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Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon pfaffi77 » Do Okt 11, 2012 17:40

Hallo
der Führerschein läuft alle 5 Jahre ab , dann wieder zum Arzt und Sehtest, untersuchungen und ...
Die Fahrerkarte läuft alle 5 jahre ab, dann zur Dekra mit Lichtbild und neu beantragen. Die Fahrerkarte alle 28 Tage auslesen ,und den Digitalen Tacho ca alle 3 Monate auslesen .
Dann alle 5 Jahre muß man 35 oder 40 Std bei der Fahrschule die 5 Module machen , sonst fährt man Schwarz. :lol: :lol:

Was kommt dann als nächstes ???
Ich glaub die meißten Lkw Fahrer geben auf, und gehen lieber wieder in die Werkstatt :prost: da hat man keinen Stress mehr.
Die firmen finden jetzt schon keine Fahrer mehr .

Mfg Pfaffi77
Wer mag der kann !
pfaffi77
 
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Fritz100 » Do Okt 11, 2012 19:19

Hallo
Vielen Dank für die vielen Antworten, ich konnte leider nicht früher Antworten da im Moment jeder sein Holz noch schnell braucht und weil ja der Winter wieder viel zu schnell kommt :wink: :wink: .
Ich habe inzwischen ein paar Telefonate geführt leider sind die Antworten der einzelnen Sachbearbeiter bei der Bundesagentur genauso unterschiedlich wie euere. Bei der Agentur in Nürnberg habe ich einen Sachbearbeiter gefunden, der mir das auch schriftlich zukommen hat lassen, mit folgender Info.
Handwerkerreglung ist möglich, weil ich Stammholz zukaufe und dann selbst aufarbeite (Hauptarbeit ist Verarbeitung und nicht Ausliefern). Nachteil nur im Umkreis von 50 km :( . Aus diesem Grund wird mir nichts anderes bleiben als zuerst einen neuen EU Führerschein zu Beantragen :? , dann eine Fahrerkarte und eine Unternehmerkarte (weil ich ja Beides in einem bin) :evil: . Und zu guter letzt brauche ich dann noch ein Auslesegerät :twisted: . Fazit Weihnachtsgeld für heuer gestrichen :lol: .
Dennoch freu ich mich auf Meinem neuen "Helfer".
M.f.G. Fritz
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon hano 1963 » Do Okt 11, 2012 20:12

Hallo Fritz,
das Auslesegerät brauchst Du nicht unbedingt,vielleicht hast Du ja in Deiner Umgebung ein Transportunternehmen, welches Deine Daten
mit archivieren kann.Aber ganz wichtig, beim Auslesen des Massespeichers muss Deine Unternehmerkarte gesteckt sein.
Gruß Hano 1963
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Marco + Janine » Fr Okt 12, 2012 8:21

Das ganze beginnt bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h !!!!

Also wenn ihr mit dem Schlepper liefert der nur 40 fäht brauchste keine Karten o.ä. !!!!

Das einzige is halt das SCHWARZE Kennzeichen.

Gruß Marco
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Fritz100 » Fr Okt 12, 2012 12:23

Hallo
Ich habe lange genug mit dem Schlepper ausgeliefert, es ist nicht nur das Schwarze Kennzeichen (Steuer) sondern auch die Versicherung die fast Doppelt so teuer ist wie in der Landwirtschaft. Auserdem mußt du deinen Anhänger dann auch Versichern und Zulassen. Vom Reifenverschleiß und dem Dieselverbrauch auf 100 km beim Schlepper gar nicht zu reden. Übergangsweise ist Schlepper ok ,ab einem Gewerbebetrieb sollte man genau rechnen.
M.f.G. Fritz
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Welfenprinz » Fr Okt 12, 2012 12:53

pfaffi77 hat geschrieben:Hallo
der Führerschein läuft alle 5 Jahre ab , dann wieder zum Arzt und Sehtest, untersuchungen und ...
Die Fahrerkarte läuft alle 5 jahre ab, dann zur Dekra mit Lichtbild und neu beantragen. Die Fahrerkarte alle 28 Tage auslesen ,und den Digitalen Tacho ca alle 3 Monate auslesen .
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Was kommt dann als nächstes ???
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Mfg Pfaffi77


