Schönen guten Tag!
Gegeben sei ein Eigenjagdbezirk in der Größe 75 Hektar, mit 50 Hektar Ackerfläche und 25 Hektar Wald. Dieser Eigenjagdbezirk sei 12 Jahre an einen Jäger verpachtet gewesen, mit dem seit mehreren Jahren jeweils für ein Jahr verlängert wird. Nun lassen wir den Eigentümer der Fläche einen Vertrag mit einem Energieversorger schließen, der auf dem größten Teil der Ackerfläche eine PV-FFA errichten möchte. Gemäß Vertragsentwurf ist der Eigentümer verpflichtet, bestehende Nutzungsverträge auslaufen zu lassen bzw. bei der Verlängerung darauf zu achten, dass diese jederzeit beendet werden können, wenn der Projektstand das erfordert.
Kennt jemand eine Formulierung, die in solchen Fällen in den jährlichen Änderungs-Jagdpachtvertrag geschrieben wird? Und welche Folgen hat die Einzäunung auf die Eigenjagd? Erlischt die dann, so dass die Restfläche automatisch in die örtliche Jagdgenossenschaft geht und dann von der Gesamtheit der Jagdgenossen bejagd wird?
Und wenn dann nach 35 Jahren vielleicht keine PV-Nutzung mehr stattfindet und alles zurückgebaut wird, lebt die Eigenjagd dann wieder auf? Oder geht sie gar nicht unter?
Es wird ja ohnehin noch mehrere Jahre dauern, bis das zum Tragen kommt, muss aber jetzt schon berücksichtigt werden.
Dankeschön!


Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet