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Fendt 50Km/h

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon stefanf » So Jan 27, 2008 15:29

ich find L auch unsinnig. habe direkt T gemacht und auch nur " fahrstunden gebraucht und bin nicht durchgefallen und der prüfer hatte gar nichts auszusetzen.

ohne BE aber mit B darf man nur anhänger mit einer bestimmten größe fahren. genaue angaben können bestimmt die besitzer dieses scheines machen :wink:
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Beitragvon Maxxum5140 » So Jan 27, 2008 18:41

1) die meisten Plizisten wissen gar nicht was man mit T alles fahren darf.

2) Du darfst nur einen 50 bzw. einen 60 KMH schlepper fahren wenn du bei einem LU Auszubildener bist. das haste sonne Art Sondergenehmigung
MfG Hendrik

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Beitragvon 6320Premium » So Jan 27, 2008 19:51

Maxxum5140 hat geschrieben:1) die meisten Plizisten wissen gar nicht was man mit T alles fahren darf.

2) Du darfst nur einen 50 bzw. einen 60 KMH schlepper fahren wenn du bei einem LU Auszubildener bist. das haste sonne Art Sondergenehmigung


Und wenn du 18 bist...
Mfg
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Beitragvon master3011 » So Mär 09, 2008 12:27

Wie läuft das denn, wenn auf meinem Lehbetrieb der Schlepper 50 läuft und ich nur T hab und 40kmh fahren darf?

wie funktioniert das mit dieser Sondergenehmigung?

mfg :wink:
Wer Renault kennt,fährt kein Fendt!
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Der Fendt Vario TMS ist wieder mal verreckt... wo hab ich bloß den Case CVX versteckt?

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Beitragvon Heinzi82 » So Mär 09, 2008 21:02

Steve Asmussen Verfasst am: Sa Jan 26, 2008 14:24 Titel:

--------------------------------------------------------------------------------

was ist wenn du, als 16 jähriger mit nen johnyy 50 fährst?
:?:
:lol:
:lol:
:lol:
:lol:
:idea: 50km/h sind 50km/h ob Johny, Fendt oder Deutz. Was ist das für-ne Frage! Und Verbot ist Verbot.
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Beitragvon master3011 » So Mär 09, 2008 22:32

Tolle Antwort :D:D:D

hier nochmal: :P
master3011 hat geschrieben:Wie läuft das denn, wenn auf meinem Lehbetrieb der Schlepper 50 läuft und ich nur T hab und 40kmh fahren darf?

wie funktioniert das mit dieser Sondergenehmigung?

mfg :wink:
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Beitragvon automatix » Mo Mär 10, 2008 7:24

es ist auf jeden Fall sinnvoller, wenn du deinen Ausbildungsberater fragst oder bei der Führerscheinstelle, als hier im Forum.
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Beitragvon master3011 » Mo Mär 10, 2008 15:21

ich wollt ja nur wissen wie ungefähr das funktioniert.. ;)
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Beitragvon 714er » Mo Mär 10, 2008 16:54

automatix hat geschrieben:wer sich den L aufreden läßt ist auch selber schuld.
das ist der dümmste führerschein den es gibt.


L konnte ich aber schon mit 15 machen im Gegensatz zum T-Schein, unsere Schlepper liefen damls auf dem Papier alle 32 und 25 und Radlader durfte ich auch fahren.
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Beitragvon master3011 » Mo Mär 17, 2008 19:18

master3011 hat geschrieben:Wie läuft das denn, wenn auf meinem Lehbetrieb der Schlepper 50 läuft und ich nur T hab und 40kmh fahren darf?

wie funktioniert das mit dieser Sondergenehmigung?

mfg :wink:


hat sowas denn hier noch keiner gemacht , bzw. erfahrung mit? :? :? :(
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Beitragvon JueLue » Mo Mär 17, 2008 19:30

master3011 hat geschrieben:
master3011 hat geschrieben:Wie läuft das denn, wenn auf meinem Lehbetrieb der Schlepper 50 läuft und ich nur T hab und 40kmh fahren darf?

wie funktioniert das mit dieser Sondergenehmigung?

mfg :wink:


hat sowas denn hier noch keiner gemacht , bzw. erfahrung mit? :? :? :(


Das Wort "Führerscheinstelle" wurde ja schon erwähnt, an die muß man sich wenden, zuständig ist übrigens immer die in der der Antragsteller den Führerschein gemacht hat.

Man muß einen Lehrvertrag vorlegen und ein Schreiben des Ausbilders, dass für die Ausbildung das Führen eines 50km/h Schleppers zwingend notwendig ist (mit Angabe des/der konkreten Fahrzeuge - Kennzeichen und Hersteller / Typ), dann gibt es eine Ausnahmegenehmigung für die Benutzung dieser Fahrzeuge im Rahmen der Ausbildung.

Alles andere ist fahren ohne Führerschein mit den entsprechenden Folgen

Alles kein Problem, man muß allerdings etwas Zeit einkalkulieren (6 Wochen) und etwas Geld (60€).

Sowas ist nichts geheimes, es gibt dafür genaue Regelungen, man muß nur mal bei den Behörden nachfrage, naheliegend wäre natürlich auch den Ausbildungsberater zu fragen, oft haben die ausbildenden Landwirte aber auch schon Erfahrung.
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