Nordhesse hat geschrieben:Nein, laut Satzung muss sich die Jagdgenossenschaft nicht beteiligen. Aber wenn der Bgm. den starken Wunsch äußert, das zu machen, da er ansonsten Probleme sieht die Mittel im gemeindlichen Haushalt für den Wegebauanteil weiter bereitzustellen.
Oder noch besser : Wenn die Jagdgenossenschaft sich daran nicht beteiligen kann, dann müssen wir uns den Jagdertrag für die gemeindlichen Grundstücke auszahlen lassen
wenn das die Jagdgenossen mit sich machen lassen....
bei uns gibt's genug, die ihre Felder schon Jahre verpachtet haben, die würden was husten, wenn sie auf einmal für die Feldwege zahlen müßten, auf denen sie nie fahren....
