wenn es ein feldweg ist der einen nachbar oder dem hof wo du hilfst gehört ist das kein thema dann darfst du darauf fahren nur nicht auf welchen der stadt aber hält sich eh keiner dran
Aktuelle Zeit: Fr Jan 30, 2026 8:12
SommerVa hat geschrieben:du darfst unter 16 auf garkeiner straße oder acker fahren! nur auf einem hof oder gebiet das durch einen zaun abgetrennt ist, sodass fußgänger nicht drauf könne!!!
Miscanthus hat geschrieben:Wieso darf man unter 16 nicht auf dem Acker fahren? wer sagt denn den Mist?? Du darfst halt nicht öfffentliche Straßen fahren wo die StvO gilt. Sonst mache ich micht seit meinem 8 Lebensjahr strafbar^^
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