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Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten?

Beitragvon FRED222 » Sa Jun 28, 2025 14:07

Hallo, vielleicht könnte jemand Tips geben. Ich möchte das Scheunendach sanieren lassen und will mir Ärger ersparen. Die Firma versichert sie könnte alles. Ich habe jetzt selbst versucht rauszufinden was ich beachten muss um keinen Stress zubekommen. Die Frima versichert in ihrem Angebot gemäß TRGS 519 zuarbeiten. Reicht das so aus, muss ich mir bestimmte Nachweise zeigen lassen, bzw. was ist sonst zu beachten?
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon RABE-Profi » Sa Jun 28, 2025 14:21

Nur mit einem Angebot würde ich nicht anfangen.
Laß Dir auch den nötigen Sachkundenachweis schriftlich zukommen.
Von Firmen die "alles" können wollen und machen halte ich persönlich nix.
Gibts Referenzen oder einen seriösen Internetauftritt?
Habeck ist kein Schwachkopf, er hat nur aufgehört zu denken
Es gibt Länder, die sind hunderttausende von Kilometern entfernt, sagt die schnatternde Trampolinspringerin.
Göring Eckart meint, die Atomkraftwerke verstopfen die Stromleitungen
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon Vogesenblitz » Sa Jun 28, 2025 15:45

Hallo zusammen,

gemäß der Gefahrstoffverordnung gibt es die Mitwirkungspflicht des Bauherren. Du musst alle bekannten Informationen zum verwendeten Baumaterial zur Verfügung stellen.
Vorsicht: Da es durchaus häufig in Baugenehmigungen auch Brandschutzauflagen gab kommt man mit "Ich weiss von nix" 8) nicht davon. Im Zweifel muss mindestens das Baujahr der betroffenen Baumaßnahme an den Unternehmer gemeldet werden.
Dabei gilt .....alles vor 1994 gilt als verdächtig und ist vom Unternehmer zu prüfen.

Habe das gerade für einen Rückbau durch. Ich entschied mich die notwendige Beprobung selbst in Auftrag zu geben um näher an dem Geschehen zu sein.

Zur TRGS 519.
Die Berechtigung muss in regelmäßigen Abständen neu gemacht werden um nicht zu verfallen. Also aktuelle Nachweise einfordern
.

Ich selbst habe diese Berechtigung vor Jahren gemacht und musste nun feststellen, dass sie verfallen ist. :shock: , was aber auch richtig ist. Da hat sich einiges getan.

Viel Erfolg!
Vogesenblitz
 
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Jun 28, 2025 16:04

Ich habe aktuell auch eine Sanierung durch.
Laut BG muss t du den Unternehmer darauf hinweisen das es ein gefährlicher Stoff ist und sie die dementsprechenden gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz einhalten müssen.

Den Rest hat die Zimmerei/Dachdeckerei erledigt inclusive sofortiger Entsorgung.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon 240236 » Sa Jun 28, 2025 16:33

Vogesenblitz hat geschrieben:Hallo zusammen,

gemäß der Gefahrstoffverordnung gibt es die Mitwirkungspflicht des Bauherren. Du musst alle bekannten Informationen zum verwendeten Baumaterial zur Verfügung stellen.
Vorsicht: Da es durchaus häufig in Baugenehmigungen auch Brandschutzauflagen gab kommt man mit "Ich weiss von nix" 8) nicht davon. Im Zweifel muss mindestens das Baujahr der betroffenen Baumaßnahme an den Unternehmer gemeldet werden.
Dabei gilt .....alles vor 1994 gilt als verdächtig und ist vom Unternehmer zu prüfen.

Habe das gerade für einen Rückbau durch. Ich entschied mich die notwendige Beprobung selbst in Auftrag zu geben um näher an dem Geschehen zu sein.

Zur TRGS 519.
Die Berechtigung muss in regelmäßigen Abständen neu gemacht werden um nicht zu verfallen. Also aktuelle Nachweise einfordern
.
Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich bei einem Komplettauftrag auf die Auskunftsgabe. Gibt ja genügend Häuser die verkauft wurden und der Inhaber nichts weiß. Für eine korrekte Ausführung ist die Firma zuständig. Wenn das Angebot nach TRSG ausgeschrieben ist, ist der Bauherr für die Kontrolle des gültigen Sachkundenachweises nicht verpflichtet.
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon Faltenhals » So Jul 20, 2025 7:41

Hallo.
Ich mogele mich mal in den Thread...

Ich habe auch noch ein riesiges Eternit-Scheunendach...
Was wird denn aktuell für die "Entsorgung" des Materials aufgerufen?
Wo liegt man da pro Tonne/BigBag?
_____________
Gruß Chris
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon 240236 » So Jul 20, 2025 7:54

Faltenhals hat geschrieben:Hallo.
Ich mogele mich mal in den Thread...

