Hallo Zusammen,
Wir haben ein Grundstück mit ca. 2500 qm, auf dem wir letztes Jahr neu gebau haben. Dieses Grundstück möchte ich nun einzäunen. Zum einen, weil wir Hunde haben, die gerne mal die Nachbarn besuchen, zum anderen haben wir regelmäßig Rehe im Garten. Im Moment stört das noch nicht, aber spätestens wenn Beerenträucher gepflanzt und ein Gemüsegarten angelegt wird, wahrscheinlich schon.
Nun haben wir etwas spezielle Randbedingungen. Der hintere Teil des Grundstück ist als landwirtschaftliche Fläche ausgeweisen, nur der vordere Teil darf bebaut werden (laut unserem Notar handelt es sich um Bauland, das im Rahmen der Flurbereiningung nachträglich erschlossen wurde). Dieser hintere Teil grenzt, durch einen Gehölzstreifen getrennt, an eine Wiese und in einer Ecke an einen Wald. Die Grenze verläuft durch den Gehölzstreifen. Bei den Nachbarn liegt die gleiche Zweiteilung vor, d.h. ein Teil der Grenze zum Nachbarn geht über die landwirtschaftliche Fläche. Den Zaun zur Wiese hin, möchte ich gerne in dem Gehölzstreifen errichten. Das soll ein einfacher Wildzaun werden. Der Zeun zum Nachbar voraussichtlich aber auch. Mittelfristig soll da eine Hecke angelegt werden, deshalb will ich da keinen aufwändigen/teuren Zaun errichten.
Nun stelle ich mir die Frage, ob sich aus der deklarierten Nutzungsart irgendwelche rechtlichen Probleme ergeben, was die Errichtung von Zäunen angeht. Geltern hier andere Vorgaben als auf einem reinen Baugrundstück? Ich kenne mich da leider gar nicht aus. Natürlich könnte ich einfach bei der Gemeinde anfragen, aber ich dachte mir ich höre mich erstmal anderweitig um, bevor ich schlafende Hunde wecke.
Wer kann mir dazu was sagen?