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Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon chef-bauer » So Okt 24, 2010 9:15

Die zinslose Stundung wurde damit begründet das ja z. B. für Dachgeschoßflächen auch erst Erschließungskosten fällig werden wenn das Dachgeschoß ausgebaut wird. Bei dem Haus war es ähnlich. Es stellte sich die Frage abreißen oder renovieren, und man hat der zinslosen Stundung zugestimmt.
Leider sieht das unsere Gemeinde anders.
Ich kann doch nicht der einzige sein der ein altes Haus leerstehen hat, wie habt Ihr das mit den Erschließungskosten in so einem Fall geregelt?
mfg,
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon 2810 » So Okt 24, 2010 10:46

Wie sieht die Erschliessungssatzung aus , bietet sie Ermessensspielraum ?
Ist es Ersterschliessung oder Reparatur ?
Wenn ein bestehendes Gebäude erschlossen wird , so hast Du normalerweise einen Vorteil .
Das einzige Entgegenkommen seitens der Gde ist , wie von den anderen schon geschrieben , eine Stundung .
Die Frage in meinem letzten Beitrag bez. des Charaktars/Festschreibung des Gebietes ( WA , Dorfgebiet ,Aussenbereich) hast Du noch nicht beantwortet .
Wann hat der Gde-Rat diese Erschliessung beschlossen ?
Hast mit einem Gde-Rat über Deine Bedenken gesprochen , wurden die Anlieger beteiligt /informiert über die zu erwartenden Kosten ?

Fragen über Fragen .
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon chef-bauer » So Okt 24, 2010 11:39

2810 hat geschrieben:Wie sieht die Erschliessungssatzung aus , bietet sie Ermessensspielraum ?
Ist es Ersterschliessung oder Reparatur ?
Wenn ein bestehendes Gebäude erschlossen wird , so hast Du normalerweise einen Vorteil .
Das einzige Entgegenkommen seitens der Gde ist , wie von den anderen schon geschrieben , eine Stundung .
Die Frage in meinem letzten Beitrag bez. des Charaktars/Festschreibung des Gebietes ( WA , Dorfgebiet ,Aussenbereich) hast Du noch nicht beantwortet .
Wann hat der Gde-Rat diese Erschliessung beschlossen ?
Hast mit einem Gde-Rat über Deine Bedenken gesprochen , wurden die Anlieger beteiligt /informiert über die zu erwartenden Kosten ?

Fragen über Fragen .

Das Grundstück samt Häuser und Betriebsgebäuten liegt in einer Ortschaft, also Dorfgebiet jedoch ohne Bebauungsplan. Die angrenzende Straße soll nun ausgebaut werden. Zum Ausbau soll es ein Planfeststellungsverfahren geben. Umgelegt auf die Grunstückseigentümer sollen die Kosten für Gehsteig, Straßenbeleuchtung usw. Zu erwartende Kosten, weit im 5 - stelligen Bereich.
mfg,
Ich muss aber spätestens jetzt nach einer Lösungsmöglichkeit suchen, da wenn das Planfeststellungsverfahren eingeleitet ist, es noch schwerer wird, da raus zu kommen.
Vom Straßenbau betroffen sind nicht viele Anlieger, somit ist politisch kaum was zu machen, zudem etliche größere Unternehmer in der Gegend Druck bezüglich des Straßenausbaues machen.
Ich habe auch kein Problem damit für das bewohnte Zweifamilienhaus und das Grundstück zu bezahlen jedoch nicht für etwas was vielleicht ?? in einigen Jahren abgerissen wird.
chef-bauer
 
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon 2810 » So Okt 24, 2010 12:08

chef-bauer hat geschrieben: Zum Ausbau soll es ein Planfeststellungsverfahren geben. Umgelegt auf die Grunstückseigentümer sollen die Kosten für Gehsteig, Straßenbeleuchtung usw. Zu erwartende Kosten, weit im 5 - stelligen Bereich.
mfg,
Ich muss aber spätestens jetzt nach einer Lösungsmöglichkeit suchen, da wenn das Planfeststellungsverfahren eingeleitet ist, es noch schwerer wird, da raus zu kommen.
Vom Straßenbau betroffen sind nicht viele Anlieger, somit ist politisch kaum was zu machen, zudem etliche größere Unternehmer in der Gegend Druck bezüglich des Straßenausbaues machen.
...


