H.B. hat geschrieben:
.................sofern das "Nichtdazugehören" zwischenzeitlich nicht mit der Todesstrafe belegt wird.
Ist nur eine Frage der Zeit!
Wenn du in den assozialen Netzwerken dazu aufrufst Landwirte und Jäger zu vergasen passiert schon nichts.
Wenn du dich öffentlich freust das ein Nutztierhalter bei der Arbeit getötet wurde passiert nichts.....