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Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon chef-bauer » So Okt 17, 2010 12:59

Auf unserem Hofgrundstück befinden sich zwei Wohnhäuser. Eins wird selbst genutzt, das zweite steht leer. Das zweite Haus ist auch so gut wie nicht vermietbar, da innen viel investiert werden müsste und aufgrund der Lage lässt es sich auch nicht gut vom Bauernhof abgrenzen. Da bei uns nun die Straße am Hof vorbei ausgebaut wird, mit Gehsteig unw. werden auf die beiden Häuser Erschließungskosten umgelegt, lt. Gemeinde egal ob bewohnt oder nicht. Abreißen will ich das alte Haus aber auch nicht da es den Hof zur Straße abgrenzt, die Bausubstanz noch nicht so marode ist und sich vielleicht in einigen Jahren doch Bedarf ergiebt.
Das Haus steht in Bayern, wer kennt sich da mit den Gesetzen aus und kann mir Tipps geben wie ich die Erschließungskosten umgehen kann, Umnutzung usw??? Vielleicht auch aus eigener Erfahrung.
mfg,
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon Djup-i-sverige » So Okt 17, 2010 13:02

Hmm, wird glaub ich schwierig, bei uns haben sie wie wir den Kanal bekommen habe :gewitter: :regen: auch alle möglichen überdachten Flächen einfach hinzugerechnet ob kein Wasseranschluss drin war und und und, die sind da ziemlich rigoros..
da hat auch kein Beschwerde geholfen, wurde einfach kassiert.
Umnutzung wirst du belegen müssen, evtl. mit Begehung oder so, heisst du müsstest umbauen, und dann evtl. kein Rückbau mehr, oder es werden wohl dann die Kosten fällig.
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon chef-bauer » So Okt 17, 2010 13:13

movetosweden hat geschrieben:Hmm, wird glaub ich schwierig, bei uns haben sie wie wir den Kanal bekommen habe :gewitter: :regen: auch alle möglichen überdachten Flächen einfach hinzugerechnet ob kein Wasseranschluss drin war und und und, die sind da ziemlich rigoros..
da hat auch kein Beschwerde geholfen, wurde einfach kassiert.
Umnutzung wirst du belegen müssen, evtl. mit Begehung oder so, heisst du müsstest umbauen, und dann evtl. kein Rückbau mehr, oder es werden wohl dann die Kosten fällig.


Unsere Gemeinde ist ziemlich pleite und mit guten Willen und zureden ist da nichts zu machen. Stundung der Kosten so lange das Haus leer steht usw., alles nicht möglich. Das später bei einem Rückbau Kosten anfallen ist mir schon klar, ärgerlich ist es halt jetzt Erschließung zu bezahlen und es später doch ab zu reißen.
mfg,
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon automatix » So Okt 17, 2010 13:24

als bei uns der Kanal kam wurden die ganzen alten Häuser recht zügig abgerissen
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon chef-bauer » So Okt 17, 2010 13:32

Hat jemand evtl. auch Informationen wo man sich hier vorab aussagekräftige informationen einholen kann, was da zu machen ist. Reicht ein Plan für den Abriss vielleicht auch schon aus ?
mfg,
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon amwald 51 » So Okt 17, 2010 13:54

servus mitanand
... wie die vorredner schon geschrieben haben, solange das alte haus den charakter eines - ggf. erforderlichenfalls zu sanierenden - wohnhauses hat, wird die gemeinde berechtigt nicht von ihren forderungen zurückstehen. allenfalls bekommst du eine stundung, bis du deinen durch einen förmlichen abrissantrag untermauerten (gedanken-)plan der "unretourbaren vernichtung" des alten wohnhaus realisiert hast. :!: :!: :!:
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon 2810 » So Okt 17, 2010 14:20

