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Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon Matz » Do Mai 04, 2017 14:51

Moin,

eine Aufschüttung (natürlich mit geeignetem und zulässigem Material), um "zufällig" auf das Strassenniveau zu kommen, wäre nach § 65 BauO NRW genehmigungsfrei, was noch zu prüfen wäre, ob in diesem Fall Grenzabstände zu beachten sind. Das Ganze darf dann natürlich nicht "Zufahrt" genannt werden, die müsste genehmigt werden. Du musst ja nicht gerade dann von der Strasse auf dein Grundstück fahren, wenn eine Delegation vom Landesstrassenbauamt vorbeifährt......

§ 65 BauO NRW – Genehmigungsfreie Vorhaben

(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
.
.

42. selbstständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis zu 2,0 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 400 qm Fläche haben.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon LUV » Do Mai 04, 2017 15:08

Ist doch heutzutage gar kein Probleme mehr, ohne Zuwegung auf sein Grundstück zu kommen....
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/google- ... -a-602674/
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon T5060 » Do Mai 04, 2017 15:47

Zufahrten zu Landesstraßen bedürfen immer der Genehmigung durch die Straßenbaulasträger.
Da hat wohl jemand geschlafen und schaue erst mal nach, ob das kein Biotop ist. :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon Family Guy » Fr Mai 05, 2017 21:01

Irgendjemand hat irgendwann mal gewaltig geschlafen.
Jedes Grundstück in Deutschland hat eine Zufahrt, wenn irgendwie möglich über einen öffentlichen Weg, denn dafür wurden die Dinger gebaut. Wenn nicht, gilt das Notwegerecht.
Meine Vermutung in dieser Sache ist, dass die Landesstraße irgendwann mal eine Gemeinde oder Kreisstraße war und damit die Zuwegung auch klar war. Dann wurde umgewidmet und nun hast du das Problem, also sprich mit der Landesstraßenbehörde und bedanke dich bei deinen Vorgängern, die das verschlampt haben.
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon schlepperking » Mi Mai 31, 2017 22:10

Aber auf der Flurkarte ist doch ein - nicht gerade schmaler - Weg eingezeichnet. Der verläuft - so wie ich das erkennen kann , vom Rand über die Mitte der anderen Grundstücke und endet genau entlang der Grenze zw. Nr 9 und 10 ! Sonst wäre doch auch bei der Nr 9 kein "Überhaken", der kennzeichnet , daß das Grundstück rechts und links von diesem Weg dieselbe Nummer hat . Ist dieser Weg etwa zugewachsen und in Vergessenheit geraten, (da es vllt nur ein Wiesenweg war ) , wie kommen die anderen Besitzer auf ihr Grundstück ?
Vielleicht mal die anderen Besitzer ausfindig machen und die Situation besprechen, hilft manchmal mehr als die Behörden zu kontaktieren. Wünsche Ihnen die nötige Ausdauer und Beharrlichkeit. Vielleicht gibt es doch Überfahrtsrechte, die nur keiner (mehr) kennt .... ( Tip : die Altbauern wissen auch noch viel und deren Erinnerung kann auch hilfreich sein und vielleicht hat jemand noch deutlichere Flurkarten Urkunden etc !)Viel Erfolg
schlepperking
 
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