Hallo.
Durch den Tod meines bisherigen Verpächters ist die neue Erbin nun drauf gekommen, mehr Pacht zu verlangen.
Bisher hatten wir noch 300€/ha, nun möchte sie sofort 500€/ha haben, da ihr die anderen auf den benachbarten Flächen auch 5 Euro zahlen wollen. Es liegt also keine Eigennutzung vor.
Wir haben noch einen schriftlichen Pachtvertrag mit dem verstorbenen, der aber schon älter ist, und noch in DM verfasst ist.
Bei den 500€/ha gehe ich nicht mit, würde gerne aber noch meinen Pächterschutz in Anspruch nehmen.
Der Verlust der Fläche ist für mich nicht existenziell, der Acker ist auch nicht so toll das ich ihn unbedingt haben muss, aber er ist nicht weit zu Fahren, deshalb würde ich die 2 Jahre Pächterschutz gerne mitnehmen.
Gilt der Pächterschutz hier ?
Kann die Erbin eine Preiserhöhung für diese letzten 2 Jahre durchsetzen, und wenn ja wie hoch darf sie sein, habe schon gelesen, das eine angemessene Erhöhung möglich ist, aber wohl nur wenn es keinen Pachtvertrag gibt ?
Gilt der Vertrag denn mit der Erbin überhaupt noch, aber sie erbt ja nicht nur Rechte sonder auch Pfilchten, denke ich.
Vielleicht kann mir jemand dazu einge Tips geben.
Vielen Dank