Schweine sind (bisher?) nicht mein Fach. Deshalb die Frage in die Runde: Wie ist der aktuelle rechtliche Stand bei der Ferkelkastration und was ist in Zukunft zu erwarten? Im Netze lese ich unterschiedliches von Selbstverpflichtungen und gesetzlichen Auflagen, kann aber keine klaren Aussagen finden.
Im Speziellen geht es mir um die Erhaltungszucht alter Rassen. Durch die kleinen Bestände und die geringeren Zunahmen wäre hier ein Totalverbot der Kastration besonders problematisch. Betäubung scheint mir in dem Bereich dagegen ohne große Probleme machbar und den Kunden vermittelbar zu sein. Ethisch wie finanziell.

