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Fahrerlaubnis CE verlängern

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon holzerhobby » So Jun 25, 2017 15:45

Hallo,
mal ne Frage zu den Kosten und dem Procedere, den Schein zu verlängern,
da mit Erreichen des 50. Lebensjahres der Schein endet.
Hat jemand Erfahrung damit?
Die Dame vom Landrasamt war ne Aushilfe und nicht wirklich kompetent.

Hab den damals bei der Umschreibung des alten grauen Lappens "geschenkt" bekommen
Und bin am Überlegen, den Verlängern zu lassen.
Brauch ihn nicht wirklich, aber bekanntlich ist haben besser als brauchen.

vielen Dank schonmal für Antworten

Gruß Günter
holzerhobby
 
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon raphunzel » So Jun 25, 2017 16:08

Hat mich in der Vegangenheit jeweils ca. 200.- € gekostet. Allein die Augenärztliche Untersuchung schlägt mit 80-90.- € zu Buche. Ambesten Du suchst DIr nen Arbeitsmediziner der die gesamte ärztliche Untersuchung als Paket anbietet, dann kommst Du vermutlich mit 100-130.- € dafür weg. Dann noch den neuen Schein beantragen und nochmal ordentlich löhnen.
Kleiner Tipp:
Das ärztliche Gutachten gilt zwei Jahre. Falls Du den Schein nicht sofort benötigst mach das Gutachten und warte erst mal ab mit Schein beantragen. Spätestsns vor Ablauf von zwei Jahren dann den Schein beantragen, dann hast Du im Gesamten 7 Jahre was davon :)

Grüße
Frank
raphunzel
 
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon holzerhobby » So Jun 25, 2017 16:11

Hab nur noch ein halbes Jahr glaube ich, bin schon 50,5.
War doch ein Jahr nach dem 50en, oder?
Müsste im Herbst sowieso zur G26 für die Feuerwehr, evtl. lässt sich das Verbinden
holzerhobby
 
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon togra » So Jun 25, 2017 22:41

raphunzel hat geschrieben:Das ärztliche Gutachten gilt zwei Jahre. Falls Du den Schein nicht sofort benötigst mach das Gutachten und warte erst mal ab mit Schein beantragen. Spätestsns vor Ablauf von zwei Jahren dann den Schein beantragen, dann hast Du im Gesamten 7 Jahre was davon

Was soll das bringen?
Führerschein gilt 5 Jahre, das (nicht eingelöste) Gutachten kürzer.
Oder ist es ein Vorteil, fast 2 Jahre keine (gültige) Fahrerlaubnis zu haben um ein paar € zu sparen?
Außerdem kann sich schnell und unbemerkt die Gesetzeslage ändern, z.B. dass spätestens 4 Wochen nach Ablauf die CE dauerhaft erlischt, wenn nicht rechtzeitig neu beantragt.
Dann stünde man richtig dumm da.
holzerhobby hat geschrieben:Hab den damals bei der Umschreibung des alten grauen Lappens "geschenkt" bekommen

Das ging vielen so, fällt aber bei der ersten Kontrolle sofort auf, weil (trotz Eintrag im Dokument) bei der Fahrerlaubnisbehörde kein gültiges Prüfungsdatum hinterlegt ist.
Das wird heute innerhalb von Sekunden digital abgeglichen.
Oft kann man dann erst mal weiterfahren; später gibt's dann aber Post vom Amt. Und die ist richtig ungemütlich (wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle ein CE-Fahrzeug gesteuert hat): Fahren ohne Fahrerlaubnis; weil man es auch noch wusste zusätzlich mit Vorsatz.
360 Tagessätze (oder Knast) sind die Regel. Dazu noch Entzug der bestehenden Fahrerlaubnisse inkl. MPU wenn man nicht sonst eine absolut reine Weste hat.
Existenzbedrohend wird das Ganze bei einem Unfall (vor allem mit Personenschaden).

holzerhobby hat geschrieben:Hab nur noch ein halbes Jahr glaube ich, bin schon 50,5.
War doch ein Jahr nach dem 50en, oder?

NEIN!
Er endet mit VOLLENDUNG des 50. Lebensjahres gemäß Bestandschutzregelung.
Das 50. Lebensjahr hast Du an Deinem 50. Geburtstag vollendet; keinen Tag später. An diesem Tag ist also auch Deine Fahrerlaubnis abgelaufen.

holzerhobby hat geschrieben:Brauch ihn nicht wirklich, aber bekanntlich ist haben besser als brauchen.

Du "hast" ich ja gar nicht.
Eigentlich sollte das bei der Verlängerung auch auffallen.

So war es zumindest bei einem Polizist in meinem Bekanntenkreis, der die CE damals auch im Zuge der Umschreibung "geschenkt" bekam :mrgreen:
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon marius » Mo Jun 26, 2017 12:02

Was wäre dann wenn einer erst mit 52 Jahren den Schein verlängern möchte und das ärztliche Gutachten vorlegt ?
Hätte er dann von 50 - 52 Jahren keine gültige Fahrerlaubnis und erst ab 52 Jahren hat er sie wieder ?

