amwald 51 hat geschrieben:Frankenbauer hat geschrieben:@amwald
Wenn er Stilllegungsprämie erhält, dann muss er auch BG zahlen und da er schreibt, dass die Fläche noch einige Jahre stillgelegt ist dürfte er der stilllegende Betrieb sein, ergo hat er sogar noch landwirtschaftliche Einnahmen.
Gruß
Werner
... hab das mit der stillegung nicht so erkannt, wie du es beschreibst. denke dass du das völlig richtig widergegeben hast. ergo müßte er bei seiner einkommensteuererklärung die anlage L ausfüllen >>> vermtl. macht das der steuerberater, ohne dass es Landbesitzer aufgefallen wäre. andernfalls # # #![]()
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er könnte aber doch auch die stillgelegten flächen verkaufen >>> wenn der käufer die rechtliche möglichkeit hat, in die stillegung einzutreten. ?????
grüße vom alpenrand
amwald 51
Der Stillgelegte Acker wird definitiv nicht verkauft solange das Stilllegungs-Programm noch läuft, weil ich ja sonnst die bisher erhaltenen Stilllegungsprämien zurückerstatten müßte ,was ja nicht Sinn der Sache ist.
Es ist nicht so das ich die verpachtete Wiese jetzt verkaufen will, sondern es ist ein Interessent (nicht der Pächter) wie aber oben schon erwähnt an mich herangetreten der Wiese für sich kaufen möchte, weil seine bisherige Fläche demnächst Bauland wird.
Meine Wiese ist kein Bauland auch kein Bauerwartungsland.
Der stillgelegte Acker ist ebenfalls kein Bauerwartungsland.
Lediglich ein etwa 1000 m2 großes Grundstück im etwa 500 Einwohner Dorf könnte mal irgendwann Bauland werden, wo aber auch keine Reichtümer mit zu erzerzielen sind, das selbstbewohnte Haus mit angebautem Stall ist auch nicht soviel wert. Weitere Immobilien sind nicht vorhanden, so das der Gesamtwert 500000 Euro nicht überschreitet, und wenn irgendwann mein Sohn "der die Landwirtschaft definitiv nicht wieder aufnimmt", mal erbt, sogar die 400000 Euro Freibetrag nicht überschreiten dürfte.
Wie oben gesagt, es geht mir lediglich um die 10-Jahresfrist ob die auch landwirtschaftlichem Grundbesitz gilt.
