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Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon Peterpan » Do Jun 18, 2020 11:55

Hallo Leute,

mir geht schon seit längerer Zeit ein bestimmter Sachverhalt durch den Kopf, und auch unser Notar wusste auf diese Konstellation so recht keine Eindeutige Antwort. Deshalb versuche ich es jetzt mal hier, denn hier sind ja auch viele aus der Praxis mit Erfahrungen. Es werden sich ja schon öfter Leute mit dem Thema hier beschäftigt haben. Deshalb bin ich auf eure Meinungen gespannt ;)

Folgendender Fall:

Landwirt verstirbt, hat keine Frau, keine Kinder, Eltern sind auch nicht mehr da.

Es sind noch vielleicht 2 oder 3 Geschwister da, alle haben nichts beruflich mit Landwirtschaft am Hut, außer mal die gewöhnliche Mithilfe, aber keine Betriebsführung oder Kurse etc.
Einer der Geschwister hat jedoch einen Sohn oder Tochter welche Landwirt oder gleichwertiges ist (Studium ec.). Dieser müsste dann ja theoretisch der einzigst wirtschaftsfähige der ganzen Ordnung sein.

Jetzt die Frage, ist dies auch so? Ich lese laut Höfe Ordnung nur, Hoferbe kann nur erben, wer wirtschaftsfähig ist. Das wäre nach meinem Verstand nur der Neffe/Nichte des Erblassers oder?

Es gibt ausnahmen bei den Kindern und Ehegatten des Erblassers wegen der Wirtschaftsfähigkeit wenn ich das richtig habe, hier sind wir ja aber schon 2 Ordnungen weiter.

Zudem gehe ich davon aus, das die Geschwister ja erstmal den Neffen und Nichten vorgehen, richtig? Falls dort jedoch niemand geeignetes ist, kommen diese ins Spiel oder?

Ich bin auf eure Antworten gespannt.
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon T5060 » Do Jun 18, 2020 12:14

Dazu gibt es spezialisierte Kanzleien die dir nur weiterhelfen können.
Eine Vielzahl von Meinungen bringt dir gar nichts.
Ohne erfahrenen Anwalt kommst auch nicht weiter, weil die Gegenseite wird nicht stillhalten
und das Ganze muss auch umgesetzt und durchgeführt werden.
Also viel Spass ...
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon T5060 » Do Jun 18, 2020 12:19

Der Kommentar zur Niedersächsischen HöfeO füllt bei mir 10 cm im Regal,
also braucht man sich als Laie nicht dran versuchen.

Für den Halbgebildeten wäre es jetzt der erste Weg sich den Kommentar zu besorgen und im zweiten Schritt braucht man dann so 30.000 € für Anwälte, Gutachter, Gericht und Co.
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon Peterpan » Do Jun 18, 2020 13:16

T5060 hat geschrieben:Der Kommentar zur Niedersächsischen HöfeO füllt bei mir 10 cm im Regal,
also braucht man sich als Laie nicht dran versuchen.

Für den Halbgebildeten wäre es jetzt der erste Weg sich den Kommentar zu besorgen und im zweiten Schritt braucht man dann so 30.000 € für Anwälte, Gutachter, Gericht und Co.


Ok, das ist natürlich sicherlich richtig. Es soll jedoch Fälle geben wo jemand auch eine gewisse Ahnung in einer Materie oder in einem Fall hat. Oder wie du sagst einfach nur eine Meinung.
Also, wie wäre deine zB? :)
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon bauer hans » Do Jun 18, 2020 13:21

anwaltsbüro Teppe fragen.
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon T5060 » Do Jun 18, 2020 15:24

Peterpan hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Der Kommentar zur Niedersächsischen HöfeO füllt bei mir 10 cm im Regal,
also braucht man sich als Laie nicht dran versuchen.

Für den Halbgebildeten wäre es jetzt der erste Weg sich den Kommentar zu besorgen und im zweiten Schritt braucht man dann so 30.000 € für Anwälte, Gutachter, Gericht und Co.


