Hallo.
Stelle hier mal eine Frage ein. Ich habe landwirtschaftsflächen, welche an einem "steilen" Schotterweg anliegen. Dieser Schotterweg ist durch Regen ausgewaschen und soll demnächst mit Schotter erneuert / ertüchtigt werden. Der Schotterweg wird vorrangig durch landwirtschaftliche Fahrzeuge nenutzt.
Der Schotterweg gehört der Gemeinde und ich habe der Gemeinde empfohlen auf der gesamten Länge ( ca 200 Meter) 2 Stück
Doppel T Stahlträger schräg zu verbauen / vergraben, so dass Wasser nicht wieder den ganzen Hang hinunter läuft und wieder den Schotterweg auswäscht. Meine Flächen liegen auf der einen Seite des Schotterweges. Auf der anderen Seite ist ein Graben.
Ich kenne dies aus meinen Urlaub in den Bergen und ich vermute es hilft, das Wasser seitlich abzuführen. Die Gemeinde hat mir aber gesagt, dass dieser Einbau ein Haftungsrisiko bei Unfällen darstellt und Sie davon nichts hält.
Sind diese Entwässerungsrinnen Doppel T Stahlträger mit 8 - 10 cm wirklich ein Haftungsrisiko bzw. stellen eine Unfallgefahr da ? Wer kann mir Tipps geben, ob der Einbau von diesen Entwässerungsrinnen gute übliche Praxis ist.
Danke. Grüße
