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Feldwege richten: wer muß zahlen?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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37 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon keinbauer » Di Jul 13, 2021 10:18

Hier hatten die Jagdgenossenschaften die Gemeinde gefragt, ob sie nicht die Sanierung und Unterhaltung der Wirtschaftswege (mit)übernehmen könnte, als vor einigen Jahren mal größere Schäden durch Unwetter entstanden. Die hiesigen Jagdgenossenschaften haben im Jahr knapp 50.000 Einnahmen, und die Wirtschaftswege sind insgesamt bei ~500km Länge, also sind im Jahr umgelegt gerade mal 100EUR/km zur Verfügung. Die Gemeinde hat dann mal gerechnet, was es kosten würde, und ist für eine Generalsanierung inkl. tlw. Ausbau auf eine für heutige Maschinen halbwegs taugliche Wegesbreite und -tragkraft bei 120 EUR/lfd. Meter(!) gelandet, danach jährlicher Unterhaltsaufwand von 10 EUR pro lfd. Meter. Das wäre ohne Anliegerbeiträge gar nicht zu schaffen, und dann wären die Landwirte mit 50-60€ jährlich wiederkehrenden Beiträgen pro Hektar involviert gewesen. Wobei nicht nur direkt am Weg liegende Parzellen, sondern auch solche, die nur mittelbar durch die dann öffentlichen Wirtschaftswege erschlossen werden, berücksichtigt würden. Gab zunächst mal ziemliche Diskussionen, die Jagdgenossenschaften haben die Betreuung nicht abgegeben, die Wege werden hier und da ein bisschen leidlich ausgebessert, und ansonsten fährt man halt lieber die vorhandenen Wege weiter, und wenn sie noch so schlecht sind. Wenn im Ausgangsfall die Kommune schonmal die Zuständigkeiten prüft, könnte das ähnlich ausgehen.
Allerdings ist der Fragesteller doch für gewöhnlich der Fraktion angehörig, für die die Landwirtschaft oder gleich ganz Deutschland eh bald untergehen werden, also muss man dort an den Feldwegen ja auch nichts mehr investieren, egal aus welcher Tasche es käme :prost:
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon CarpeDiem » Di Jul 13, 2021 10:33

Normalerweise sind diese Dinge die hier angesprochen werden in einer Feldwegesatzung der Gemeinde geregelt. Dies ist auch bei uns so, wobei die Gemeinde (Stadt) aus der Kernstadt und ca. 10 Ortsteilen besteht. Einzelne Ortsteile sind flurbereinigt, andere nicht. Nach der Flurbereinigung sind die Wege geklärt, sie sind alle im Besitz der Gemeinde.

In unserem Ortsteil gibt es sowohl private als auch öffentliche Wege. In der Vergangenheit wurde immer argumentiert, dass man nur für die Wege im Besitz der Stadt sich verantwortlich fühlt, an allen anderen wurde nix gemacht, aber auch immer darauf hingewiesen, dass diese von allen genutzt werden dürfen.

Nun steht eine Neufassung der Feldwegesatzung ins Haus, die auf jeden Fall eine saftige Erhöhung bringen wird, bin gespannt.
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon HL1937 » Di Jul 13, 2021 15:13

kontofux hat geschrieben:Die Straßenbaulast trägt bei öffentlichen Feld- und Waldwegen (gemarkt) An- und Hinterlieger.
In Ausnahmefällen übernehmen Jagdgenossenschaften teilweise Lasten.
Grüße aus Selkirk


Ist das dann der Besitzer als Anlieger oder der Bewirtschafter?
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon keinbauer » Di Jul 13, 2021 15:57

Das kommt drauf an, wie weitsichtig man den Pachtvertrag formuliert hat.
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon Nick » Di Jul 13, 2021 16:35

HL1937 hat geschrieben:
Ist das dann der Besitzer als Anlieger oder der Bewirtschafter?


