Die zinslose Stundung wurde damit begründet das ja z. B. für Dachgeschoßflächen auch erst Erschließungskosten fällig werden wenn das Dachgeschoß ausgebaut wird. Bei dem Haus war es ähnlich. Es stellte sich die Frage abreißen oder renovieren, und man hat der zinslosen Stundung zugestimmt.
Leider sieht das unsere Gemeinde anders.
Ich kann doch nicht der einzige sein der ein altes Haus leerstehen hat, wie habt Ihr das mit den Erschließungskosten in so einem Fall geregelt?
mfg,
