Hi,
das Spiel mit den Betriebserlaubnissen habe ich für meinen Fuhrpark auch in den letzten zwei Jahren durchgekaut ....
Für meinen Krone Kipper von 1996 konnte nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei einfach eine Zweitschrift übermittelt werden, lag glaube ich bei 60 EUR.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei sagt nur aus, dass das Fahrzeug mit FID xy nicht gestohlen gemeldet ist.
Für meinen Oscha und Köstner Kipper musste der Tüv je eine Abnahme machen, mit dieser dann zur Zulassungsstelle und eine Betriebserlaubnis ausstellen lassen.
War grundlegend kein Akt da die Kipper noch alle nötigen Typenschilder hatten und technisch soweit i.O. sind, in Summe lag das bei ca. 200 EUR je Kipper.
Ein alter Lutz hatte keine Chance mehr da die Typenschilder auf Achsen und Deichsel nicht mehr vorhanden waren...
Eine BA wäre glaube ich bereits seit den 60gern Pflicht gewesen, aber wurde scheinbar nur selten oder als aufpreispflichtige Option mit ausgegeben.
Selbst der erwähnte Krone von 96 hatte lt. Senior definitiv nichts dabei.
Eine Liste vom KBA mit vielen Herstellern und Typen gibt es im folgenden Link, der Tüv kann dann wohl Datenblätter damit abrufen.
https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=8