Hoppla , eine Planfeststellung :roll: Ist da was größeres im Busch :?:
Deinen Worten entnehme ich , dass die Planfeststellung noch nicht rechtskräftig ist .
Wer hat Interesse an der PFSt ? Gde , Kreis , RP ?
In der PFSt wird auch der Bauernverband gehört , evtl musst Du ihn mit Deinen Bedenken vertraut machen .
Und Du als Beteiligter kannst im Termin ebenfalls Deine Bedenken vortragen . Danach die üblichen Rechtsmittel im Verwaltungsgerichtsverfahren .
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon chef-bauer » So Okt 24, 2010 12:46

2810 hat geschrieben:
chef-bauer hat geschrieben: Zum Ausbau soll es ein Planfeststellungsverfahren geben. Umgelegt auf die Grunstückseigentümer sollen die Kosten für Gehsteig, Straßenbeleuchtung usw. Zu erwartende Kosten, weit im 5 - stelligen Bereich.
mfg,
Ich muss aber spätestens jetzt nach einer Lösungsmöglichkeit suchen, da wenn das Planfeststellungsverfahren eingeleitet ist, es noch schwerer wird, da raus zu kommen.
Vom Straßenbau betroffen sind nicht viele Anlieger, somit ist politisch kaum was zu machen, zudem etliche größere Unternehmer in der Gegend Druck bezüglich des Straßenausbaues machen.
...


Hoppla , eine Planfeststellung :roll: Ist da was größeres im Busch :?:
Deinen Worten entnehme ich , dass die Planfeststellung noch nicht rechtskräftig ist .
Wer hat Interesse an der PFSt ? Gde , Kreis , RP ?
In der PFSt wird auch der Bauernverband gehört , evtl musst Du ihn mit Deinen Bedenken vertraut machen .

Intresse an PFSt. hat der Staat ( Staatsstraße, darum auch nur Umlage von Gehsteig usw. ). Druck kommt aber von einigen Komunalpolitikern ( aus Gde und Kreis ) die sich wichtig machen und einigen Unternehmern.
Das ich das Planfeststellungsverfahren bis zu einigen Jahren über den Klageweg hinauszögern kann ist mir schon klar, kostet aber viel Zeit, Geld und Nerven. Darum suche ich nach anderen Möglichkeiten doch noch einen Weg aus der Sache zu finden. ( außer das alte Haus abreißen )
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon Frankenbauer » So Okt 24, 2010 20:06

Vergiß die Stundung, die hatte ich für Teile meines Neubaus und die wurde in der Woche des Einzugs in den bezahlten Teil des Gebäudes widerrufen, war rechtlich einwandfrei stand als Punkt 100... in der Satzung.
Hol Dir den Bauernverband ins Boot, die Geschichte ging hier bei den Anliegern der Staatsstraße mit 5% der Kosten für Gehsteig und Beleuchtung ab.
Eine Nutzungsänderung befreit Dich nicht von Kosten, sie verringert diese evtl. wenn für Gebäude niederer Ordnung auch niedrigere Erschließungsbeiträge beschlossen sind. Bei uns war es so, dass Du für alles was Wohnzwecken zugeführt werden KANN voll herangezogen wurdest, was aber vor dem Verwaltungsgericht gekippt wurde und auf Wohngebäude reduziert wurde, für Garagen, Ställe, Schuppen ohne Wasserablauf gilt ein niedrigerer Satz , ebenso für die unbebaute Grundfläche. Bevor ich ein Gebäude, das offensichtlich nicht schlecht in Schuß ist würde ich versuchen meine Belastung im Vorfeld herunterzuhandeln.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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