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Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon Landbesitzer » Mo Mai 17, 2010 12:12

Guten Tag,

ich besitze etwa 3 1/2 Hektar Land, die ich von meiner vor etwa 1 Jahr verstorbenen Frau geerbt habe. Das Land besteht etwa zur Hälte aus Weide bzw. Ackerland und wird schon seit etwa 10 Jahren nicht mehr selbst bewirtschaftet. Der Acker ist noch für mehrere Jahre "Flächenstillgelegt", und kann daher nicht verkauft werden. Die Weide ist ebenfalls seit etwa 10 Jahre verpachtet, diese Pacht verlängert automatisch jährlich um ein Jahr, bzw. kann von beiden Seiten jährlich gekündigt werden. Jetzt hab ich ein Interessent " nicht der Pächter", der die Weide zum ortsüblichen Preis gerne kaufen möchte.

Wie sieht es aus? Muß ich Erbschaftssteuer bezahlen, da mir das Land ja erst seit kurzer Zeit gehört?
Bei Immobilien gilt ja, das ich diese 10 Jahre lang mit Hauptwohnsitz selbst bewohnen muß, damit nicht nachträglich noch Erbschaftssteuer anfällt. Ähnliches gilt auch für Fortführung von geerbten Gewerbebetrieben.
Aber beim Thema Landbesitz hab ich im Internet zur Zehnjahresfrist und nachträglicher Erbschaftsteuer leider nichts gefunden.
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon thunderstruck » Mo Mai 17, 2010 12:58

Erbschaftssteuer bei 3,5 ha? Gibt es da nicht Freibeträge...??? :D
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon Kormoran2 » Mo Mai 17, 2010 13:30

Und wenn Erbschaftssteuer anfällt geht es da nach dem sogenannten Einheitswert und der ist relativ gering.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon fendt59 » Mo Mai 17, 2010 14:05

Das Problem ist eventuell nicht die Erbschaftssteuer,der Freibetrag ist erst erhöht worden,sondern die
eventuell anfallende Spekulationssteuer ( weiß im Moment nicht,ob dies der korrekte Ausdruck ist ).Die
Zeit in welcher diese Steuer anfällt,ist der Zeitraum von Erwerb bis Verkauf ( 10 Jahre ).Die Differenz
zwischen Erwerb und Verkauf wird mit 56% besteuert.Das wäre hier vom Einheitswert,zum Verkaufspreis.
Falls noch eine aktive Landwirtschaft vorlag,kommt eventuell die Fläche noch als Betriebsvermögen in Frage.Also am Besten einen in Landwirtschaft versierten Steuerberater fragen.
Gruß Ralph
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon TLX9999 » Mo Mai 17, 2010 14:43

Neben erbschaftsteuerliche Auswirkungen kann so ein Verkauf auch einkommensteuerliche Auswirkungen haben.
Wenn es sich bei den Flächen noch um Betriebsvermögen handelt, unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf der Einkommensteuer. Wenn es sich um ehemalige betriebliche Flächen handelt, kann natürlich, abhängig vom Zeitpunkt der Überführung solcher Flächen, der Verkauf auch noch einkommensteuerliche Auswirkungen haben.
Hier kann man nur empfehlen, die Sache durch einen Steuerberater, der in landwirtschaftlichen Dingen versiert ist, prüfen zu lassen.
MfG
TLX
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon CarpeDiem » Mo Mai 17, 2010 17:11

Wegen der Erbschaftssteuer sei frohen Mutes, die Freibeträge sind so hoch, dass du da nix abdrücken musst. Bei der Einkommensteuer ist es so, dass bei der "Entnahme" aus einem Betriebsvermögen bereits die Differenz zum Buchwert zu versteuern gewesen wäre. Aber ich würde mal sagen, dass da mit Sicherheit nichts gemacht worden ist.

