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Erwerb des Jagdscheins

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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Fr Jul 14, 2017 20:55

Jagdpachtfähig ist wer einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und diesen schon zuvor 3 Jahre (3 mal 365 Tage) besessen hat. Da kann es schon mal auf den Tag genau ankommen.
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Fuchse » Fr Jul 14, 2017 22:51

Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Jagdpachtfähig ist wer einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und diesen schon zuvor 3 Jahre (3 mal 365 Tage) besessen hat. Da kann es schon mal auf den Tag genau ankommen.



Stimmt so nicht ganz, man kann auch früher jagdpachtfächig sein, wenn man gewisse Auflagen erfüllt.
Geschwärtzer Nachweis kann erfolgen, um die ungläubigen zu bekehren!!!
Gruß Robert
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Gollum » Fr Jul 14, 2017 23:12

Jetzt mal ne ziemlich doofe Frage auf die ich keine Antwort finde.
Wie sieht es bei einer vorhandenen Eigenjagd und einem frisch erworbenen Jagdschein aus.
Ist man dann ebenfalls in der Pflicht erstmal 3 Jahre mitzulaufen oder wie ist das dann?
Gollum
 
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon yogibaer » Sa Jul 15, 2017 7:09

@Flecki,
ein Jahresjagdschein kann theoretisch eine Laufzeit von 15 - 365 Tagen haben. So zählt z. B. ein Jagdschein der nur für eine Zeitspanne vom 01.04. bis 30.11. eines Jahres ausgestellt wurde als vollwertiger Jagdschein bei den 3 Jahresjagdscheinen zur Erlangung der Pachtfähigkeit.
@Gollum, verstirbt der Jagdeigner und sein Erbe hat die Pachtfähigkeit noch nicht erreicht muss eine jagdpachtfähige Person für die jagdliche Leitung des Reviers benannt und eingesetzt werden. Das gilt auch bei einen etwaigen Entzug der Jagderlaubnis des Jagdeigners.
Gruß Yogi
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Sa Jul 15, 2017 8:28

Jogi, da wäre ich mir nicht so sicher. Den Fall hatten wir vor wenigen Jahren in unser JGS. Jagd wurde neu verpachtet weil der alte Pächter nicht mehr wollte. Der geldige "Neupächter" wollte unbedingt die Jagd pachten und hatte schon 3 Jagdscheine gelöst. Weil aber die Neuverpachtung zum 1.4 war, der erste Jagdschein erst nach der Prüfung im Juli vor 3 Jahren gelöst worden war musste erst umständlich ein "Strohmann" eingesetzt werden.

Der Sinn der Sache soll ja der sein, dass der zukünftige Jagdpächter jagdliche Praxis in den 3 Jahren sammeln kann.

Das ich einen Jahresjagdschein nur zur Hälfte der Zeit einlösen kann ist mir übrigens auch neu.
Flecki_aus_Bayern
 
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Eicher1950 » Sa Jul 15, 2017 11:42

Fuchse hat geschrieben:
Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Jagdpachtfähig ist wer einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und diesen schon zuvor 3 Jahre (3 mal 365 Tage) besessen hat. Da kann es schon mal auf den Tag genau ankommen.



Stimmt so nicht ganz, man kann auch früher jagdpachtfächig sein, wenn man gewisse Auflagen erfüllt.
Geschwärtzer Nachweis kann erfolgen, um die ungläubigen zu bekehren!!!




Und was sind das für Auflagen ?
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Gollum » Sa Jul 15, 2017 11:53

yogibaer hat geschrieben:@Gollum, verstirbt der Jagdeigner und sein Erbe hat die Pachtfähigkeit noch nicht erreicht muss eine jagdpachtfähige Person für die jagdliche Leitung des Reviers benannt und eingesetzt werden. Das gilt auch bei einen etwaigen Entzug der Jagderlaubnis des Jagdeigners.
Gruß Yogi



Danke!
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Slash2209 » Mi Aug 23, 2017 9:15

Neue Frage darf man eigentlich noch "alte" Waffenschränke ankaufen nach alter DIN und benutzen?
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon allgaier81 » Mi Aug 23, 2017 9:39

Moin,

die darfst du kaufen und benutzen aber nicht für Waffen und Munition wenn sie nicht der aktuellen Norm entsprechen:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=4
Gruß, allgaier
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Ford8210 » Mi Aug 23, 2017 10:00

Wie immer erleichtert ein Blick in das Gesetzbuch die Rechtsfindung.

