a2plusb2 hat geschrieben: ...
Schau auch mal unter www.gartenland.de , da sind billige, mittlere (MTD) und Profigeräte.
Und hast Du Dir schon über die öffentliche Straße Gedanken gemacht aus rechtlicher Sicht?
Jens
Also bei Gartenland habe ich schon reingeschaut. Da hat mir u.a. ein gebrauchter Bertolini-Einachser Typ 314 von der technischen Ausstattung her zugesagt. Aber das Alter von 11 Jahren!!! Ich weiß nicht... Der ist laut Aussagen nur als Kehrmaschine auf einem Friedhof gelaufen. Somit ist der Motor sicher kaum an seine Leistungsgrenzen gekommen. Bei der deutschen Bertolini-Werksvertetung ist das Teil bekannt und hat laut deren Aussagen noch nie Ersatzteile benötigt.
Das wäre z.B. ein Kandidat, der einen Mähbalken oder ein Sichelmulcher zum Mähen bekommen könnte und welcher auch bei entsprechender STVZO-Ausstattung im Straßenverkehr mit'm Hänger für Transportzwecke laufen könnte.
Ansonsten wäre meiner Meinung nach der Cramer Tourno (Frontmäher) für die Arbeiten (Mähen + Kehren) auf unseren Objekten geeignet, nur nicht für den Straßenverkehr.
Rasentraktoren und Aufsitzmäher sollten als selbstfahrende Arbeitsmaschine durchgehen können ( wie auch der Einachser mit angebautem Arbeitsgerät) und somit auch zulassungs- bzw. steuer- und versichrungsfrei auf öffentlichen Wegen (Wege, nicht Straße!! => Zufahrts- und Verbindungs-Fahrwege zwischen den Häusern) selbstfahrend umgesetzt werden können, solange ich nicht auf der Straße fahren muß.
Wäre ja Schwachsinn, wenn ich die Arbeitsmaschine wegen 300m huckepack auf einem Hänger umsetzten müßte...
Tja, vom Rechtlichen her wäre ein Einachser oder ein kleiner Kommunaltraktor ideal, wenn auch Transporte auf der Straße (z.B. zur Kompostierungsanlage, Materialtransporte usw) durchgeführt werden müssen. Alle anderen Transporte zwischen den Objekten bzw die Maschinenumsetzung (selbstfahrend) kann mit einem Rasentraktor oder einem Aufsitzmäher gefahren werden, da sie zum Einen als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" gelten und zweitens ich notfalls über die privaten Parkplatzflächen (= Privatgelände, somit kein öffentlicher Bereich) ausweichen kann, so dass ich die öffentlichen Fahrwege (bis auf 30m) nur kreuzen brauche.
Gruß Frank
