Hallo liebe Forumsgemeinde,
heute Nachmittag bekam ich Besuch von einem Mitarbeiter der EnBw. Dieser teilte mir mit, dass eine Stromleitung die über eines meiner Grundstücke verläuft, zu niedrig hängt. Nun soll auf meiner Parzelle zusätzlich ein Strommast aufgestellt werden. Als Entschädigung würde ich einmalig 220€ erhalten und die Grunddienstbarkeit wird auf dem Grundbuchamt eingetragen und bleibt auf alle Ewigkeiten bestehen.
Zur Zeit ist die Parzelle mit Williamsbirnen bepflanzt. Egal wo der Mast nun steht, er wird mich in Zukunft immer in der Bewirtschaftung der Reihenkulturen beeinträchtigen.
Deshalb bin ich auch der Meinung das 220€ als Entschädigung einfach zu wenig ist. Am liebsten wäre es mir, der Mast käme auf ein umliegendes Maisfeld. Wie mir aber der EnBw Mitarbeiter erzählte, der Mast auch ohne meine Zustimmung auf meinem Grund aufgestellt werden (höheres Interesse der Allgemeinheit, § so und so).
Nun meine Frage, ist das wirklich so, oder kennt jemand von euch eine Möglichkeit diesen Mast zu verhindern?
Verzichte gerne auf diese 220€.
Gruß Fulcrum