Wenn dem so ist und es kann keine schlüssige "Entnahmehandlung" nachgewiesen werden, dann müsste dies jetzt getan werden. Die Haltefrist nach einer Entnahme aus einem Betriebsvermögen beträgt 10 Jahre. In diesem Zeitraum sind Wertsteigerungen zwischen der Entnahme und dem Verkaufspreis steuerlich zu berücksichtigen.

Wie hier jemand schreiben kann, dass soetwas in Deutschland mit 56%!!!! zu versteuern ist, würde mich einmal interessieren. Bitte Quellenangaben. Einen solchen Steuersatz gibt es noch nicht einmal für Mulit-Milliardäre und für Verkäufer von Boden schon einmal gar nicht.
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon amwald 51 » Mo Mai 17, 2010 17:52

servus mitanand
... der reihe nach
1. waren die grundstücke nach aufgabe einer früher betriebenen landwirtschaft in privatbesitz überführt worden ??? wenn ja, war damals ein eventueller "stiller gewinn" durch den vorgang der betriebsaufgabe der steuer unterzogen worden. in diesem fall handelt es sich nunmehr um grundstücksbeitz ohne steuerliche anbindung an land-u. forstwirtschaft.
aufgrund des neuen erbschaftssteuerrechtes, das seit 1. jan 2009 gilt, ist für die bemesssung der erbschaftssteuer der marktwert des grundstückes maßgebend. der ehegatte der verstorbenen erblasserin hat nach dem neuen erbschaftssteuerrecht einen freibetrag von, weiß grad nicht sicher, 400.000 oder 500.000 EUR. nach bisher beschriebenem gibt es für eine evtl. danach wegen überschreitung des freibetrages noch anfallende erbschaftsteuer keine aufschiebende wirkung mehr und infolge erwerb aus erbanfall auch keine spekulationsfrist. das grundstück ist steuerrechtlich sozusagen frei veräußerlich.
2. waren die grundstücke noch nicht in privateigentum überführt worden, dann müßte theoretisch steuerrechtlich noch ein land- und forstwirtschaftlicher betrieb existieren, für den jährlich eine steuererklärung - z.b. auch als anlage L zur einkommensteuererklärung abzugeben ist. soweit ich das jetzt im kopf habe, wird für die erbschaftssteuer nach jetzigem recht ebenfalls der marktwert der grundstücke herangezogen. im unterschied zu 1. wird die erbschaftssteuer in diesem fall für den "haltezeitraum" von m.w. glaube 15 jahren gestundet und entfällt dann. knackpunkt für diesen fall ist jedoch, ob das FA die existenz des bestehenden betriebes anerkennt. hier hilft nur konkrete steuerrechtliche hilfe weiter.
wird das grundstück innerhalb der "haltefrist" verkauft, fällt der stundungtatbestand weg und in folge wird die erbschaftssteuer zur zahlung fällig. auch in diesem fall gibt es keine spekulationssteuer, sondern bei verkauf ist der "stille gewinn" zu versteueren. die höhe der steuer richtet sich nach dem persönlichen steuersatz, der sich aus dem "stillen gewinn" zusammen mit den anderen einkünften des betreffenden jahres ergibt >>> liegt z.zt. zwischen 15 und max 45%.
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon amwald 51 » Mo Mai 17, 2010 17:58

servus mitanand
CarpeDiem hat geschrieben:Wie hier jemand schreiben kann, dass soetwas in Deutschland mit 56%!!!! zu versteuern ist, würde mich einmal interessieren. Bitte Quellenangaben. Einen solchen Steuersatz gibt es noch nicht einmal für Mulit-Milliardäre und für Verkäufer von Boden schon einmal gar nicht.

