ihc833 hat geschrieben:Das ist ein recht komplexes Thema, mit vielen Haken, Ösen und Hintertürchen. Da gibts so rund 4 dicke Leitz Ordner voll Urteile dazu.
Tendenz : In den meisten Fällen ist man verpflichetet den Mast zu nehmen, aber es gibt auch Fälle in denen man es nicht braucht oder an der Stelle wo er ursprünglich hin sollte, muss man ihn auch nicht unbedingt nehmen. Frage des Schadenersatzes und der Grunddienstbarkeit sind auch wieder 100 fach kombinierbar. Jeder mast ist ne Einzelfallentscheidung.
Demnach kann es sein, dass der Betrag von 220€ noch verhandelbar ist?
Ist vielleicht der Standartentschädigungsbetrag der üblicherweise auf Ackerflächen bezahlt wird.
Wahrscheinlich wird es Sinn machen auf eine höhere Entschädigung zu pochen. Schließlich handelt es sich nicht um ein Maisfeld, sondern um ne Sonderkultur.
Gruß Fulcrum