Moin,
eine Aufschüttung (natürlich mit geeignetem und zulässigem Material), um "zufällig" auf das Strassenniveau zu kommen, wäre nach § 65 BauO NRW genehmigungsfrei, was noch zu prüfen wäre, ob in diesem Fall Grenzabstände zu beachten sind. Das Ganze darf dann natürlich nicht "Zufahrt" genannt werden, die müsste genehmigt werden. Du musst ja nicht gerade dann von der Strasse auf dein Grundstück fahren, wenn eine Delegation vom Landesstrassenbauamt vorbeifährt......
§ 65 BauO NRW – Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
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42. selbstständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis zu 2,0 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 400 qm Fläche haben.