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Sönke Carstens hat geschrieben:Schwadmähen kann man vergessen, lange stoppeln bringen auch nichts wenn man keine Pickup hat. Wenn man dann das Schwad unterfahren möchte bekommt man trotzdem das Grünzeug in den Drescher.
Beim Drescher Korb auf und Drehzahlt hoch, eventuell nur in einer Richtung dreschen damit der Gutfluss nicht ins stocken gerät.
Zu guter letzte sollte man Hoffen das man fertig ist bevor die Siebe verklebt sind, Schneidwerk muss danach vielleicht gewaschen werden.
rottweilerfan hat geschrieben:was willst mit dem scheiß,frontmäher mit schmalablage und mit ladewagen oder presse und ab in den wald damit,wenn du genug eigenen hast..
unsere kreuzkraut ökos haben etliche hektare an steilen böschungen im wald entsorgt
So sehe ich das auch. Kommt auf den Trockner drauf an. Ich habe einen Durchlauftrockner und da ist die Mindestmenge ca.12to.frafra hat geschrieben:halte uns doch bitte am laufenden wie es dir ergangen ist
ich seh da kein problem
einfach durch !!
es gibt troknungen und reinigungsanlagen !!
Sönke Carstens hat geschrieben:Das ist durchaus eine Möglichkeit aber ist nicht erlaubt.
Eine Vorerntebehandlung im Getreide mit einem Glyphosat-Mittel ist nur auf Teilflächen erlaubt und nur, wenn durch Zwiewuchs (in liegendem und stehendem Getreide) oder Unkrautdurchwuchs in liegendem Getreide die Ernte ansonsten unmöglich ist.
Der richtige Behandlungszeitpunkt ist gegeben, wenn die Körner voll ausgebildet sind und sich ein Fingernagelabdruck im Korn nicht zurückbildet.
Die Wartezeit beträgt je nach Mittel 7 bis 14 Tage. Saat- und Braugetreide darf nicht behandelt werden!
.......
Zur Regulierung von Unkräutern und Ungräsern in Leguminosen (Erbsen, Ackerbohnen, Lupine), ausgenommen zur Saatguterzeugung, sind unter anderem folgende Mittel zugelassen:
In Erbsen/Ackerbohnen ist Roundup PowerFlex mit 3 l/ha zur Spätbehandlung (Wartezeit 7 Tage) zugelassen, ab dem Zeitpunkt, wenn 50 Prozent der Hülsen reif und Samen art- bzw. sortentypisch gefärbt, trocken und hart sind.
In Lupine sind 3,75 l/ha Roundup PowerFlex mit 14 Tage Wartezeit zugelassen (ab Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht; Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht).
Alternativ ist zum Beispiel auch Roundup Rekord in Erbsen, Ackerbohnen und Lupinen mit 2 kg/ha bis 14 Tage vor der Ernte möglich.
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