Eigenjagdbezirk:
§ 7 Absatz 4 Bundesjagdgesetz: "In einem Eigenjagdbezirk ist jagdausübungsberechtigt der Eigentümer."
Bedeutet: Es ist egal, wie lange der Eigentümer den Jagdschein hat. Er darf sofort nach Bestehen die Jagd in seinem eigenen Jagdbezirk ausüben. Eine jagdpachtfähige Person für die jagdliche Leitung des Reviers ist nicht erforderlich. Die ist nur dann erforderlich, wenn der Erblasser eines gepachteten Jagdbezirkes keinen jagdpachtfähigen Nachwuchs hat und die Erben die Jagdpacht bis zum ende der Vertragslaufzeit weiterführen wollen. Danach muß dann eh neu verpachtet werden.

Gemeinschaftliche Jagdbezirke und verpachtete Eigenjagdbezirke, Jagdpacht:
§ 11 Absatz 5 Bundesjagdgesetz: " Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden."
Bedeutet: Eine Jagd pachten darf nur der, der mindestens drei Jahre durchgehend einen Jagdschein gelöst hat. Da die Prüfungen eigentlich immer im Mai/Juni meines jeden Jahres stattfinden ist man dann auch erst im Mai/Juni des dritten Jahres jagdpachtfähig. Da aber alle Jagden bereits zum Jagdjahresbeginn am 01.04. verpachtet werden bedeutet dies, daß der Jagdschein unweigerlich fast vier Jahre durchgehend gelöst sein muß.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon hugo-1952 » Mi Aug 23, 2017 11:21

Slash2209 hat geschrieben:Neue Frage darf man eigentlich noch "alte" Waffenschränke ankaufen nach alter DIN und benutzen?



Du solltest nur einen Waffenschrank Klasse "0" kaufen,
denn auch wenn ein "A"-Schgrank den Minimalanforderungen des WaffG entspricht
kann es im Falle eines Falles Probleme geben mit Deiner Versicherung.

hugo
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon deutz450 » Mi Aug 23, 2017 11:30

Du bist nicht auf dem aktuellen Stand, es gab gerade eine Gesetzesänderung, bei Neukauf ist nichts mehr mit A und B, auch S1 und S2 wurden nicht berücksichtigt.
Auch das verlinkte Dokument des BVA ist auf dem Stand von 2016!
Zuletzt geändert von deutz450 am Mi Aug 23, 2017 16:50, insgesamt 1-mal geändert.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Slash2209 » Mi Aug 23, 2017 12:42

Also nur "0" kaufen lese ich das so richtig. wo bekommt man da was günstiges?
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon deutz450 » Mi Aug 23, 2017 17:06

Ja, Klasse 0 oder 1, als nur Jäger und nicht Sportschütze reicht der 0er allemal aus, soviele KW bekommst als Jäger eh nicht dass der 1er lohnen würde, bei LW ist es egal. Ich würde das Ding mit Zahlenschloss kaufen, Schlüsselaufbewahrung ist ein gern genommener Aufhänger.
Günstig und 0er beisst sich schonmal, auch die zulässigen Deckenlasten beachten, die größeren Dinger sind bleischwer, vor allem wenn sie dann auch noch befüllt sind.

https://www.waffenschrank24.de/Waffensc ... -GSN5.html
https://www.eisenbach-tresore.de/Waffen ... resor.html


Da ich mit Erschrecken feststellen muss dass die Gesetzesänderung welche zum 6.7.2017 in Kraft trat auch unter den Jägern nicht ausreichend bekannt ist hier noch etwas Lesestoff. Betroffen sind übrigens auch freie Waffen wie Vorderlader oder Luftgewehre, die müssen zwar nicht in einen Waffenschrank aber in ein verschlossenes Behältniss, an die Wand hängen, wenn auch mit Vorhängeschloss gesichert ist nicht mehr.

Kurzform:
http://www.dsb.de/infothek/recht/waffen ... -in-Kraft/

Schwerpunkt Aufbewahrung Bestandsschutz:
http://www.dsb.de/infothek/recht/waffen ... laggebend/

Komplettes überarbeitetes Waffenrecht:
https://www.gesetze-im-internet.de/waff ... 10002.html
Zuletzt geändert von deutz450 am Mi Aug 23, 2017 22:49, insgesamt 1-mal geändert.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
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Re: Erwerb des Jagdscheins

Beitragvon Phantom » Mi Aug 23, 2017 21:15

allgaier81 hat geschrieben:Moin,

die darfst du kaufen und benutzen aber nicht für Waffen und Munition wenn sie nicht der aktuellen Norm entsprechen:


Munition darfst schon reintun ;)



Da gilt nach wie vor irgendein Blechbehältnis mit Schwenkriegelblabla... das erfüllt dir defintiv jeder Schrank, der bis vor kurzem noch als Waffenschrank zugelassen war...
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