Ok, das ist natürlich sicherlich richtig. Es soll jedoch Fälle geben wo jemand auch eine gewisse Ahnung in einer Materie oder in einem Fall hat. Oder wie du sagst einfach nur eine Meinung.
Also, wie wäre deine zB? :)


Das sind in so einem Vorgang zuviele Fallstricke und Details, die man erst klären muss um eine Meinung zu bekommen.
Eine reine Expertenfrage. Du bekommst es anders nicht geklärt.
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon Peterpan » Do Jun 18, 2020 17:27

Ist ja auch erstmal nur ein Fallbeispiel, wobei ich aber im Umfeld solche konstelationen schon sehe. Und wenn niemand ein Testament macht, dann ist das gezanke doch leider vorprogrammiert.
Vielleicht bestelle ich ja mal deinen Wälzer und schaue ob dort sowas abgebildet ist.
Ich lese es aktuell so, das die Erbfolgen solange durchlaufen werden bis jemand Wirtschaftsfähiges da ist. Falls nicht, dann wieder oben anfangen und ältester/ jüngster wer auch immer...

Ich möchte ja jetzt nicht für ein Fallbeispiel einen Anwalt für 300€ anrufen ;)
Es sei denn, jemand kennt einen der sich das antun würde...
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon meyenburg1975 » Do Jun 18, 2020 18:34

Der Neffe kann auf jeden Fall ein Hoffolgezeugnis beantragen. Ohne Widerspruch Anderer wird ihm das zugeteilt.
Auch bei Einsprüchen dagegen hätte er gute Chancen. Rechtsbeistand erforderlich, allerdings sind echte Kenner in der Materie dünn gesät. In meiner Ecke kenne ich keinen, der da mehr weiß als ein Bauerngehilfe, der in der Berufsschule aufgepasst hat.
Ach ja, ich kenne einen ähnlichen Fall, der positiv für einen Neffen entschieden wurde, trotz eigener Kinder des Erblassers. Ist aber schon paar Jährchen her.
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon Peterpan » Fr Jun 19, 2020 8:40

meyenburg1975 hat geschrieben:Der Neffe kann auf jeden Fall ein Hoffolgezeugnis beantragen. Ohne Widerspruch Anderer wird ihm das zugeteilt.
Auch bei Einsprüchen dagegen hätte er gute Chancen. Rechtsbeistand erforderlich, allerdings sind echte Kenner in der Materie dünn gesät. In meiner Ecke kenne ich keinen, der da mehr weiß als ein Bauerngehilfe, der in der Berufsschule aufgepasst hat.
Ach ja, ich kenne einen ähnlichen Fall, der positiv für einen Neffen entschieden wurde, trotz eigener Kinder des Erblassers. Ist aber schon paar Jährchen her.


Das ist doch schonmal eine Aussage, danke für deine Antwort.
Es wird dort vermutlich schwierig sein einen echten Experten zu finden denke ich, auch hier ist guter Rat teuer.
Kennst du nähere Umstände in deinem Beispielfall? Das wäre ja schon noch eine Nummer "härter" als in meinem Beispiel.
Wenn eigene Kinder zB wegen fehlender Wirtschaftsfähigkeit übersprungen werden, dann wäre es ja bei Geschwistern zB. allemal der Fall.

Wie gesagt beschäftigt mich der Satz "Wer nicht wirtschaftsfähig ist, scheidet als Hoferbe aus, auch wenn er hierzu nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 berufen ist."

Für mich persönlich heißt das dann, das solange in der Erbfolge runtergegangen wird bis jemand da ist der die EIgenschaft erfüllt. Falls nicht, ältestenrecht oder ähnlich?
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon bauer hans » Fr Jun 19, 2020 9:01

meyenburg1975 hat geschrieben:Der Neffe kann auf jeden Fall ein Hoffolgezeugnis beantragen. Ohne Widerspruch Anderer wird ihm das zugeteilt.