Bei uns in Ba-Wü ist es so geregelt : Falls eine erstmalige Erschliesung (selbst wenn 100 Jahre zurück ) stattgefunden hat , so kann eine Erneuerung /Renovierung usw nicht auf die Anlieger umgelegt werden .
So war es bis vor einigen Jahren . Politik ist ja bekantlich erfinderisch , villeicht ist´s heute schon wieder anders ?
Und mitreden kannst bei einer "Luxusrenovierung " auch nicht .
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon Djup-i-sverige » So Okt 17, 2010 14:26

@2810 bei uns in Bayern ist alles etwas anders, wir müssen auch blechen wenn die Straße vor der Bude erneuert wird... :roll:
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon Djup-i-sverige » So Okt 17, 2010 14:29

Hat jemand evtl. auch Informationen wo man sich hier vorab aussagekräftige informationen einholen kann, was da zu machen ist. Reicht ein Plan für den Abriss vielleicht auch schon aus ?
mfg,


Ich denke mal, wie amwald51 schrieb, werden sie dir dann ein Frist setzen fürn Abbruch, und es dir solange stunden...
Weil sonst könnte ja jeder einen Plan für den Abriss vorlegen, ach und dann mach ich das mal in 50 Jahren :twisted: (nach noch 2 Umbauten und Wohnutzung), das wäre ja zu schön..
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon mf133fahrer » So Okt 17, 2010 16:36

movetosweden hat geschrieben:@2810 bei uns in Bayern ist alles etwas anders, wir müssen auch blechen wenn die Straße vor der Bude erneuert wird... :roll:


ist auch in anderen Bundesländern so, nicht nur in Bayern! Das hält die Anwohner davon ab immer gleich wegen einem Schlagloch gleich eine neue Straße zu vordern.

Che Bauer:
Rechne Dir aus was ein Neubau in Verhältnis zur renovierung des alten Hauses kostet. Mann muß ja nicht immer den höchsten ausbau Standart nehmen, ist ja bei dem alten Haus ja auch nicht vorhanden. Kannst Du den Neuen Platz als Abstellfäche brauchen oder ist es nur eine neue Belastung zum pflegen. Welchen Eindruck vermitteld das alte Haus, macht im ungpflegten Zusand den Hof nicht schöner und kostet auch etwas im Unterhalt ansonnsten wird die Substanz nicht besser.
Ansonnsten zahlen und das Haus irgentwie nutzen.
DÜRFEN DIE DAS
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon chef-bauer » Di Okt 19, 2010 17:27

mf133fahrer hat geschrieben:
movetosweden hat geschrieben:@2810 bei uns in Bayern ist alles etwas anders, wir müssen auch blechen wenn die Straße vor der Bude erneuert wird... :roll:


ist auch in anderen Bundesländern so, nicht nur in Bayern! Das hält die Anwohner davon ab immer gleich wegen einem Schlagloch gleich eine neue Straße zu vordern.

Che Bauer:
Rechne Dir aus was ein Neubau in Verhältnis zur renovierung des alten Hauses kostet. Mann muß ja nicht immer den höchsten ausbau Standart nehmen, ist ja bei dem alten Haus ja auch nicht vorhanden. Kannst Du den Neuen Platz als Abstellfäche brauchen oder ist es nur eine neue Belastung zum pflegen. Welchen Eindruck vermitteld das alte Haus, macht im ungpflegten Zusand den Hof nicht schöner und kostet auch etwas im Unterhalt ansonnsten wird die Substanz nicht besser.
Ansonnsten zahlen und das Haus irgentwie nutzen.


Vor 6 Jahren wurde die Außenfasade (leider ohne Wärmeschutz )und das Dach neu gemacht, also von außen würde es zum Hofbild passen. Innen stehen jedoch massive Renovierungen an, für die keine 100000 € reichen.
( Heizungseinbau, Fenster, Bäder, Holztreppe, Böden, Wärmeschutz usw. )
Bei möglichen ca. 5 000 € Miete pro Jahr nicht wirklich ein Geschäft, zumal für die Familie noch ein Zweifamilienhaus am Hof steht.
Da ich doch an dem Haus hänge möchte ich es zumindest noch eine Zeit erhalten und habe an eine Umnutzung gedacht. z. B. Lager für landwirtschaftliche Produkte.
Auf Nachfrage bei der Behörde habe ich zum Thema Umnutzung und Erschließungskosten nur spärliche Informationen erhalten.
Hat jemand schon so eine Umnutzung gemacht? Wie war da der Ablauf, welche Auswirkung hat es auf die Erschließungskosten und was muss am Haus geändert werden dass es glaubhaft ist.
Ich weis viele Fragen aber vielleicht kann mir doch jemand Helfen.
Gruß,
chef-bauer
 
