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Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Jagdpachtfähig ist wer einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und diesen schon zuvor 3 Jahre (3 mal 365 Tage) besessen hat. Da kann es schon mal auf den Tag genau ankommen.
Fuchse hat geschrieben:Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Jagdpachtfähig ist wer einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und diesen schon zuvor 3 Jahre (3 mal 365 Tage) besessen hat. Da kann es schon mal auf den Tag genau ankommen.
Stimmt so nicht ganz, man kann auch früher jagdpachtfächig sein, wenn man gewisse Auflagen erfüllt.
Geschwärtzer Nachweis kann erfolgen, um die ungläubigen zu bekehren!!!
yogibaer hat geschrieben:@Gollum, verstirbt der Jagdeigner und sein Erbe hat die Pachtfähigkeit noch nicht erreicht muss eine jagdpachtfähige Person für die jagdliche Leitung des Reviers benannt und eingesetzt werden. Das gilt auch bei einen etwaigen Entzug der Jagderlaubnis des Jagdeigners.
Gruß Yogi
Slash2209 hat geschrieben:Neue Frage darf man eigentlich noch "alte" Waffenschränke ankaufen nach alter DIN und benutzen?
allgaier81 hat geschrieben:Moin,
die darfst du kaufen und benutzen aber nicht für Waffen und Munition wenn sie nicht der aktuellen Norm entsprechen:
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