Aktuelle Zeit: Sa Nov 01, 2025 10:16
Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich bei einem Komplettauftrag auf die Auskunftsgabe. Gibt ja genügend Häuser die verkauft wurden und der Inhaber nichts weiß. Für eine korrekte Ausführung ist die Firma zuständig. Wenn das Angebot nach TRSG ausgeschrieben ist, ist der Bauherr für die Kontrolle des gültigen Sachkundenachweises nicht verpflichtet.Vogesenblitz hat geschrieben:Hallo zusammen,
gemäß der Gefahrstoffverordnung gibt es die Mitwirkungspflicht des Bauherren. Du musst alle bekannten Informationen zum verwendeten Baumaterial zur Verfügung stellen.
Vorsicht: Da es durchaus häufig in Baugenehmigungen auch Brandschutzauflagen gab kommt man mit "Ich weiss von nix"nicht davon. Im Zweifel muss mindestens das Baujahr der betroffenen Baumaßnahme an den Unternehmer gemeldet werden.
Dabei gilt .....alles vor 1994 gilt als verdächtig und ist vom Unternehmer zu prüfen.
Habe das gerade für einen Rückbau durch. Ich entschied mich die notwendige Beprobung selbst in Auftrag zu geben um näher an dem Geschehen zu sein.
Zur TRGS 519.
Die Berechtigung muss in regelmäßigen Abständen neu gemacht werden um nicht zu verfallen. Also aktuelle Nachweise einfordern.
ca. 150€/to bei uns. Weiss nicht, wie die regionalen Unterschiede sind.Faltenhals hat geschrieben:Hallo.
Ich mogele mich mal in den Thread...
Ich habe auch noch ein riesiges Eternit-Scheunendach...
Was wird denn aktuell für die "Entsorgung" des Materials aufgerufen?
Wo liegt man da pro Tonne/BigBag?
Eine Sanierungspflicht gibt es nur, wenn ein asbesthaltiger Baustoff in Folge eines z. B. Umbaus oder Erweiterung bearbeitet werden muß. Wenn du z. B. auf ein Asbestdach eine PV montieren möchtest, dann muß es entfernt werden,Faltenhals hat geschrieben:Danke.
Ich kapere nochmals...
Ich hatte vor einigen Monaten schonmal irgendwo hier gefragt...
Es gab mal ein Gerücht, das die Sanierung der Eternitdächer eine behördliche Auflage werden soll(t)en.
Demnach wäre man als Besitzer verpflichtet, innert einer Frist das Eternitdach gegen Ziegel/Wellfaser/... auszutauschen.
Gibts da mittlerweile eine Rechtsprechung?
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