Nochmal zum Testament und zur Mitwirkung eines Notars: Ich kenne einen Fall, wo ein Millionenvermögen nicht den Erben fand, den der Erblasser vorgesehen hatte, sondern einen anderen.
Der Erblasser hatte das Testament eigenhändig unterschrieben, aber nicht mit seinem vollen Namen, sondern hatte seinen Vornamen mit "W." abgekürzt! Das Testament war ungültig!!!