Ich hab de Rumms jetzt einmal komplett hinter mir:
Sehtest 80 €
allgemeinärztliche Untersuchung 50€
(das hätte ich auch zusammen für ich glaube 90€ bei einem Arbeitsmediziner haben können , . Aber ich lass mir so gerne von meiner hübschen Hausärztin am SAck rumfummeln).
Führerschein 42€
Fahrerkarte 40€
1 Satz biometrische Passfotos 10€

222 € dafür, + 100km Weg + ca. 12h . Dafür dass ich arbeiten darf. Tolle Wurst.
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
http://pulseofeurope.eu
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Marco + Janine » Fr Okt 12, 2012 13:20

Das is klar, wenn ich im Umkreis von 100 km liefere.

Aber für die die erst einen LKW kaufen und Führerschein und Module und und und
machen müssten, sollte dies auch als Möglichkeit aufgezeigt werden!

Da ich z.B. meinen Schlepper schon immer für andere Arbeiten nutze gabs damals nie die
Überlegung das der Schlepper grüne Nummern bekommt!

So gings dann weiter.....

Gruß Marco
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Joma » Fr Okt 12, 2012 16:36

Hallo,
ich bin neu hier im Forum, aber ich lese schon einige Zeit mit.
Ich mache auch Brennholz im Nebenerwerb wie viele hier.

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage, die mir hier evntll. jemand beantworten kann:

Ich überlege einen Unimog mit 80 km/h zu kaufen, allerdings besitze ich keinen LKW Führerschein (KLasse CE), diesen müsste ich erst noch machen. Aber wie ich mitbekommen habe gibt es einen extra Führerschein für gewerbliche Fahrer der auch erheblich teurer ist. Darf ich mit dem billigeren Führerschein auch gewerblich Holz Ausfahren?

Vielen Dank im Vorraus
Joma
 
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Unimog 411 » Fr Okt 12, 2012 17:40

Hallo Joma,

eine extra Fahrerlaubnis ist es nicht.
Wie Du schon gesagt hast, brauchst Du die Klasse CE für einen Unimog >80 km/h, um auch "richtige" Anhänger zu fahren.
Um gewerblichen Güterkraftverkehr zu fahren, kommt dann noch die Berufskraftfahrer-Qualifikation dazu.

Die Berufskraftfahrer-Qualifikation würde nicht zum Tragen kommen, wenn der Brennholz-Transport im Rahmen eines lof-Betriebes stattfindet (Holz aus eigenen Wald).

Gruss Unimog 411
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Joma » Fr Okt 12, 2012 17:44

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die von dir genannte Berufskraftfahrer-Qualifiaktion sind dann die 120 extra Stunden beim Führerschein oder?
Oder können diese auch wegfallen wenn ich mich nur in den 50km Radius bewege, wie oben schon genannt?

Gruß Joma
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Unimog 411 » Fr Okt 12, 2012 23:13

Joma hat geschrieben:...Die von dir genannte Berufskraftfahrer-Qualifiaktion sind dann die 120 extra Stunden beim Führerschein oder?...

Hallo Joma,

die Berufskraftfahrer-Qualifiaktion gehört formalgesehen nicht zur Fahrerlaubnis - wird aber auch von Fahrschulen angeboten.
Man braucht erstmal einee Grundqualifikation
- aus Besitzstand Fahrerlaubnis C1/C1E und C/CE vor dem 10.09.2009 erteilt
- aus Berufsausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder ähnliches
- "beschleunigten Grundqualifikation" 140 Stunden zu je 60 Minuten(s.a. Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes BKrFQV §2).

Danach folgen innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung.

Joma hat geschrieben:...Oder können diese auch wegfallen wenn ich mich nur in den 50km Radius bewege, wie oben schon genannt?...

Der 50 km Radius (Handwerkerregelung) ist nur bei den Lenk- und Ruhezeiten (Fahrerkarte) ausschlaggebend. Bei der Berufskraftfahrer-Qualifiaktion kann ich keine derartige Ausnahme finden.

