Hallo Leute,
mir geht schon seit längerer Zeit ein bestimmter Sachverhalt durch den Kopf, und auch unser Notar wusste auf diese Konstellation so recht keine Eindeutige Antwort. Deshalb versuche ich es jetzt mal hier, denn hier sind ja auch viele aus der Praxis mit Erfahrungen. Es werden sich ja schon öfter Leute mit dem Thema hier beschäftigt haben. Deshalb bin ich auf eure Meinungen gespannt
Folgendender Fall:
Landwirt verstirbt, hat keine Frau, keine Kinder, Eltern sind auch nicht mehr da.
Es sind noch vielleicht 2 oder 3 Geschwister da, alle haben nichts beruflich mit Landwirtschaft am Hut, außer mal die gewöhnliche Mithilfe, aber keine Betriebsführung oder Kurse etc.
Einer der Geschwister hat jedoch einen Sohn oder Tochter welche Landwirt oder gleichwertiges ist (Studium ec.). Dieser müsste dann ja theoretisch der einzigst wirtschaftsfähige der ganzen Ordnung sein.
Jetzt die Frage, ist dies auch so? Ich lese laut Höfe Ordnung nur, Hoferbe kann nur erben, wer wirtschaftsfähig ist. Das wäre nach meinem Verstand nur der Neffe/Nichte des Erblassers oder?
Es gibt ausnahmen bei den Kindern und Ehegatten des Erblassers wegen der Wirtschaftsfähigkeit wenn ich das richtig habe, hier sind wir ja aber schon 2 Ordnungen weiter.
Zudem gehe ich davon aus, das die Geschwister ja erstmal den Neffen und Nichten vorgehen, richtig? Falls dort jedoch niemand geeignetes ist, kommen diese ins Spiel oder?
Ich bin auf eure Antworten gespannt.