egnaz hat geschrieben:Das Zerlegen von Fleisch ist 2. Verabeitungsstufe und somit Gewerblich.
https://www.lra-erh.de/media/1393/abgre ... rdnung.pdf
Hierzu zählen natürlich auch alle weiteren Verarbeitungsschritte, wie auch die Hackfleischzubereitung.
Und wo liegt das Problem bei der Gewerblichkeit?