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Moderator: Falke
johndeere93 hat geschrieben:Da haben wir wohl einen neuc en Geschäftszweig entdeckt, nun können wir ja anfangen nach Durchforstungen im Staatswald das Reiseig rauszuholen untdzum nächsten Bio Heizkraftwerk zu bringen![]()
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Obwohl ehrlichgesagt fehlt mir die Zeit dazu, aber es gibt doch genug Arbeitslose die es sich auf der Kautsch gutgehen lassen und nicht arbeiten wollen!
JohnDeere3040 hat geschrieben:(44) Leseholz
Das Sammeln von Leseholz bedarf im Privat- und Körperschaftswald der Erlaubnis des Waldbesitzers. Im Staatswald ist es jedermann gestattet, sich im Rahmen der Leseholzordnung unentgeltlich Lese-holz für den Eigenbedarf anzueignen. Zum Leseholz zählen im Staatswald: • von selbst zu Boden gefallenes, dürres oder angefaultes Holz unter 10 Zentimeter Durchmesser, das nicht für den Verkauf bestimmt ist, • das nach der Aufarbeitung zurückgelassene, nicht für den Verkauf bestimmte Holz und Reisig unter 10 Zentimeter Durchmesser.• die am Boden liegenden Rinden und Zapfen.
Es ist beim Leseholzsammeln verboten,• Motorsägen sowie Handsägen mit über 60 Zentimeter Blattlänge zu verwenden.• stehendes Holz zu fällen, zu entwurzeln oder abzubrechen.• Bäume zum Zweck der Holz- und Zapfengewinnung zu besteigen.• die Rinde und Wurzeln an stehenden Bäumen abzuhacken.• Stöcke auszugrabenDie Abfuhr von Leseholz darf nur mit Fahrzeugen erfolgen, die mit Menschenkraft bewegt werden.
http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage3981713/WegweiserfuerdenbayerischenWaldbesitzer-WaldgesetzundandereRechtsvorschriften.pdf
So ists in Bayern