https://www.dahag.de/c/ebs/baurecht/kue ... reiwillige)%20R%C3%A4umungsfrist%20gew%C3%A4hren.
Sie können demnach die Wiese jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Aussprechen einer Kündigung zurückfordern. Allerdings sollten Sie dem Entleiher nach einer 15 jährigen Nutzungsdauer eine den Umständen nach (freiwillige) Räumungsfrist gewähren.