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Fällverbot März - Septemeber

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon 15er » Do Feb 22, 2018 11:43

Jetzt muss ich schon nochmal nachfragen, hat eine Baumschutzverordnung zwingend was mit der grundsätzlichen Schonzeit der Gehölze zu tun?
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon yogibaer » Do Feb 22, 2018 12:16

Ja, hat sie, denn eine Baumschutzsatzung kann die Ausnahmeregelungen (ohne der des Waldes) des Naturschutzgesetzes für das gesamte Territorium der Kommune einschränken und sich auch für verschiedene Baumarten ein Fällverbot zu jedem Zeitpunkt des Jahres vorbehalten.
Gruß Yogi
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon Fabian3130LS » Do Feb 22, 2018 12:51

Ich habs jetzt so gemacht :-)

Da die Dame von der Gemeinde mit meiner Frage völlig überfordert war und ich kein Risiko eingehen will,
habe ich mir am Montag Urlaub genommen und mach den Baum weg.

Problem gelöst :D
Fabian3130LS
 
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon Holzspaß » Do Feb 22, 2018 19:09

Servus Fabian,
wen ich es richtig im Kopf hab liegt den Wohnort in BaWü.
Das s insofern interessant das ich erst ein halbprivates Gespräch mit einer Dame von der unteren Naturschtzbehörde eines Landkreises in BaWü hatte. Da ging es genau um diesen Sachverhalt. Früher galt der 39ger dann kam die Ausnahme die aber durch eine Verordnung ausgehebelt sein kann je nach Landkreis oder Stadt.
Sie zB (deutlich grün aber sehr net und mit Sachverstand) hält es bei sich so das wen eine Nachfrage kommt sie darauf hin weist das jetzt ganzjährig gefällt werden darf. Man aber wen kein besonderer Druck da ist man aus ökologischen Gründen den 39ger einhalten soll. Dort gibt es aber auch keine besondere Verordnung.

Gruß Holzspaß
Wer wissen will wo meine Rechtschreibfehler her kommen der soll nachschauen was ein Legastheniker ist - da findet er mich!
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon moggälä » Do Feb 22, 2018 21:37

Hallo,

@DarkBrummer: das ganze is ein Bundesgesetz, die Baumschutzverordnung ist da nach der Fragestellung des TE nicht gemeint.

Vielleicht hilft das hier weiter:
http://www.baeumeundrecht.de/pdf/bndschutz.pdf

mfG
Axel
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon DarkBrummer » Fr Feb 23, 2018 11:36

moggälä hat geschrieben:Hallo,
@DarkBrummer: das ganze is ein Bundesgesetz, die Baumschutzverordnung ist da nach der Fragestellung des TE nicht gemeint.


Merci Moggälä,
du hast scho recht, hab das etwas falsch verstanden bzw. wollte drauf hinweisen das es hierachisch geregelt ist und es zu zusätzlichen einschränkungen führen kann.
(wie Yogi schon geschrieben hatte)

LG
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon Kletschenberg » Fr Feb 23, 2018 17:36

Irgend wie seid ihr auf dem völlig falschen Dampfer mit der Baumschutzverordnung und den pauschal genehmigten Zeiten. Die ganze Sache hat mit den Bäumen nur insoweit was zu tun, als das es um sie geht. Die Sache dient einzig und allein dem Vogelschutz. Denn pünktlich ab 1. März fallen heerscharen von Vögeln in den Bäumen ein und wollen Brüten. Es gibt eine Vogelschutzsatzung welche hier in die Baumsache eingreift. Über Sinn und Unsinn kann man streiten. Denn hier vor Ort ist regelmäßig zu beobachten, dass komunale Bäume gans Plötzlich erst im März überhaupt angefast werden. War die Zeit der letzten vier Monate mal wieder zu kurz das man's nicht geschaft hat nen Auftrag aus zu lösen.
Übrigens gibt es zu jeder Regel auch ne Ausnahme. Nur mal an die Verkehrssicherheit, Standsicherheit usw. gedacht. Aber da bitte unbedingt die Behörde nicht vergessen, sonst wird's schnell teuer.
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon yogibaer » Fr Feb 23, 2018 21:46

Hier ist die Baumschutzsatzung der Stadt Brandenburg. Wenn es nur um den Vogelschutz gehen sollte dürfte es ja bei den Baumarten keine Unterschiede geben. Den Vögeln ist ja die Baumart und der BHD in welcher sie ihr Nest bauen in der Regel "wurscht". Ausnahmegenehmigungen können beantragt und natürlich kostenpflichtig genehmigt werden, das Stadtsäckel möchte ja gefüllt sein. Doch bezahlt in der Stadtverwaltung die Genehmigung für Fäll- und Schnittmaßnahmen an Bäumen die Antragstellende Abteilung?
Gruß Yogi
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon Adele » Fr Feb 23, 2018 21:48

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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon R16 » Sa Feb 24, 2018 15:13

Ein Auszug aus

https://www.agrarheute.com/management/recht/feldgehoelz-roden-erlaubt-530473
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon Kletschenberg » Sa Feb 24, 2018 18:50

@ Yogibaer
Hab ich irgend was von Brandenburg geschrieben? Es gibt noch Landes,- Bundes und letztlich EU Gesetze. Doch das weist du sicherlich.
Die Ruhezeiten haben nichts, aber auch gar nichts mit dem Schutz der Bäume zu tun. Baumscutz dient in der Hauptsache dem Schutz der Bäume selbst. Also sowohl der Erhaltung der Art als auch der Vermeidung von Kahlschlägen bzw. dem Ehralt des innerstädtischen Grün.
Die Baumschutzsatzung von Brandenburg brauchste mir nicht verlinken, die hab ich ständig in aktueller Vesion sogar auf dem Fahrzeug liegen weil immer wieder besonders schlaue bei der Arbeit ankommen. Und im übrigen hast du da nicht mal die Aktuelle von 2015.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon DarkBrummer » Di Mär 13, 2018 9:13

Hoi,
Mal ein kurzer Nachtrag, wir hatten jetzt eine Weide im Ort zu fällen.
Diese konnte nur nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung vom Landratsamt per SKT abgetragen werden.
Begründung: Zu nah am Stadl, intensiver Pilzbefall.
Vielen konnte man einfach abbrechen anstatt zu sägen :(, Rüstzeit hatte sich auch verdoppelt aufgrund des schlechten Zustandes.

LG
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