Erst mit 53 umschreiben lassenm wird nicht gehen denn ab 2 Jahren ohne Führerschein mus er meines Wissens neu gemacht werden weil die Fahrpraxis fehlt.
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon yogibaer » Mo Jun 26, 2017 12:44

Den Führerschein bekommt man auch noch nach mehreren Jahren über das vollendete 50. Lebensjahr neu ausgestellt. Bedingung ist nur eine positive, gültige medizinische Eignungsbescheinigung. Ich hab meinen noch nach fast 9 Jahren verlängert bekommen.
Gruß Yogi
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon Nuffield » Mo Jun 26, 2017 12:46

Soweit ich weiß verliert man ohne den medizinischen Eignungstest die Fahrerlaubnis. Allerdings nicht endgültig, denn sie ruht nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem man mit dem bestandenen Eignungstest beim Amt vorstellig wird.
"Jesus war ein Moslem das weiß jeder. Wenn er keiner war dann erklär mir bitte mal warum er einen Vollbart hatte? Und das er 5 mal am Tag gebetet hat. Zu wem hat er wohl gebetet?" Kommentar eines Moslem bei Youtube
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon Franzis1 » Mo Jun 26, 2017 12:59

Nuffield hat geschrieben:Soweit ich weiß verliert man ohne den medizinischen Eignungstest die Fahrerlaubnis. Allerdings nicht endgültig, denn sie ruht nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem man mit dem bestandenen Eignungstest beim Amt vorstellig wird.


So ist es er ruht nur und bei vorlage von de ärzlichen Attest bzw, den Modulen darf Mann wieder offiziell fahren
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon Nuffield » Mo Jun 26, 2017 13:25

Franzis1 hat geschrieben:
Nuffield hat geschrieben:Soweit ich weiß verliert man ohne den medizinischen Eignungstest die Fahrerlaubnis. Allerdings nicht endgültig, denn sie ruht nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem man mit dem bestandenen Eignungstest beim Amt vorstellig wird.


So ist es er ruht nur und bei vorlage von de ärzlichen Attest bzw, den Modulen darf Mann wieder offiziell fahren


Die Module brauchst Du nur wenn Du gewerblich unterwegs bist.
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon Franzis1 » Mo Jun 26, 2017 13:28

Nuffield hat geschrieben:
Franzis1 hat geschrieben:
Nuffield hat geschrieben:Soweit ich weiß verliert man ohne den medizinischen Eignungstest die Fahrerlaubnis. Allerdings nicht endgültig, denn sie ruht nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem man mit dem bestandenen Eignungstest beim Amt vorstellig wird.


So ist es er ruht nur und bei vorlage von de ärzlichen Attest bzw, den Modulen darf Mann wieder offiziell fahren


Die Module brauchst Du nur wenn Du gewerblich unterwegs bist.


Genau
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon AF85 » Mo Jun 26, 2017 17:37

holzerhobby hat geschrieben:Hab den damals bei der Umschreibung des alten grauen Lappens "geschenkt" bekommen

zitat von togra
(Das ging vielen so, fällt aber bei der ersten Kontrolle sofort auf, weil (trotz Eintrag im Dokument) bei der Fahrerlaubnisbehörde kein gültiges Prüfungsdatum hinterlegt ist.
Das wird heute innerhalb von Sekunden digital abgeglichen.
Oft kann man dann erst mal weiterfahren; später gibt's dann aber Post vom Amt. Und die ist richtig ungemütlich (wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle ein CE-Fahrzeug gesteuert hat): Fahren ohne Fahrerlaubnis; weil man es auch noch wusste zusätzlich mit Vorsatz.
360 Tagessätze (oder Knast) sind die Regel. Dazu noch Entzug der bestehenden Fahrerlaubnisse inkl. MPU wenn man nicht sonst eine absolut reine Weste hat.
Existenzbedrohend wird das Ganze bei einem Unfall (vor allem mit Personenschaden).)

holzerhobby hat geschrieben:Brauch ihn nicht wirklich, aber bekanntlich ist haben besser als brauchen.

zitat von togra
(Du "hast" ich ja gar nicht.
Eigentlich sollte das bei der Verlängerung auch auffallen.)

Ich glaube da bist du auf dem Holzweg , Wenn man damals den alten dreier Führerschein umschreiben lies , hat man sozusagen den CE "geschenkt" bekommen wie Günter es geschrieben hat,man musste aber eine Landwirtschaft nachweisen .War bei mir auch so .auch den A1 hat man "geschenkt" bekommen.
mfg
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon Franzis1 » Mo Jun 26, 2017 17:47

Ist das dann der C1E der alte 3er mit Transport genehigung für die LW bei gattinen konnte Mann das auch eintragen lassen, ich hab den 2 er bei der Verteidigung gemacht damals 88-89 wir waren so gut da hat Gorbi dann die DDR freiwillig zurück gegeben
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon AF85 » Mo Jun 26, 2017 17:57

Nein der CE , der C1E gilt auch noch über 50 und muss nicht verlängert werden.
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon Fassi » Mo Jun 26, 2017 20:41

Doch, ab 50 gilt die Regelung auch beim C1(E).

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Fahrerlaubnis CE verlängern

Beitragvon beihei » Mo Jun 26, 2017 21:03

Fassi hat geschrieben:Doch, ab 50 gilt die Regelung auch beim C1(E).

Gruß


Komisch , bei mir ist beim C/CE auf dem Führerschein ein beschränkendes Datum eingetragen . Beim C1/ C1E nicht. Wenn dem so wäre wie Fassi meint , hieße das ja das ich jedesmal wenn ich mit dem Pritschenwagen mit über 3,5 T unterwegs wäre ohne Fahrerlaubnis unterwegs wäre.....

Gruß
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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