DX85 hat geschrieben:Soweit alles korrekt, trotzdem ist die Kennzeichenfarbe wurscht.
Schön ists auch bei Fahrzeugen mit grünem Kennzeichen die trotzdem voll versteuert werden.
Da macht die Rennleitung nen nettes Gesicht, weil Du nen Minibagger von einer Baustelle zur anderen transportierst, die Dich anhalten wegen grünem Kennzeichen am Schlepper und Du dann den Steuerbescheid vorzeigen kannst.
Beim nächsten Mal mach ich nen Foto von den Grün-Weißen... Können dann meine Enkel noch drüber lachen....
Anhänger ist in diesem Fall natürlich separat zugelassen und versichert, Folgekennzeichen ist in diesem Fall ja nicht erlaubt.
Lars
Dann sind deine Fahrzeuge entweder selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder normale Schlepper mit grünem Kennzeichen die nur für bestimmte Fahrten oder auf eine bestimmte Dauer steuerpflicht sind(zb halt eben mal als Lohnarbeit Minibaggertransport oder Bauschutt fahren etc..),denn sonst macht ein grünes Kennzeichen keinen Sinn wenn absolut nicht LoF genutzt!Dann brauchst du trotzdem bei Fahrten mit Anhänger bei über 3,5t zlgG vom Zugfahrzeug den CE und darunter den BE!
Hier hat es letztens jemanden erwischt der beim Pfarrfest mit seinem Schlepper und grünem Kennzeichen,die Stuhlgarnitur mit seinem Anhänger wegfahren wollte,er war gerade 50 Meter auf der Straße unterwegs als von hinten die Polizei ihn überholte,denen natürlich die Ladung des Anhängers und das fehlende Schild auffiel(Möbeltransport ist ja keine LoF Tätigkeit!) Ende vom Lied,Anzeige wegen Steuerhinterziehung,wegen Fahren ohne Führerschein,Fahren ohne Versicherungsschutz und nicht angemeldeten Anhänger!Den Beliebtheitsgrad dieser Dorfbullen kann man sich nun sicher ausmalen,war zwar ihr Job was sie da getan haben aber naja obs wirklich so nötig war!