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Entnahmeleitung Güllebehälter

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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Entnahmeleitung Güllebehälter

Beitragvon Toreno » So Sep 08, 2013 19:48

Hi,

kann mir hier jemand einen Überblick geben, ob eine Entnahmeleitung unterhalb des Flüssigkeitspegels in der Güllegrube erlaubt ist (also z.B. auf 4m Höhe bei einer 6m hohen Grube). Wenn ja, wie muss dieser ausgeführt werden. (Standort: Bayern)

Vielen Dank schon mal,

Gruß, Martin
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Re: Entnahmeleitung Güllebehälter

Beitragvon Heinrich » So Sep 08, 2013 21:33

Toreno hat geschrieben:Hi,

kann mir hier jemand einen Überblick geben, ob eine Entnahmeleitung unterhalb des Flüssigkeitspegels in der Güllegrube erlaubt ist (also z.B. auf 4m Höhe bei einer 6m hohen Grube). Wenn ja, wie muss dieser ausgeführt werden. (Standort: Bayern)

Vielen Dank schon mal,

Gruß, Martin


Was soll die Frage?
Jede Entnahmeleitung muss doch unterhalb des Flüssigkeitsspiegel sein, oder?
Sonst kannste das Ding ja nicht entleeren?
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Re: Entnahmeleitung Güllebehälter

Beitragvon Toreno » Mo Sep 09, 2013 6:32

Ich denke du hast mich falsch verstanden: ich möchte in einer 6m Grube in 4m höhe eine Kernbohrung machen, und hier das Rohr durch die behälterwand nach außen führen.

Gruß, martin
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Re: Entnahmeleitung Güllebehälter

Beitragvon Nordhesse » Mo Sep 09, 2013 6:51

Das kommt auf die Genehmigungsbehörde an. Hier habe ich schon einige Behälter gesehen, wo es so funktioniert.
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Re: Entnahmeleitung Güllebehälter

Beitragvon JueLue » Mo Sep 09, 2013 7:16

Einfach Behörde fragen.

Das kann von Kommune zu Kommune verschieden sein. Grundsätzlich wird das auf jeden Fall gehen. Zu diskutieren sind nur die Details (und damit die Kosten).

- Art wie die Durchführung abgedichtet wird
- in der Regel 2 Schieber, davon 1 direkt an der Behälterwand
- abschließbare Schieber
- wenn an die Leitung ein Fahrzeug angeschlossen wird eventuell eine Art "Sollbruchstelle" bzw. irgendetwas, das sicherstellt, dass wenn mal einer losfährt ohne den Schlauch abzumachen noch ein Schieber am Behälter bleibt, der geschlossen werden kann.

Das sind aber alles Dinge, die auch im eigenen Interesse sind.

Dürfte in der Regel eher genehmigt werden, als ein Ablass im Boden (wäre nachträglich natürlich eh nicht möglich).

Wirklich Beantworten kann dir die Frage aber wohl nur die Genehmigungsbehörde (vermutlich deine Kommune).
Bei uns in NRW könnte man auch bei der Bauberatung der Landw.-Kammer fragen, wie das mit euren Ämtern ist, weiss ich nicht.

JueLue
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