Oder vielleicht doch der Eigentümer...
mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon bauer hans » Di Jul 13, 2021 16:41

wers kaputt macht,muss reparieren.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon Schoofseggl » Di Jul 13, 2021 17:17

bauer hans hat geschrieben:wers kaputt macht,muss reparieren.


der war gut :lol:
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon HL1937 » Di Jul 13, 2021 18:35

bauer hans hat geschrieben:wers kaputt macht,muss reparieren.


Mit meinen Fahrzeugen mach ich den Weg nicht kaputt.
Kaputtgemacht hat den Weg der Regen.
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon langholzbauer » Di Jul 13, 2021 18:57

Kaputt gehen Schotterwege zu allererst auf Grund mangelhafter Pflege und Entwässerung.
Danach kommen zu hohe Fahrgeschwindigkeiten und übermässige Benutzung bei zu feuchten Verhältnissen....
Auch wenn es kaum ein Laie verstehen will,
zehn zu schnelle PKW's täglich ruinieren viele Wege schneller, als die gleiche Anzahl lof- Groß-Gespanne mit ausreichend Verstand zwischen Lenkrad und Heckscheibe. :wink:

Vielerorts wünsche ich mir " einen Flurschütz" zurück, der unnötige Nutzer und unsinnige berechtigte Nutzer gleichermaßen in die Schranken weist! :klug:
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon DWEWT » Di Jul 13, 2021 19:08

HL1937 hat geschrieben:
Ist das dann der Besitzer als Anlieger oder der Bewirtschafter?


Solltest du Eigentümer von Flächen sein, dann hast du dich hier maßlos blamiert! Der Anlieger ist der Eigentümer eines anliegenden Grundstückes! Wenn der Eigentümer sein Grundstück z.B. verpachtet hat, dann ist der Pächter der Besitzer!
Hier palavern Berufskollegen über eine mögliche Enteignung oder andere Einschränkungen von Eigentums- oder Besitzrechten rum und wissen oft gar nicht, worüber sie überhaupt reden. Kopfschüttel!
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon DWEWT » Di Jul 13, 2021 19:20

bauer hans hat geschrieben:wers kaputt macht,muss reparieren.


Das ist das Verursacherprinzip. Kommt aber bei Landwirten nicht gut an.
Mein privater Weg hat eine Länge von ca. 4 km. Genutzt wird er jetzt nur noch von einem Kollegen und mir. Jedes Jahr verwende ich zwei Tage und ca. 70t Betonbruchmaterial darauf, den Weg instand zu halten. Das geht dann recht gut. Früher fuhren hier mal 5 Kollegen auf dem Weg herum. Egal wie der Zusand war, man konnte ja auch noch auf die Bankette ausweichen. Das ist jetzt vorbei. Einen Weg kann man recht gut instandhalten, wenn laufend daran gearbeitet wird. Allerdings sind und das weiß ich aus eigener Erfahrung, die werten Wegmitnutzer immer genau dann, mit gaaaanz wichtigen anderen Arbeiten beschäftigt. Machen und zahlen lassen oder den Weg einfach mal sperren, wenn das legal ist.
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon langholzbauer » Di Jul 13, 2021 19:36

DWEWT hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:wers kaputt macht,muss reparieren.


Das ist das Verursacherprinzip. Kommt aber bei Landwirten nicht gut an.
Mein privater Weg hat eine Länge von ca. 4 km. Genutzt wird er jetzt nur noch von einem Kollegen und mir. Jedes Jahr verwende ich zwei Tage und ca. 70t Betonbruchmaterial darauf, den Weg instand zu halten. Das geht dann recht gut. Früher fuhren hier mal 5 Kollegen auf dem Weg herum. Egal wie der Zusand war, man konnte ja auch noch auf die Bankette ausweichen. Das ist jetzt vorbei. Einen Weg kann man recht gut instandhalten, wenn laufend daran gearbeitet wird. Allerdings sind und das weiß ich aus eigener Erfahrung, die werten Wegmitnutzer immer genau dann, mit gaaaanz wichtigen anderen Arbeiten beschäftigt. Machen und zahlen lassen oder den Weg einfach mal sperren, wenn das legal ist.