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon 2810 » Di Okt 19, 2010 20:44

chef-bauer hat geschrieben:.....
....
Hat jemand schon so eine Umnutzung gemacht? Wie war da der Ablauf, welche Auswirkung hat es auf die Erschließungskosten und was muss am Haus geändert werden dass es glaubhaft ist.
Ich weis viele Fragen aber vielleicht kann mir doch jemand Helfen.
Gruß,


Warum sollte eine Umnutzung von der Finanzierung der Erschliessung befreien ?
Welche Festlegung hat das Gebiet ? Allgem Wohngebiet (WA) , Dorfgebiet , unbeplanter Innenbereich,
unbeplanter Aussenbereich ?

Evtl. ändert sich der Beitragsmassstab durch die Umnutzung , aber ist sie überhaupt zulässig , s.o.
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon Piet » Mi Okt 20, 2010 5:12

Moin,
auch ein Abriss kostet viel Geld. Da müssen, wie beim Müll, alle anfallenden Stoffe sortiert und fachgerecht entsorgt werden. Darüber wird oft ein Nachweis verlangt.

Gruss Piet
http://www.jagtnorden.de
Alta, lass uns Baumarkt!
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon chef-bauer » Do Okt 21, 2010 17:39

Von einem Gemeinderat der Nachbargemeinde habe ich die Info erhalten das man bei denen, auch so einem Fall wie meinen hatte, wo das Haus leersteht und sich der Eigentümer noch nicht im Klaren ist was mit dem Haus passieren soll, der Besitzer hatte einem Antrag auf zinslose Stundung der Erschließungskosten gestellt. Diesem hat die Gemeinde auch zustimmt. Wird das Haus aber irgentwann wieder bewohnt muss er halt die Erschließungskosten bezahlen.
Auf persönliche nachfrage bei meiner Gemeinde bezüglich der Stundung der Erschließungskosten blieb man seitens der Gemeinde stur.
Kennt sich jemand hier aus, hat man einen rechtlichen Anspruch auf die Stundung? oder gibt es doch noch eine andere Möglichkeit die Erschließungskosten zu umgehen. Ärgerlich währe es halt jetzt die Erschließungskosten zu bezahlen und dann in zwei drei Jahren das Haus doch ab zu reißen.
mfg,
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Re: Erschließungskosten für leerstehendes Haus

Beitragvon amwald 51 » Do Okt 21, 2010 23:01

servus mitanand
chef-bauer hat geschrieben:Von einem Gemeinderat der Nachbargemeinde habe ich die Info erhalten das man bei denen, auch so einem Fall wie meinen hatte, wo das Haus leersteht und sich der Eigentümer noch nicht im Klaren ist was mit dem Haus passieren soll, der Besitzer hatte einem Antrag auf zinslose Stundung der Erschließungskosten gestellt. Diesem hat die Gemeinde auch zustimmt. Wird das Haus aber irgentwann wieder bewohnt muss er halt die Erschließungskosten bezahlen.
Auf persönliche nachfrage bei meiner Gemeinde bezüglich der Stundung der Erschließungskosten blieb man seitens der Gemeinde stur.
mfg,

... der zinslosen stundung der nachbargemeinde liegen wohl noch andere hintergründe/bedingungen zugrunde. vlt. ist die nachbargemeinde auch dermaßen reich, dass sie das geld auf die straße wirft, bzw. geworfen hat, solls ja auch geben >>> z.b. kleine dorfgemeinden mit einem zufällig in der gemeindeflur liegenden akw. :?: :?: :?:
grüße vom alpenrand
amwald 51
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