Ich habe auch noch ein riesiges Eternit-Scheunendach...
Was wird denn aktuell für die "Entsorgung" des Materials aufgerufen?
Wo liegt man da pro Tonne/BigBag?
ca. 150€/to bei uns. Weiss nicht, wie die regionalen Unterschiede sind.
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon holzerhobby » So Jul 20, 2025 8:11

Hab vor fünf Jahren bei der Deponie in Dietfurt bei Treuchtlingen (Mittelfranken) 180€/to bezahlt.
Da hieß es, die Deponie verliert ihre Zulassung zu Jahresende. Ob und zu welchem Preis die noch was annehmen, k.A.

Eben gegoogelt, Deponie Binsberg bei Donauwörth 125€/to
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon AEgro » So Jul 20, 2025 10:24

Das sind die Preise einer Depoie in unserer Nähe.
https://www.awn-online.de/images/downlo ... sliste.pdf
Also 150 € pro Tonne.
Ich weiß, dass z. B. die städtische Deponie in Heilbronn vor einigen Jahren rd. 40 € billiger war.
Aber die veröffentlichen keine Preise mehr.
Also vorher bei deponien Nachfragen was es kostet und vor allen ob sie überhaupt "Großmengen" von Privat/landwirschafts Direktanlieferer annehmen.
Am sichersten bist du ohnehin das durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen machen zu lassen.
Hat bei mir einschließlich Container und Transport weniger gekostet als wenn ich es selbst gemacht hätte.
Noch was, wenn du das Eternit nicht selbst Tauschen kannst, mach mit dem Zimmerer/Dachdecker einen festen Preis nach m² einschließlich Entsorgung.
Je nach dem wann das alte Eternit runter kommt kann es duch Nässe bis zum Doppelten wiegen.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon Stoapfälzer » So Jul 20, 2025 10:38

Eternit entsorgen geht nur über das entsprechende Landratsamt zumindest ist es hier so und im Landkreis gibt es nur noch einen Entsorger demensprechend sind die Preise hier auch gestiegen.

16,50€ musste ich dann für den Quadratmeter abzubauen und Entsorgen zahlen, nicht gerade ein Schnäppchen wie ich finde.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon Faltenhals » So Jul 20, 2025 16:10

Danke.
Ich kapere nochmals...
Ich hatte vor einigen Monaten schonmal irgendwo hier gefragt...
Es gab mal ein Gerücht, das die Sanierung der Eternitdächer eine behördliche Auflage werden soll(t)en.
Demnach wäre man als Besitzer verpflichtet, innert einer Frist das Eternitdach gegen Ziegel/Wellfaser/... auszutauschen.
Gibts da mittlerweile eine Rechtsprechung?
_____________
Gruß Chris
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon 240236 » So Jul 20, 2025 16:46

Faltenhals hat geschrieben:Danke.
Ich kapere nochmals...
Ich hatte vor einigen Monaten schonmal irgendwo hier gefragt...
Es gab mal ein Gerücht, das die Sanierung der Eternitdächer eine behördliche Auflage werden soll(t)en.
Demnach wäre man als Besitzer verpflichtet, innert einer Frist das Eternitdach gegen Ziegel/Wellfaser/... auszutauschen.
Gibts da mittlerweile eine Rechtsprechung?
Eine Sanierungspflicht gibt es nur, wenn ein asbesthaltiger Baustoff in Folge eines z. B. Umbaus oder Erweiterung bearbeitet werden muß. Wenn du z. B. auf ein Asbestdach eine PV montieren möchtest, dann muß es entfernt werden,
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon T5060 » So Jul 20, 2025 17:10

Sanierung interessiert mich nur, wenn der Widerspruch gegen die Anordnung abgelehnt wurde.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon Horst_BT » Mo Jul 21, 2025 18:50

Hallo,

ich hatte 2023 12,40€ je qm für Abbau und Entsorgung bezahlt bei ca. 2300 qm. Allerdings kamen noch die Kosten für den Kran und das Gerüst dazu.
Der Dachdecker musste Asbest-Arbeiten bei der BG anmelden (zumindest in Bayern), die kommen dann in der Regel auch um alles zu prüfen. D.h. Gerüst usw. sollte BG-konform sein sonst verhängen die einen Baustopp.

Die Eternitplatten waren bei meiner Immobilie geschätzt aus den 60er und 70er Jahren. Manche Dächer waren noch recht stabil, manche sehr brüchig. Je nach Ausrichtung, Moosbewuchs usw.

Oft sind die Abstände der Dachlatten bei Eternitplatten sehr groß. Das bedeutet, dass die Arbeiter auf dem Dach durchfallen könnten. Dann müssen entweder drunter Netze gespannt werden ( was bei mir nicht ging) oder man braucht einen extra Kran an dem der Arbeiter dann mit Geschirr gesichert ist. Zum Glück waren die Lattenabstände bei mir 30 cm und das war bei mir nicht nötig.

Grüße
Horst
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Re: Eternit sanieren, was muss ich als Auftraggeber beachten

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Jul 21, 2025 19:38

Gerüst, Fangnetz und Kran ... sind beim von mir genannten Preis auch noch nicht dabei.
Alle reden übers Wetter,
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