:!: :!: :!:
Bei Privatwegen geht das ja auch.
Wenn der andere Nutzer den Privatweg wirklich braucht, steht dem Eigentümer nach BGB auch eine entsprechende "Wegerente" zu.
Die meisten Probleme gibt es mit öffentlich genutzten oder - gewidmeten Wegen, auf denen die notwendigen Unterhaltungs- u. Ausbaumaßnahmen zu lange ausgeblieben sind.
Auch die oft gerügten jungen Fahrer von LU's nehmen sich automatisch bei gut gepflegten Wegen meist besser in Acht !
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon DWEWT » Di Jul 13, 2021 19:55

langholzbauer hat geschrieben:Auch die oft gerügten jungen Fahrer von LU's nehmen sich automatisch bei gut gepflegten Wegen meist besser in Acht !


Das kann ich so leider nicht bestätigen. Entlang meiner zwei Wege wurden vor 15 Jahren Ahorn, Eichen und Eschen gepflanzt. Der Abstand von der Wegmitte beträgt 4 m. Es war also klar, dass der Weg einspurig werden würde. Nun sind die Bäume ca. 7 m hoch und die Krone ist ca. 4m im Durchmesser. Die Wege sind absolut gerade und weit einzusehen. Trotzdem gelang es den Fahrern meines LU nicht, sich kurz darüber zu verständigen, wer jetzt in den Weg einbiegt und wer kurz warten muss. Immer wieder drängelten sich die Gespanne aneinander vorbei und rammten dann auch mal einen Ahornbaum. Der LU musste 3 Tsd.€ für einen neuen Baum zahlen. Seitdem läuft das einfach wunderbau. Mich kostet diese Rücksichtnahme ca. 100€ (f. Wartezeiten) bei jeder Futterernte. Auch die 20km/h-Höchstgeschwindigkeit auf meinen Wegen ist jetzt kein Problem mehr. Es geht nur über das Portemonaie!
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon farmerpirat » Di Jul 13, 2021 20:09

Moin,

ich hätte eine Frage die zum Thema passt, daher schmeiße ich sie hier mit rein:

Auf einer meiner Flächen geht ein 600m langer Wald- und Wiesenweg entlang der zu meinem Grundstück gehört und nur zu meiner Wiese am Ende von besagter Fläche führt. Er ist nicht befestigt, einfach nicht mit bestellt, komplett zerfahren und das schon seit x Jahren.
Das erste Drittel davon war mal ein Gemeindeweg den mein Vater vor Jahrzehnten erworben hat. Durch einen Flächentausch könnten wir jetzt ebenso einen Weg, aber nur halb so lang über die Nachbarfläche aussparen(und dazu noch am Wender und nicht über die schönen langen Enden) und den alten Weg mit bestellen.
Das damals erworbene Teilstück davon, was noch fehlte, ist in den Katasterkarten noch zu finden, ebenso aber auch eine Bahnlinie die es seit den 60ern nicht mehr gibt und ehemals über meine Flächen führte.
Kernfrage: Kann ich das einfach machen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?

Danke
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Re: Feldwege richten: wer muß zahlen?

Beitragvon julius » Di Aug 17, 2021 18:57

julius hat geschrieben:Noch haftet der Grundstücksbesitzer nicht wenn ein Radfahrer auf dem Feldweg stürzt und sich verletzt.
Aber was wenn einer vor dem Bundeverfassungsgericht mit top Anwälten klagt und dann Recht bekommt ? :shock:
Dann wird es lustig. Dann ist das so wie auf Gehwegen- Wenn ich den nicht räume und streue im Winter und jemand stürzt kann der mich auf Schadenersatz verklagen.


Da sind wir nun doch schon kurz davor :shock:

Nach Sturz am Feldweg: Landwirt muss zahlen

https://www.wochenblatt-dlv.de/regionen ... 2021-08-17
julius
 
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