... den gab es tatsächlich noch bis etwa 1990 ??? und den wird es demnächst wieder geben >>> wenn die schulden änschies nachfolgern über den kopf wachsen.
grüße vom alpenrand
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon CarpeDiem » Mo Mai 17, 2010 18:57

ist ja gut amwald51, das weiss ich auch, dass es dies vor zwanzig !!!! Jahren gab, aber man wollte mit dem alten Mist nicht hausieren gehen. Was sein wird weisst auch du nicht, richtig ist, dass Frau Merkel kräftig zulangen wird mit ihren Höflingen ....!!!
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon Landbesitzer » Mo Mai 17, 2010 19:26

amwald 51 hat geschrieben:servus mitanand
... der reihe nach
1. waren die grundstücke nach aufgabe einer früher betriebenen landwirtschaft in privatbesitz überführt worden ??? wenn ja, war damals ein eventueller "stiller gewinn" durch den vorgang der betriebsaufgabe der steuer unterzogen worden. in diesem fall handelt es sich nunmehr um grundstücksbeitz ohne steuerliche anbindung an land-u. forstwirtschaft.
aufgrund des neuen erbschaftssteuerrechtes, das seit 1. jan 2009 gilt, ist für die bemesssung der erbschaftssteuer der marktwert des grundstückes maßgebend. der ehegatte der verstorbenen erblasserin hat nach dem neuen erbschaftssteuerrecht einen freibetrag von, weiß grad nicht sicher, 400.000 oder 500.000 EUR. nach bisher beschriebenem gibt es für eine evtl. danach wegen überschreitung des freibetrages noch anfallende erbschaftsteuer keine aufschiebende wirkung mehr und infolge erwerb aus erbanfall auch keine spekulationsfrist. das grundstück ist steuerrechtlich sozusagen frei veräußerlich.
2. waren die grundstücke noch nicht in privateigentum überführt worden, dann müßte theoretisch steuerrechtlich noch ein land- und forstwirtschaftlicher betrieb existieren, für den jährlich eine steuererklärung - z.b. auch als anlage L zur einkommensteuererklärung abzugeben ist. soweit ich das jetzt im kopf habe, wird für die erbschaftssteuer nach jetzigem recht ebenfalls der marktwert der grundstücke herangezogen. im unterschied zu 1. wird die erbschaftssteuer in diesem fall für den "haltezeitraum" von m.w. glaube 15 jahren gestundet und entfällt dann. knackpunkt für diesen fall ist jedoch, ob das FA die existenz des bestehenden betriebes anerkennt. hier hilft nur konkrete steuerrechtliche hilfe weiter.
wird das grundstück innerhalb der "haltefrist" verkauft, fällt der stundungtatbestand weg und in folge wird die erbschaftssteuer zur zahlung fällig. auch in diesem fall gibt es keine spekulationssteuer, sondern bei verkauf ist der "stille gewinn" zu versteueren. die höhe der steuer richtet sich nach dem persönlichen steuersatz, der sich aus dem "stillen gewinn" zusammen mit den anderen einkünften des betreffenden jahres ergibt >>> liegt z.zt. zwischen 15 und max 45%.
grüße vom alpenrand
amwald 51

@amwald 51:
Die entsprechende Weide war seit etwa 1950 im Besitz der Vorfahren meiner verstorbenen Frau. Meine verstorbene Frau hat den Nebenerwerbsbetrieb 1966 von ihrem damals verstorben Vater geerbt. Der gesamte Hof (die Landfläche) ist nie größer gewesen als heute und hat auch nie Gewinn abgeworfen, es war eher eine Minuswirtschaft und es wurden auch nie extra Steuererklärungen dafür gemacht, lediglich die Grundsteuer mußte bzw. muß immer noch bezahlt werden und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hält leider auch heute immer noch die Hand auf obwohl der Hof schon seit etwa 10 Jahre nicht mehr selbst bewirtschtet wird. Als die Landwirtschaft noch betrieben wurde, hielten wir im Schnitt lediglich 2-4 Schweine, eine Kuh sowie 1-2 Kälber bzw. Rinder. Der Wert der Weide liegt im unterem 5-stelligen Bereich, Tendenz weiter fallend und damit weit unter der eigentlichen Freigrenze.
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon amwald 51 » Mo Mai 17, 2010 20:08

