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Fahrerlaubnis CE verlängern

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon AF85 » Mo Jun 26, 2017 21:21

Hallo
Bei meinem Führerschein ist auch nur beim CE das Datum eingetragen wann er ab läuft , beim C1E jedoch nicht und ich denke das hat auch so seine Richtigkeit.
mfg
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon togra » Mo Jun 26, 2017 22:02

AF85 hat geschrieben:Wenn man damals den alten dreier Führerschein umschreiben lies , hat man sozusagen den CE "geschenkt" bekommen wie Günter es geschrieben hat,man musste aber eine Landwirtschaft nachweisen .War bei mir auch so .auch den A1 hat man "geschenkt" bekommen.

Das kann ich mir nicht vorstellen.
Man hört davon, dass es "T" auf Antrag "geschenkt" gab bei nachgewiesener Landwirtschaft oder einer abhängigen Beschäftigung in derselben.
Damit waren alle Schlepper-Kombinationen abgedeckt, für die man davor den 2er brauchte.
Somit wurde an den Stand der Zeit angepasst.

Das gleich ein kompletter LKW-Schein (rechtsgültig) "verschenkt" wurde, wäre mir neu.

Die "Verschenkungen" passierten aufgrund der vielen Schlüsselzahlen und dem damit verursachten Chaos.
Genau deshalb haben auch so viele ihre 18,5to verloren (7,5tonner mit Anhänger), weil z.B. CE79 nicht eingetragen wurde. Dann waren es nur noch 12to ZgG.

Ebenso bei A1.
Da muss man höllisch aufpassen wegen der Schlüsselzahlen.
Oft gelten die nämlich nur für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes); nicht aber für Motorräder.

Fahrerlaubnisse gab es auch nie "geschenkt".
Es war immer nur ein Übertragungs-/Umschlüsselungsfehler.
Maßgeblich ist auch nicht, was im Führerschein gedruckt ist, sondern was bei der Fahrerlaubnisbehörde in den Akten steht.
Und da muss man (auch als Landwirt) schon einen seeeehr guten Freund haben, dass der einem die Prüfungsbescheinigung für den 2er/ CE mal rückwirkend "einfach dazu legt".
Fassi hat geschrieben:Doch, ab 50 gilt die Regelung auch beim C1(E).

Nicht für Inhaber des alten 3er. Da gilt C1E unbeschränkt.
Alle anderen werden sich wundern, dass sogar C1E seit Neuestem (sogar rückwirkend bis 2013!!) auf 5 Jahre beschränkt ist:
Bitte lesen
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon AF85 » Di Jun 27, 2017 9:08

Hallo
Das mit der Beschränkung des C1E gilt aber nur für Führerscheine die nach dem 18 Januar 2013 ausgestellt wurden. Bei den sogenannten Geschenkten Klassen CE,C1E und A1 beim Umschreiben von alt auf neu kommt es immer darauf an wann der Führerschein gemacht wurde. Das kann man hier recht schön nachlesen und es war eben kein Übertragungsfehler . https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrer ... ueberblick
mfg
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon Fassi » Di Jun 27, 2017 9:28

Die Beschränkung des C1E bis zum 50. Lebensjahr gilt auch schon früher, nur die Ausnahme von der fünfjährigen Überprüfung wie beim CE gilt vor diesem Zeitraum. Das Ablaufdatum steht in meinem Führerschein schon drinne, seit ich in 2000 den Dienstführerschein in Zivil hab umtragen lassen.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon Franzis1 » Di Jun 27, 2017 10:25

Bei mir steht im CE und im C1E, 95 und das gleiche Datum
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon togra » Di Jun 27, 2017 22:44

AF85 hat geschrieben:Bei den sogenannten Geschenkten Klassen CE,C1E und A1 beim Umschreiben von alt auf neu kommt es immer darauf an wann der Führerschein gemacht wurde. Das kann man hier recht schön nachlesen und es war eben kein Übertragungsfehler . https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrer ... ueberblick
mfg

Und wo steht dort bitte, dass man beim Umschreiben eines 3ers CE (nicht CE79!) bekommt?
Ich sehe es nicht, egal wann der Führerschein gemacht wurde.

C1E war schon immer Bestandteil des 3ers.
Ebenso A1. Dieser mit wechselnden Einschränkungen bezogen auf die Leistung/Hubraum.

Von einem "echten" Motorrad und einem 40tonner ist der 3er aber meilenweit entfernt.
Egal wann gemacht und wann umgeschrieben.
Und egal ob man Landwirt ist oder nicht.

Dass man mit einem vor 1954 gemachten 3er tatsächlich alle Motorräder fahren dürfte, ist meiner Meinung nach für die Meisten hier nicht von Belang.

Ein hoch auf das Führerscheinrecht :prost:
Unnötig kompliziert bis zum geht nicht mehr.
Verwirrung auf allen Seiten und ungezählte Fahrten ohne Fahrerlaubnis täglich aus Unwisenheit, die ohne digitale Vernetzung wohl nicht mal der strebsamste Polizist aufdecken könnte.
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