Nö, der der im Jahr der Neuvergabe die Flächen im gemeinsamen Antrag stehen. So zumindest waren bisher immer die Aussage:
- Grundlage überhaupt berechtigt zu sein, ist ein gestellter Antrag in 2011
- ZAs bekommt man für alle Flächen, die man dann in seinen aktuellen Antrag angibt Edit: Es sei denn im Pachtvertrag steht was anderes, aber regulär der Bewirtschafter.
Gruß


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