mein vetter (landwirt) hatte auch das hoffolgezeugnis beantragt und es kam 1976 zur verhandlung vorm Landwirtschaftsgericht (1 richer,2 beisitzer).
da ich 1968 vom BGH zum nacherben bestimmt worden war,bekam ich den hof.
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon Peterpan » Fr Jun 19, 2020 14:02

bauer hans hat geschrieben:
meyenburg1975 hat geschrieben:Der Neffe kann auf jeden Fall ein Hoffolgezeugnis beantragen. Ohne Widerspruch Anderer wird ihm das zugeteilt.

mein vetter (landwirt) hatte auch das hoffolgezeugnis beantragt und es kam 1976 zur verhandlung vorm Landwirtschaftsgericht (1 richer,2 beisitzer).
da ich 1968 vom BGH zum nacherben bestimmt worden war,bekam ich den hof.


Deinen Fall müsstest du wohl etwas näher erläutern, sonst wird es schwierig da durchzusteigen :D
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon bauer hans » Fr Jun 19, 2020 15:17

Peterpan hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:mein vetter (landwirt) hatte auch das hoffolgezeugnis beantragt und es kam 1976 zur verhandlung vorm Landwirtschaftsgericht (1 richer,2 beisitzer).
da ich 1968 vom BGH zum nacherben bestimmt worden war,bekam ich den hof.


Deinen Fall müsstest du wohl etwas näher erläutern, sonst wird es schwierig da durchzusteigen :D

das geht aus zeitgründen nicht.
1966 bis 1968 wurde bis zum BGH geklagt,weil oppa 10 testamente gemacht hatte.
heute lebt von den meisten keiner mehr,aber die cousinen versuchen immer noch mir "ans bein zu pinkeln".
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon CarpeDiem » Fr Jun 19, 2020 15:32

bauer hans hat geschrieben:1966 bis 1968 wurde bis zum BGH geklagt


da müssen ja riesige Prozesskosten und RAGebühren angefallen sein??

Manchmal denke ich diese Höfeordnungen sind noch eine späte Rache des Adolf. Man sollte diesen ganzen Kram ersatzlos über Bord werfen....!
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon T5060 » Fr Jun 19, 2020 16:31

CarpeDiem hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:1966 bis 1968 wurde bis zum BGH geklagt


da müssen ja riesige Prozesskosten und RAGebühren angefallen sein??

Manchmal denke ich diese Höfeordnungen sind noch eine späte Rache des Adolf. Man sollte diesen ganzen Kram ersatzlos über Bord werfen....!


Die Höfe - und LandgüterOrdnungen sind älter wie 1933. Das Reichserbhofgesetz aus 1933 wurde 1947 aufgehoben.
Ist ein Hof oder Gut nicht inder Höferolle eingetragen, unterliegt er BGB und GrundstücksVerkG.

Die HöfeO ist ja auch OK, es fangen halt immer wieder Übergeber an zuspinnen oder sich um nichts zu kümmern,
anderseits sollen auch jene ferngehalten werden, die nur Kasse machen wollen
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Erbe und Erbrecht nach Höfeordnung in Niedersachsen

Beitragvon DWEWT » Fr Jun 19, 2020 19:05

T5060 hat geschrieben:Ist ein Hof oder Gut nicht inder Höferolle eingetragen, unterliegt er BGB und GrundstücksVerkG.



Das ist so nicht richtig. Nicht jeder Hof der in die Höferolle eingetragen ist, kann automatisch privilegiert vererbt werden. Viele Höfe erfüllen bei der Übertragung gar nicht mehr den Charakter eines Hofes. Da schauen mittlerweile auch die FAe wesentlich genauer hin.
Der Begriff "Landgut" wird ist vom Bundesgerichtshof in Anlehnung an § 2049 BGB definiert. In der Definition heisst es: "Landgut" setzt eine Besitzung voraus, "die eine zum selbstständigen und dauerhaften Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht oder der Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen ist...". Daraus wird gefolgert, dass ein Landgut eine gewisse Größe erreichen muss, um dem Betreiber ein auskömmliches Einkommen zu garantieren. Quelle: Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 10. Auflage 2012.
Landgüter können, müssen aber nicht in die Höferolle eingetragen werden/eingetragen sein. Die privilegierte Vererbung ist kein Automatismus!
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