Das braucht es ja auch ohne Asbest- Verdacht alles.
Und dann kommen wir in den Bereich, wo so mancher NE- oder sauber angemeldeter Hobbylandwirt nicht weiß, dass er als Auftraggeber arbeitsrechtlich als Unternehmer gilt und bei offensichtlichen Verstößen gegen Arbeitsschutz auf seiner Baustelle mit in Haftung gezogen werden kann!
Bevor da jetzt hier ein Aufschrei neben erwartbaren Beiträgen meiner Fans/Hater beginnt, bitte ich Euch das Stichwort Auftraggeberhaftung selbst zu erkunden.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet