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allgaier81 hat geschrieben:Moin, es soll genau wie die elektronische Rechnung auch maschinenlesbar sein. Also reicht es nicht das in Excel zu machen.
Das ist dann zwar elektronisch aber nicht maschinenlesbar.
Ich hab bei der lwk niedersachsen bisher nichts gefunden was helfen könnte...
Bist du eigentlich der Ersteller dieser APP?Karl2011 hat geschrieben:Hallo,
einfach mal die App "WinTec Agrar" ausprobieren. Gibt es für iOS, Android und Windows. Einfach im jeweiligen Store suchen. Die App ist absolut kostenlos, keine Registrierung, kein Login. Hier gibt es alle Pflanzenschutzmittel vom BVL (offline). Man kann seine Flurstücke (Ackerschlagkartei) direkt übers Internet abfragen und zusammenstellen. Des weiteren gibt es Funktionen zum Erkennen von Etiketten von Pflanzenschutzmitteln, Erkennung von Pflanzenkrankheiten mit Empfehlungen, Abfrage von Preisen für Pflanzenschutzmittel, lokales Wetter mit Unwetterwarnungen ..., und das wesentliche, jedwede Aktivität direkt auf dem Acker dokumentieren. Daten wie das Wetter, Uhrzeit und Ort (GPS) werden automatisch erkannt. Die Aktivität kann einfach eingesprochen werden und fertig!! Somit ist jedweder elektronischer Dokumentationspflicht genüge getan und man hat sie jederzeit in der Hosentasche parat!
Karl2011 hat geschrieben:Von daher freue ich mich über (...) und vor allem über Feedback, egal welcher Art
240236 hat geschrieben:Bist du eigentlich der Ersteller dieser APP?
ManniRau hat geschrieben:Laut meiner Beratung ist das ganze erst mal auf 2027 verschoben
Mit Artikel 67 der VO (EU) 1107/2009 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung EU VO
564/2023 zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen müssen ab 01.01.2026 folgende
Angaben bei der Anwendung von PSM zusätzlich dokumentiert werden:
- EPPO-Code der Kultur
- Lage der Fläche (InVeKoS-Bezeichnung aus dem Gemeinsamen Antrag oder GPS-Punkt)
- Uhrzeit der PSM-Anwendung (nur bei Indikationen mit zeitlichen Einschränkungen, z.B. B2)
- Zulassungsnummer des PSM
- BBCH-Stadium der Kultur (nur bei Einschränkungen zum Stadium der Kultur)
- Art der Anwendung (z.B. Ackerfläche, Gewächshaus)
Diese in der Durchführungsverordnung geforderten neuen Angaben sind in jedem Fall ab dem 1. Januar 2026 zu erfassen, unabhängig von der aktuell im Raum stehenden Aufschiebung der elektronischen Aufzeichnungspflicht um ein Jahr auf 01.01.2027
RABE-Profi hat geschrieben:Was sag ich?
Raus aus diesem Scheißladen EU.
Alle Bauern machen wieder fleißig mit, weil sie mit ihrem Telefon spielen können.
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