Neo-LW hat geschrieben:Moin,Westi hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:
Den Deutschen Feuerwehren ist es verboten, an verunfallten Batterie-Autos Hilfe zu leisten - Hand anzulegen.
Kann man alles in meinem Gutachten von vor 2 Jahren nachlesen.
Für diese Aussage hast Du bestimmt einen Beleg, oder?
Bitte zeig uns wo das von höchster Stelle geschrieben steht.
Gerne.
Hat der Gesetzgeber so beschlossen.
Steht in den Unfallverhütungsvorschriften.
Ich habe es in meinem Gutachten nur zitiert.
Eigendlich müsste man den Passus von JEDEM Käufer eines Batterie-Autos unterschreiben lassen.
Der Text müsste in etwa so lauten:
"Ich bin darüber belehrt worden, daß es im Falle eines Unfalls den Männer (und Frauen) der Deutschen Feuerwehren
verboten ist, sich dem Batterie-Auto mehr als einen Meter zu nähern.
Techniche Hilfeleistung, insbesondere das Befreien von eingeklemmten Personen aus dem Innenraum findet nicht statt."
Olli
Na wenn es der Gesetzgeber so festgelegt hat, kannst Du es bestimmt mit Quellennachweis zitieren.