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Fällverbot März - Septemeber

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon Fabian3130LS » Mi Feb 21, 2018 15:04

Hi,

ich hab mal eine Frage an euch. Werde aus den Gesetzestexten leider nicht schlau :-)

Ich soll für jemanden einen Baum fällen.
- Privatgrundstück
- Baum hat eine Krankheit aber aktuell keine Bedrohung

Laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 gilt ja ein generelles Fällverbot für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Bei unserem Landratsamt hab ich folgenden Text gefunden:
Seit 1. März 2010 gelten hier neue Regelungen:

Nach dem § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen in der Zeit zwischen dem 01.03. und 30.09. eines jeden Jahres Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder Röhrichtbestände nicht gerodet, abgeschnitten oder auf andere Weise zerstört werden.

Hab noch eine Ausnahmeregelung gefunden die auf mich zutreffen würde (siehe Anhang)
Diese Regelung finde ich aber in keinem Gesetzestext.


Kennt sich jemand von euch aus? Ich habe leider keine Zeit den Baum im Februar zu fällen.

Gruß Fabi
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon DarkBrummer » Mi Feb 21, 2018 15:14

Hi,
frag mal bei der ortsansässigen Gemeinde ob eine Baumschutzverordnung vorliegt.

LG
DB
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Marie von Ebner-Eschenbach


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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon Fabian3130LS » Mi Feb 21, 2018 15:21

Okay kann ich machen. Was wäre falls eine vorliegt?
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon H1asl » Mi Feb 21, 2018 15:25

Ist die Frage ernst gemeint?

Ich würde einfach bei der Gemeinde anrufen und nachfragen. Zu einfach?
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon Fabian3130LS » Mi Feb 21, 2018 15:40

Ja schon nur ist Mittwoch Mittag geschlossen. So was muss doch eigentlich eindeutig im Gesetz stehen
oder sehe ich das falsch?
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon robs97 » Mi Feb 21, 2018 15:44

Fabian3130LS hat geschrieben:Ja schon nur ist Mittwoch Mittag geschlossen. So was muss doch eigentlich eindeutig im Gesetz stehen
oder sehe ich das falsch?


Gilt nur für Parteiverkehr, anrufen kannst trotzdem :wink: :wink:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon jetztaberschlau » Mi Feb 21, 2018 15:48

Das Gesetzt gibt es schon lange ,nur wer hält sich da dran ?

Wo kein Kläger da kein Richter .
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon yogibaer » Mi Feb 21, 2018 17:01

Fabian3130LS hat geschrieben:Laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 gilt ja ein generelles Fällverbot für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen

Auch 5m² Rasen ist und/ oder 3m² Stiefmütterchen sind gärtnerisch genutzte Flächen. Aber um unnötigen Ärger aus den Weg zu gehen besteht ja noch die Möglichkeit den Baum bis 28.02 zu fällen und danach irgendwann aufarbeiten. Das ist rechtlich auch an Stellen möglich die unter das generelle Fällverbot fallen.
Gruß Yogi
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon 15er » Mi Feb 21, 2018 17:34

H1asl hat geschrieben:Ist die Frage ernst gemeint?

Ich würde einfach bei der Gemeinde anrufen und nachfragen. Zu einfach?


Da wennst dann eine Ökotante in der Leitung hast, die sich da dann persönlich verwirklichen will, hat sich der Anruf auf jeden Fall gelohnt. :mrgreen:

Bei uns in der Nachbargemeinde müssen kranke Eschen und alte Pappeln direkt neben der Straße weg, für jeden normaldenkenden Menschen vollkommen klar, einen Kilometer vom "Tatort" entfernt befindet sich die Innaue, ein X-tausende ha großes Ökosystem welches extensiv genutzt wird. Aber der Bund Naturschutz legt sich da so was von ins Zeug wegen ein paar Bäumchen das kann man sich garnicht vorstellen.
Am geilsten ist die Aussage über die mögliche Nachpflanzung von Stieleichen, die nicht in unsere Region passen würden :mrgreen:
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon stamo » Mi Feb 21, 2018 18:37

yogibaer hat geschrieben:
Fabian3130LS hat geschrieben:Laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 gilt ja ein generelles Fällverbot für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen

Auch 5m² Rasen ist und/ oder 3m² Stiefmütterchen sind gärtnerisch genutzte Flächen. Aber um unnötigen Ärger aus den Weg zu gehen besteht ja noch die Möglichkeit den Baum bis 28.02 zu fällen und danach irgendwann aufarbeiten. Das ist rechtlich auch an Stellen möglich die unter das generelle Fällverbot fallen.
Gruß Yogi

Welch Glück für Hobby- und Profiholzer, dass sie auch in der Brutzeit Bäume umsägen können.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon robs97 » Mi Feb 21, 2018 20:09

15er hat geschrieben:
H1asl hat geschrieben:Ist die Frage ernst gemeint?
Ich würde einfach bei der Gemeinde anrufen und nachfragen. Zu einfach?

Da wennst dann eine Ökotante in der Leitung hast, die sich da dann persönlich verwirklichen will, hat sich der Anruf auf jeden Fall gelohnt. :mrgreen:


Wennst hin fährst, hast die selbe Tante pers. vor Dir dann hat sich das hin fahren genau so gelohnt.
Oder meinst am Telefon machts die Ökotante und bei persönlichem Erscheinen das Steueramt ??
Du wirst für jeden Sachverhalt immer den dafür zuständigen Sachbearbeiter bekommen, egal ob Tel. od. Pers.:mrgreen: :mrgreen:
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon H1asl » Mi Feb 21, 2018 20:44

Oder noch einfacher

Fabian3130LS hat geschrieben:Ich soll für jemanden einen Baum fällen


Der "jemand" soll sich drum kümmern ob es rechtens ist, dann sagst du zu ;)
Wenn zu wenig bekannt schriftlich geben lassen. Dann solltest ja ausm Schneider sein
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon CarpeDiem » Mi Feb 21, 2018 20:54

robs97 hat geschrieben:Du wirst für jeden Sachverhalt immer den dafür zuständigen Sachbearbeiter bekommen, egal ob Tel. od. Pers


Aber nur dann wenn sich auch jemand "zuständig" fühlt, das ist beileibe nicht immer der Fall!
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon Waldmichel » Do Feb 22, 2018 6:24

H1asl hat geschrieben:Wenn zu wenig bekannt schriftlich geben lassen.


Das würde ich bei den Ämtern sowieso! Anfrage per Email rein und du hast eine schriftliche Antwort mit Namen des Sachbearbeiters!
Persönliche oder Telefongespräche sind mir da zu gefährlich wegen irgendwelcher Missverständnisse!

Gruß Mathias
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Re: Fällverbot März - Septemeber

Beitragvon DarkBrummer » Do Feb 22, 2018 9:07

Fabian3130LS hat geschrieben:Okay kann ich machen. Was wäre falls eine vorliegt?


Bei uns war es so, das die Gemeinde keine Baumschutzverordnung vorliegen hatte.
Entsprechend konnte ich unter dem Jahr auf Privatgrund "meinen" Privatbaum fällen, da es keine Regelung gab, die dies untersagte.

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