringt mich ja auch nicht weiter.
PeterPansen
 
Beiträge: 12
Registriert: Di Aug 20, 2024 9:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon langholzbauer » Mi Aug 21, 2024 22:52

Es gibt für viele Bundesländer ausreichend öffentliche Karten online zur Abgrenzung von Außen- zum Innenbereich.
Ist aber überflüssig, weil es ja als bebaubares Grundstück eingestuft und bebaut wurde.
In den Unterlagen zur Baugenehmigung sollte der " bebaubare Bereich " der eigenen Parzelle klar dargestellt sein.
Innerhalb dessen darfst Du eine Zaun auf eigenem Grund errichten, wo Du willst.
Ob oder wie weit der vom land/forstwirtschaftlich genutzten Teil deines eigenen Grundstücks entfernt ist, bleibt Privatrecht.
Zum Nachbarn zählen die Bestimmungen aus Landesbauordnung,- Nachbarschaftsrecht bzw. kommunaler Bauordnung, soweit vorhanden.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 11675
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon T5060 » Do Aug 22, 2024 0:02

So wie war das noch mal ? Der einfache Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, Herr Kollege... in dem Fall war es aber die Wiki.

Das Recht nennt sich "Schwengelrecht", also wer den größten Schwengel hat, der hat Recht .. ne :lol:

hier stehts: https://de.wikipedia.org/wiki/Schwengelrecht

Und hier die Rechtslage in Bayern:

Das Anwenderecht (auch Pflugrecht) beschreibt die Befugnis, zur Bestellung landwirtschaftlicher Grundstücke die Grenze zum Nachbargrundstück zu überschreiten.
Dieses Recht ist in zahlreichen Nachbargesetzen der Länder geregelt und kann nur bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken geltend gemacht werden.
In Bayern kann das Anwenderecht nur dann geltend gemacht werden, wenn es für das betroffene Grundstück zum 01.01.1900 aufgrund Gewohnheitsrecht bereits Bestand hatte. Es erlischt in Bayern zehn Jahre nach der letzten Ausübung oder durch Verzicht. Wird das Anwenderecht durch bauliche Maßnahmen (z.B. die Errichtung eines Zaun oder einer Hecke) auf dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, dann steht dem Berechtigten ein Beseitigungsanspruch zu.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 33635
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Einzäung Privatgrundstück (Bayern)

Beitragvon PeterPansen » Do Aug 22, 2024 6:59

In den Unterlagen zur Baugenehmigung sollte der " bebaubare Bereich " der eigenen Parzelle klar dargestellt sein.
Innerhalb dessen darfst Du eine Zaun auf eigenem Grund errichten, wo Du willst.


Ja, die Grenze zwischen den beiden Bereichen ist bekannt und die Einzäunung des bebaubaren Teils ist momentan tatsächlich unser Notfallplann. Ich bin allerdings nicht begeistert von einem Zaun quer durch den Garten.

Wie sieht es eigentlich mit einer Totholzhecke aus? Ist das einem Zaum gleich zu setzen? Die wäre ja auch "hundedicht", das ist erstmal das Primärziel.
PeterPansen
 
Beiträge: 12
Registriert: Di Aug 20, 2024 9:19
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
33 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Haus und Garten

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Fahrer412, Google Adsense [Bot], Nick, TommyA8

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki