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Energieversorger will Strommast auf mein Grundstück stellen

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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Energieversorger will Strommast auf mein Grundstück stellen

Beitragvon Fulcrum » Di Jul 08, 2008 16:55

Hallo liebe Forumsgemeinde,

heute Nachmittag bekam ich Besuch von einem Mitarbeiter der EnBw. Dieser teilte mir mit, dass eine Stromleitung die über eines meiner Grundstücke verläuft, zu niedrig hängt. Nun soll auf meiner Parzelle zusätzlich ein Strommast aufgestellt werden. Als Entschädigung würde ich einmalig 220€ erhalten und die Grunddienstbarkeit wird auf dem Grundbuchamt eingetragen und bleibt auf alle Ewigkeiten bestehen.
Zur Zeit ist die Parzelle mit Williamsbirnen bepflanzt. Egal wo der Mast nun steht, er wird mich in Zukunft immer in der Bewirtschaftung der Reihenkulturen beeinträchtigen.
Deshalb bin ich auch der Meinung das 220€ als Entschädigung einfach zu wenig ist. Am liebsten wäre es mir, der Mast käme auf ein umliegendes Maisfeld. Wie mir aber der EnBw Mitarbeiter erzählte, der Mast auch ohne meine Zustimmung auf meinem Grund aufgestellt werden (höheres Interesse der Allgemeinheit, § so und so).
Nun meine Frage, ist das wirklich so, oder kennt jemand von euch eine Möglichkeit diesen Mast zu verhindern?
Verzichte gerne auf diese 220€.

Gruß Fulcrum
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Beitragvon Irgendenner » Di Jul 08, 2008 17:12

ich würd die fläche wo der mast draufkommen soll, falls dus nicht verhindern kannst für 220 euro monatlich an die stromheinisvermieten.
sowas hatt mal einer gemacht bei dem se auf die ersten paar meter von nem wingert ne straße oder nen weg gebaut haben gemacht. der hatt, da die fläche ca so groß wie 2 parkplätze sind 100 mark monatlich verlangt und bekommt se seitdem.

mit 220 euro für sonen blöden mast würd ich mich nicht hergeben.
mal davon abgesehen das die dann ehs halbe grudnstück demolieren.
die letzten 2 jahre haben se bei uns auch stommasten ausgetauscht etc... die haben auf den äckern teilweise metertiefe spuren reingefahren.
waren alles eingesääte äcker. die alten masten lagen dann zum teil ein halbes jahr aufem acker rum...
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Re: Energieversorger will Strommast auf mein Grundstück stel

Beitragvon Fulcrum » Di Jul 08, 2008 18:53

Fulcrum hat geschrieben: Als Entschädigung würde ich einmalig 220€ erhalten


Irgendenner hat geschrieben:ich würd die fläche für 220 euro monatlich an die stromheinisvermieten.


Wer lesen kann ist mal wieder klar im Vorteil *grrrr*
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Re: Energieversorger will Strommast auf mein Grundstück stel

Beitragvon Irgendenner » Di Jul 08, 2008 22:00

Fulcrum hat geschrieben:
Fulcrum hat geschrieben: Als Entschädigung würde ich einmalig 220€ erhalten


Irgendenner hat geschrieben:ich würd die fläche für 220 euro monatlich an die stromheinisvermieten.


Wer lesen kann ist mal wieder klar im Vorteil *grrrr*


ich hab das schon gelesen.
ich würd mich damit nur ned zufrieden geben... sda müssten paar nuller hintedran sonst gibts nix basta
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Beitragvon Nordstern » Mi Jul 09, 2008 10:59

Vermutlich wirst du einen Anwalt brauchen der deine Interessen durchsetzt.

Die Beeinträchtigungen auf deinem Grund und in deiner Arbeit sind ja nicht unerheblich.

