Servus mitanand,
ich hätte eine Frage an die Aktien- bzw- Steuerspezis: Angenommen man hat über die Jahre einen ETF-Bestand (ich denke im Schnitt jedes Jahr etwa 8% Wertzuwachs, insgesamt vielleicht 50% Rendite auf das eingezahlte Kapital) aufgebaut, der es einem erlauben würde (wenn er weiterhin in dem Rahmen Rendite erwirtschaftet bzw. im Wert wächst), beruflich etwas kürzer zu treten und möchte nun anfangen zu entnehmen. Wie berechnet sich dann die Abgeltungssteuer?
Folgendes weiß ich durch "gockeln": 1000 Euro Entnahme pro Jahr sind steuerfrei, zudem sind 30% der übrigen Entnahmen steuerfrei, da es sich um Aktien-ETF handelt.
Die Abgeltungssteuer auf den Rest der Entnahme (70% minus 1000 Euro steuerfrei) beträgt mit Kirchensteuer und Soli ca. 27%.
ABER: Werden diese 27% jetzt auf die Anteile (bzw. die Wertsteigerung) fällig, die ich vor 10 Jahren als erstes gekauft hab (first in first out, die dürften wahrscheinlich bei 100% Rendite liegen) oder die, die ich letztes Jahr gekauft habe (vielleicht 8% Rendite) oder wird der Gesamtwertzuwachs auf das gesamte eingezahlte Kapital (wie gesagt vielleicht 50% Gesamtrendite) als Berechnungsgrundlage genommen? Das macht ja dann doch einen ziemlichen Unterschied bei der Steuerbelastung, wenn man 10000 Euro entnimmt.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt...
Hintergrund ist der, dass ich es mal versuchen möchte, die Aktien so als kleine "ewige" Zusatzrente zu benutzen, um nicht mehr Vollzeit malochen zu müssen. Hab auch keinen Bock mehr mit meinen Steuern und Sozialabgaben den ganzen Wahnsinn mitzufinanzieren. Ich würde weiterhin arbeiten, aber halt nur noch 60 bis 80% der Arbeitszeit, je nachdem wie es läuft. Zumal ich daheim auch genug Arbeit habe...