Gruss Unimog 411
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Nijura » Sa Okt 13, 2012 3:42

Ich finde Unimog411 hat alles sehr schön dazu beschrieben.

Eins noch zum sogenannten "Werksverkehr", der mus beim Bundesamt für Guterkraftverkehr angemeldet werden und eine entsprechender Nachweis mitgeführt werden.
Hat keinen Einfluss auf die EG Richtlinen zur Aufzeichnung deiner Arbeitszeit. Es ist nur nicht nötig eine "EU Lizenez" zu besitzen/erwerben, die man für den gewerblichen Güterkraftverkehr braucht und bei der man das alles lernt bzw bei der Prüfung wissen muss.

Die einzige Stelle bei einer Behörde die zum Thema LKW/Transport/Fahrerkarte/usw fachlich korrekte Auskunft geben darf und kann ist das oben besagte Bundesamt für Güterkraftverkehr kurz bekannt unter BAG. EInfach dort mal anrufen und die müssten dir eigentlich fachlich korrekte Auskunft geben. Egal ob nun zum Fahrzeug oder zu deiner Fahrerkarte.

Dass du sowohl dein Fahrzeug(mindestens alle 28 Tage) als auch die Daten deiner Fahrkarte(mindesten alle 28 Tage) als "Transportunternehmer" zu sicher hast was ich garantiert und du musst sie 1 Jahr nachweisen können. Wir sind eine reine Fräsfirma und haben mit Transporten nichts am Hut, wir transportieren nur unsere Arbeitsmaschine von Baustelle zur Baustelle. Müssen den selben "Scheiss"machen wie ein Spediteur. Fahrerkarte, Fahrzeuge auslesen usw. das ist EU richtline unabhänig was du transportierst, fakt ist gewerblich und transport, sobald diese zwei Worte fallen, ist dabei. Wissen auch viele Handwerker nicht, wenn sie mit ihren Kastenwagen/Pritschenwagen einen Anhänger ziehen und irgendwas transportieren, sind sie dabei. Beliebtes Kontrollopfer, den Unwissendheit schütz vor Strafe nicht.

Im übrigen auch bei sogenannten "privaten Fahrten" gilt mittlerweile eine nachweispflicht durch Fahrerkarte bzw Tachoscheibe. Das wurde geändert. Aufpassen!

Hättest dir mal einen Oldtimer gekauft und mit H Kennzeichen betrieben.........sparst viel GELD und ZEIT. Keine Tachscheibe, keine SP, keine AU, usw. Ausserdem macht so ein schöner Oldtimer schon was her und fällt auf.

Gruss Frank
Lebe dein Leben.

Meine Kleinanzeigen bei Ebay http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-best ... Id=4471126

Wir züchten Irish Cobs(Zigeunerpferde von Irland)
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon hano 1963 » Sa Okt 13, 2012 6:48

Hallo,
Unimog 411: Die Handwerkerreglung gillt auch im Bezug auf das Qualigesetz,nachzulesen z.B. auf den Seiten des BAG bei Fragen und Antworten
Gruß Hano 1963
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon Maeks » Sa Okt 13, 2012 18:34

Nijura hat geschrieben:Hättest dir mal einen Oldtimer gekauft und mit H Kennzeichen betrieben.........sparst viel GELD und ZEIT. Keine Tachscheibe, keine SP, keine AU, usw. Ausserdem macht so ein schöner Oldtimer schon was her und fällt auf.

Gruss Frank


Nur wennsd in eine Kontrolle kommst mit Brennholz hinten drauf. Hast die große A...karte gezogen und es wird teuer. Oder glaubt ihr die Leute von der Polizei oder BAG sind auf der Brennsuppe dahergeschwommen.


Gruß Maeks
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Re: Fahrerkarte beim Brennholzausliefern

Beitragvon lanz1706 » Sa Okt 13, 2012 19:55

Hallo,

warum wird das mit H-Kennzeichen teuer?
Gruß Lanz 1706
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