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Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon Landbesitzer » Di Mai 18, 2010 12:51

amwald 51 hat geschrieben:
Frankenbauer hat geschrieben:@amwald
Wenn er Stilllegungsprämie erhält, dann muss er auch BG zahlen und da er schreibt, dass die Fläche noch einige Jahre stillgelegt ist dürfte er der stilllegende Betrieb sein, ergo hat er sogar noch landwirtschaftliche Einnahmen.
Gruß
Werner

... hab das mit der stillegung nicht so erkannt, wie du es beschreibst. denke dass du das völlig richtig widergegeben hast. ergo müßte er bei seiner einkommensteuererklärung die anlage L ausfüllen >>> vermtl. macht das der steuerberater, ohne dass es Landbesitzer aufgefallen wäre. andernfalls # # # :twisted: :twisted: :twisted:
er könnte aber doch auch die stillgelegten flächen verkaufen >>> wenn der käufer die rechtliche möglichkeit hat, in die stillegung einzutreten. ?????
grüße vom alpenrand
amwald 51


Der Stillgelegte Acker wird definitiv nicht verkauft solange das Stilllegungs-Programm noch läuft, weil ich ja sonnst die bisher erhaltenen Stilllegungsprämien zurückerstatten müßte ,was ja nicht Sinn der Sache ist.
Es ist nicht so das ich die verpachtete Wiese jetzt verkaufen will, sondern es ist ein Interessent (nicht der Pächter) wie aber oben schon erwähnt an mich herangetreten der Wiese für sich kaufen möchte, weil seine bisherige Fläche demnächst Bauland wird.
Meine Wiese ist kein Bauland auch kein Bauerwartungsland.
Der stillgelegte Acker ist ebenfalls kein Bauerwartungsland.
Lediglich ein etwa 1000 m2 großes Grundstück im etwa 500 Einwohner Dorf könnte mal irgendwann Bauland werden, wo aber auch keine Reichtümer mit zu erzerzielen sind, das selbstbewohnte Haus mit angebautem Stall ist auch nicht soviel wert. Weitere Immobilien sind nicht vorhanden, so das der Gesamtwert 500000 Euro nicht überschreitet, und wenn irgendwann mein Sohn "der die Landwirtschaft definitiv nicht wieder aufnimmt", mal erbt, sogar die 400000 Euro Freibetrag nicht überschreiten dürfte.
Wie oben gesagt, es geht mir lediglich um die 10-Jahresfrist ob die auch landwirtschaftlichem Grundbesitz gilt.
Landbesitzer
 
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon amwald 51 » Di Mai 18, 2010 23:11

servus mitanand
... so wie du das beschreiben hast, sehe ich kein hindernis die weide zu verkaufen. steuerlich handelt es sich dabei dann um eine entnahme aus dem betriebsvermögen, der betrieb bleibt ja infolge der stillegungsprämie aufrechterhalten. bei erwerb aus erbschaft gibt es nur eine haltefrist dahingehend, dass nach durchstehen der haltefrist keine erbschaftssteuer anfällt. die erklärung der aufgabe des betriebes würde ich jetzt nicht machen, u.a. weil dir somit bei der einkommensteuer in hinsicht auf den steuertatbestand der stillegungsprämie der freibetrag für landwirtschaft angerechnet wird.
grüße vom alpenrand
amwald 51
amwald 51
 
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon Landbesitzer » Fr Mai 21, 2010 11:13

Dann bedanke ich mich hiermit fürs Erste, insbesondere bei amwald 51

Gruß
Der Landbesitzer
Landbesitzer
 
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