Zunächst Informationen zu den jeweiligen Kosten/Schäden/Einnahmen einholen, und dann entscheiden ob und wie dagegen vorgegangen werden kann.
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Beitragvon CarpeDiem » Mi Jul 09, 2008 11:30

Verhindern wirst du das nicht können allenfalls verzögern. Du kannst ja mal versuchen den Mast auf die Grundstücksgrenze zu bringen, damit auch dein Nachbar etwas davon hat. Die Entschädigung als solche ist aber zu gering. Ich kenne da Beträge von ca. 700 Taler als Einmalbetrag. Bei den Anwälten wäre ich etwas vorsichtig. Versuche da mal etwas auf Erfolgsbasis, wenn die sich denn darauf einlassen.
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Beitragvon Laurenz » Mi Jul 09, 2008 11:59

Vor zwei Jahren hätte ich beinahe so ein Scheissding mit der Lesemaschine umgelegt!
wahida. hat geschrieben:ich geh aber z.B. erst pinkeln und dann später wenn ich den rest fertig hab [essen usw.] mach ich mich im bad fertig
Ackerpussy hat geschrieben:Sag mal, wie saudumm bist du eigentlich?
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Beitragvon euro » Mi Jul 09, 2008 12:17

Verhindern ist imho unmöglich, an eine persönlich bevorzugte Stelle im Grundstück hinstellen lassen, in gewissen Toleranzen durchaus.
Hier zahlen sie 3000€ für ne 100 KV- Leitung/ Mast.
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Beitragvon Nordstern » Mi Jul 09, 2008 12:18

Noch mal ich.
Das hat jetzt irgendwie noch in mir gearbeitet. :)

Ich wollte mit dem oben stehenden Beitrag keinen richtigen Prozess mitsamt den damit verbundenen möglichen Kosten anregen. (Zumal ich auch gar nicht einschätzen kann, in welchem Verhältnis diese Kosten zu dem was du beschrieben hast stehen würden)

Sondern, dass ein schriftlicher Einwand von dir, in dem du alle Beeinträchtigungen schilderst, die du oben genannt hast, eventuell mehr Eindruck macht, wenn dieser von einem Anwalt aufgesetzt wird.
Natürlich entstehen da auch Kosten, und man weiß erst hinterher ob es sich gelohnt hat. :?

Schriftlich widersprechen würde ich auf jeden Fall. Höflich aber deutlich. (Per Einschreiben mit Rückschein.) Eventuell auch andeuten, dass man einen Anwalt in Anspruch nehmen würde.

Auch wenn du es nicht verhindern kannst, ist vielleicht wenigstens eine bessere Entschädigung drin.

Ich drücke dir die Daumen, dass du etwas erreichst.
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Beitragvon Schorle macht frisch » Mi Jul 09, 2008 12:28

Auf jeden Fall sollte es möglich gemacht werden, dass der Mast nicht mitten im Grundstück steht, sondern am Ende.
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Beitragvon Kaninchen » Mi Jul 09, 2008 15:16

Hinnehmen mußt du's aber über den Ort und die Höhe der Entschädigung würde ich streiten.
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon eiermann3000 » Mi Jul 09, 2008 15:20

Hallo ich hab da mal ne frage.
Wird die leitung neu gebaut oder ist die leitung schon immer vorhanden???
Wenn die leitung schon längere zeit da ist warum istdann jetzt auf einmal der abstand zum boden zu gering???
Wer früher stirbt ist länger Tot**
eiermann3000
 
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Beitragvon CarpeDiem » Mi Jul 09, 2008 17:13

Die offizielle Begründung ist die, dass landw. Maschinen mittlerweile höher seien und somit ein überspringen des Stromes möglich sei. Ob dies tatsächlich so ist kann ich nicht beurteilen. Gewerkelt wird jedoch in der ganzen Republik.
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Beitragvon Komatsu » Mi Jul 09, 2008 17:48

Das ist ein recht komplexes Thema, mit vielen Haken, Ösen und Hintertürchen. Da gibts so rund 4 dicke Leitz Ordner voll Urteile dazu.

Tendenz : In den meisten Fällen ist man verpflichetet den Mast zu nehmen, aber es gibt auch Fälle in denen man es nicht braucht oder an der Stelle wo er ursprünglich hin sollte, muss man ihn auch nicht unbedingt nehmen. Frage des Schadenersatzes und der Grunddienstbarkeit sind auch wieder 100 fach kombinierbar. Jeder mast ist ne Einzelfallentscheidung.
Komatsu
 
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Beitragvon Fulcrum » Mi Jul 09, 2008 17:56

Hui, das sind aber viele Antworten.