servus mitanand
@landbesitzer
... vorausgesetzt, die fläche ist nicht bauerwartungslandverdächtig kannst den grund eigentlich ohne allzu große schmerzen veräußern. schlimmstenfalls kann dir passieren, dass sich am FA ein akribischer sachbearbeiter "punkte" einheimsen möchte und dir den "stillen gewinn" abverlangen will/wird. der "stille gewinn" errechnet sich aus der differenz zwischen netto-verkaufserlös und dem buchwert, das ist der betrag in EUR als achtfachem der ertragsmeßzahlen des grundstückes. die ertragsmesßzahlen kannst du an der steuergemeinde in der das grundstück liegt erfragen, oder einen kostenpflichtigen auszug am vermessungsamt einholen. um die steuer noch zu minimieren, könntest du den verkauf der gesamtfläche auch stückeln, indem du beispielsweise die hälfte sofort vertragswirksam verkaufst und zugleich mit dem käufer eine kaufoption für den verkauf an ihn z.b.im folgekalenderjahr vereinbarst. kann alles in einem notarvertrag erledigt werden. du mußt nur 1 mal zum notar, der käufer 2 mal, 1 mal zusammen mit dir, das 2 te mal, wenn er die option ausübt. hierfür müssen aber min. 2 flurstücksnummern existieren.
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon amwald 51 » Mo Mai 17, 2010 20:19

servus mitanand
@landbesitzer
... was die lbg betriefft, dürftest du eigentlich nicht herangezoigen werden. für stillgelegte flächen, also den acker ist auch kein lbg-beitrag abzuführen und für die verpachtete fläche ist der pächter zahlungspflichtig >>> denn er genießt ja die annehmlichkeiten der lbg, die er aus dem nutzen deiner fläche erzielt.
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon amwald 51 » Mo Mai 17, 2010 20:29

servus mitanand
@Landbesitzer
... jetzt bin ichs nochmal: was den freibetrag der erbschaftsteuer betrifft, darfst du natürlich nicht die landwirtschaftsfläche allein betrachten, sondern alles zusammen, was du von deiner frau geerbt hast.
wenn ihr da einige stadtimmobilien in bester lage von hamburg bis münchen gehörten, oder auch nur zur hälfte, kann der freibetrag schnell überschritten sein. nach geltendem (=neuem) erbschaftssteuerrecht zählen nicht mehr die einheits-/bzw. ertragswerte sondern die realen marktwerte !!!! :idea: :idea:
dennoch dürfte nach dem von dir beschriebenen der erbschaftssteuerwert der landw. flächen vernachlässigbar bleiben.
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon Frankenbauer » Mo Mai 17, 2010 21:51

@amwald
Wenn er Stilllegungsprämie erhält, dann muss er auch BG zahlen und da er schreibt, dass die Fläche noch einige Jahre stillgelegt ist dürfte er der stilllegende Betrieb sein, ergo hat er sogar noch landwirtschaftliche Einnahmen.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Erbschaftssteuer bei Landverkauf

Beitragvon amwald 51 » Mo Mai 17, 2010 22:27

Frankenbauer hat geschrieben:@amwald
Wenn er Stilllegungsprämie erhält, dann muss er auch BG zahlen und da er schreibt, dass die Fläche noch einige Jahre stillgelegt ist dürfte er der stilllegende Betrieb sein, ergo hat er sogar noch landwirtschaftliche Einnahmen.
Gruß
Werner

... hab das mit der stillegung nicht so erkannt, wie du es beschreibst. denke dass du das völlig richtig widergegeben hast. ergo müßte er bei seiner einkommensteuererklärung die anlage L ausfüllen >>> vermtl. macht das der steuerberater, ohne dass es Landbesitzer aufgefallen wäre. andernfalls # # # :twisted: :twisted: :twisted:
er könnte aber doch auch die stillgelegten flächen verkaufen >>> wenn der käufer die rechtliche möglichkeit hat, in die stillegung einzutreten. ?????
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