CarpeDiem hat geschrieben:Verhindern wirst du das nicht können allenfalls verzögern. Du kannst ja mal versuchen den Mast auf die Grundstücksgrenze zu bringen, damit auch dein Nachbar etwas davon hat. Die Entschädigung als solche ist aber zu gering. Ich kenne da Beträge von ca. 700 Taler als Einmalbetrag. Bei den Anwälten wäre ich etwas vorsichtig. Versuche da mal etwas auf Erfolgsbasis, wenn die sich denn darauf einlassen.


Nordstern hat geschrieben:
Ich wollte mit dem oben stehenden Beitrag keinen richtigen Prozess mitsamt den damit verbundenen möglichen Kosten anregen. (Zumal ich auch gar nicht einschätzen kann, in welchem Verhältnis diese Kosten zu dem was du beschrieben hast stehen würden)

Sondern, dass ein schriftlicher Einwand von dir, in dem du alle Beeinträchtigungen schilderst, die du oben genannt hast, eventuell mehr Eindruck macht, wenn dieser von einem Anwalt aufgesetzt wird.
Natürlich entstehen da auch Kosten, und man weiß erst hinterher ob es sich gelohnt hat. :?

Schriftlich widersprechen würde ich auf jeden Fall. Höflich aber deutlich. (Per Einschreiben mit Rückschein.) Eventuell auch andeuten, dass man einen Anwalt in Anspruch nehmen würde.

Auch wenn du es nicht verhindern kannst, ist vielleicht wenigstens eine bessere Entschädigung drin.

Ich drücke dir die Daumen, dass du etwas erreichst.


Verhindern werde ich den Masten nun wirklich nicht können. Allerdings muss ich in mindestens einer oder sogar zwei Reihen einige Birnbäume roden, da der Mast ja irgendwo im Weg stehen wird. Anwalt werde ich auf keinen Fall einschalten. Denke mal, die Kosten für eine Beratung sind höher als das was rauskommen kann. Werde morgen mal bei meinem Obstbauberater nachfragen, der hat sicher auch schon öfters mit solchen Dingen zu tun gehabt.

Kaninchen hat geschrieben:Hinnehmen mußt du's aber über den Ort und die Höhe der Entschädigung würde ich streiten.


So sehe ich das auch, zu verhindern gibt es da nichts. Da die Grundlast im Grundbuch eingetragen wird,hat der Energieversorger auf unbegrenzte Zeit das Recht hier einen Masten zu haben. Mir wird der Mast aber zeitlebens immer die Bewirtschaftung der der Obstanlage erschweren. Da ich auch mindestens eine oder gar zwei Reihen am Mast unterbrechen muss, damit ich diesen umfahren kann, fehlt mir immer der Ertrag dieser Bäume. Dafür finde ich 220€ einfach ein bisschen mager.
Vor allem wenn ich in der Zeitung lese wie die Stromkonzerne jährlich ihre Gewinnmargen steigern, indem sie billig Atomstrom in Frankreich einkaufen ( hier im Südwesten gängige Praxis) um ihn hier wieder mit einem satten Aufschlag an die Kunden weiter zu leiten.

Schorle macht frisch hat geschrieben:Auf jeden Fall sollte es möglich gemacht werden, dass der Mast nicht mitten im Grundstück steht, sondern am Ende.


Geht leider nicht, da es sich um eine bereits vorhandene Leitung handelt.

eiermann3000 hat geschrieben:Hallo ich hab da mal ne frage.
Wird die leitung neu gebaut oder ist die leitung schon immer vorhanden???
Wenn die leitung schon längere zeit da ist warum istdann jetzt auf einmal der abstand zum boden zu gering???


Die Leitung läuft schon so lange es mir denkt über die Parzelle.
Nach Auskunft des Mitarbeiters von EnBw, der gestern bei mir war, wurde die Leitung schon nachgespannt, hängt aber immer noch zu tief. Kann aber auch damit zusammenhängen, das meine Birnbäume immer höher werden. Habe diese über Jahre immer als Spindeln auf 3m Höhe begrenzt. Seit einigen Jahren lasse ich die Mitte laufen, dadurch wird der Ertrag deutlich höher. Die Bäume haben mittlerweile sicher eine Höhe von 4-6m erreicht. Da der ganze Ertrag eh über die Brennerei verarbeitet wird ist die Belichtung der unteren Äste nachrangig.

Gruß Fulcrum
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