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Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon jamesp » Di Mai 02, 2017 12:08

Hallo,
ich habe eine Wiese, die nur von einer Seite aus erreichbar ist und dort führt eine Schnellstraße/Landesstraße vorbei. Problem ist auch das es etwsa die Böschung runtergeht und immer feucht ist.
Bild
Jetzt meine Frage: wie komme ich z.B. mit einem Schlepper und kleinen Anhänger auf die Fläche? Laut der Flurkarte gehört ein Streifen zwischen Wiese und Strasse nicht zu meinem Grundstück. Darf ich da einfach rüberfahren und was ist wenn ich den Seitenstreifen kaputtmache? Ich würde da am liebsten eine Ladung Schutt abkippen um nicht steckenzubleiben.
Wie würdet ihr das machen?
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon Eicher1950 » Di Mai 02, 2017 12:51

Wieso hast du denn keine Zufahrt zu deinem eigenen Grundstück ? Mit Schutt abladen solltest du vorsichtig sein, das kann teuer werden. Ich würde mich zu allererst an die Gemeinde und die Strasenbaubehörde/Landkreis wenden.
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon jamesp » Di Mai 02, 2017 15:10

Eicher1950 hat geschrieben:Wieso hast du denn keine Zufahrt zu deinem eigenen Grundstück ?


Das haben die Grundstücke entlang der Straße alle nicht. Sind alles kleine Parzellen. Auf der einen Seite die Landstraße, dann ein ca. 50 Meter tiefes Grundstück begrenzt durch einen Bach und einen Abhang. Mein Grundstück ist auch noch vertieft und nicht auf einer Höhe mit der Straße. Soll ein Panzerloch gewesen sein das mein Großvater und Vater nach dem Krieg verfüllt haben...
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon Fassi » Di Mai 02, 2017 16:32

Hast du dir schon mal Flurkarten angeschaut? Es gibt ja immer mal wieder Zuwegungen, die halt von anderen Anliegern mitbenutzt werden und so als solche nicht mehr erkennbar sind.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon jamesp » Di Mai 02, 2017 22:41

Fassi hat geschrieben:Hast du dir schon mal Flurkarten angeschaut? Es gibt ja immer mal wieder Zuwegungen, die halt von anderen Anliegern mitbenutzt werden und so als solche nicht mehr erkennbar sind.

Gruß


Vielen Dank für die Antwort!
Kann jemand auf dem Kartenausschnitt:

Bild

eine Zuwegung erkennen und kennt jemand das Zeichen, das wie ein auf dem Bauch liegendes Z oder wie ein Fleischerhaken aussieht?

Es geht um das Grundstück mit der roten Markierung, rechts unten in der Ecke.
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon Holmer 91 » Di Mai 02, 2017 22:57

jamesp hat geschrieben:Es geht um das Grundstück mit der roten Markierung, rechts unten in der Ecke.


ähm, die 10 reicht doch bis an die Straße? Wo ist das Problem? Grundstücksmäßig ist eine Straße immer mehr als nur der geteerte Streifen.

mfg, Holmer
"... Kühe sind schon auch ganz cool, aber Schweine sind halt einfach geil."
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon Fassi » Di Mai 02, 2017 23:18

Der Haken bei der 9 heißt, dass die Flächen auf beiden Seiten des schmalen Streifens (vermutlich ein Bach oder Graben) dieselbe Grundstücksnummer haben. Es ist sind also beide das Grundstück mit der Nummer 9.

Bezüglich der Verkehrsanbindung gibt's zwei Möglichkeiten. Entweder mit vergessen Euch an die Teerstraße eine Einfahrt zu bauen. Oder der schmale Streifen entlang der Grundstücke ist kein Wasserlauf, sondern ein Rasenden. Dann wäre dieser Eure Zufahrt. Da müßte man uU mal mit dem Bauamt der Gemeinde reden. Die haben Zugang zu den entsprechenden Daten.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon Zettel » Mi Mai 03, 2017 4:57

Moin
Das komische Zeichen markiert ein "Ueberhakenflurstueck", ist so, wie Fassi erklaert hat.
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon GeDe » Mi Mai 03, 2017 5:50

So eine Markierung (wie der rote Klecks,der nicht mal ganz sichtbar ist) gibt es nicht.Du hast also Nr.10 oder/und 11 ?.
Da führt doch ein Weg hin...
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon jamesp » Mi Mai 03, 2017 7:30

Moin danke für eure Antworten!
Den roten Klecks habe ich zur Markierung gemacht. Mir gehört nur die Nr. 10. Am Grundstücksende ist ein Bach. Kein Weg. Nur die Hauptstr. Die Nachbargrundstücke sind nicht gepflegt. Ich parke immer ca. 500m vor dem Grundstück und laufe dann neben der Straße lang. Ziemlich gefährlich. Am Mo. hats mich fast umgehauen als ein LKW kam. Auch Motorräder brettern da ständig ziemlich sportlich vorbei :( Gibts doch nicht das man nicht auf sein Grundstück kommt. Hab gehört so ein Zufahrt von einer Landstr. kann jährlich 2000€ kosten...
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon yogibaer » Mi Mai 03, 2017 7:59

War die Wiese schon in deinen Besitz als die Straße neu ausgebaut wurde?
Gruß Yogi
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon JueLue » Mi Mai 03, 2017 8:04

Als erstes würde ich mal klären, was genau das für eine Straße ist, daraus ergibt sich die Zuständigkeit (Land, Kreis, Kommune).

Dann würde ich mit den zuständigen sprechen, dann nochmal hier melden.

Um wie viele m2 geht es denn? Ist ja schon erstaunlich, dass alle Grundstücke ohne Zufahrt sind, sowas wird beim Straßenbau doch eigentlich sofort gemacht.

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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon GeDe » Mi Mai 03, 2017 9:55

Wenn es tatsächlich keine Zufahrt geben sollte (auch vor dem Bau der Straße),dann frag mal auf dem Rathaus/Gemeindeverwaltung nach ob nicht ein (Ur-)altes Überfahrtsrecht über die anderen Grundstücke eingetragen ist.
Diesen Fall gibt es bei uns öfters.Es ist kein Weg eingezeichnet,aber durch rege Nutzung kann man die Überfahrt dafür halten.
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon jamesp » Do Mai 04, 2017 8:36

GeDe hat geschrieben:Wenn es tatsächlich keine Zufahrt geben sollte (auch vor dem Bau der Straße),dann frag mal auf dem Rathaus/Gemeindeverwaltung nach ob nicht ein (Ur-)altes Überfahrtsrecht über die anderen Grundstücke eingetragen ist.


Leider nicht :| Die Stadt schreibt mir: "für Ihr genanntes Grundstück gibt es keine eingetragenen Zufahrtsbaulasten". Ich solle mich an das Amtsgericht wenden. Und der Landesbetrieb Strassen NRW sagt ich könne nicht "einfach von der Landesstrasse die Böschung runter auf das Grundstück fahren" und das Ordnungsamt meint "einen halben km entlang der Straße am Rand zu laufen sei lebensgefährlich".
d.h. ich kann mein Grundstück nicht nutzen weil ich nicht drauf komme? Das Grundstück ist 1.500 qm groß, schön an einem Bachlauf und ich würde dort gerne einen Teich anlegen und Pappeln pflanzen.
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Re: Fläche nur von Landesstraße aus erreichbar

Beitragvon JueLue » Do Mai 04, 2017 9:10

Ich lese heraus, dass du in NRW wohnst.

Für mich wäre dass ein klassischer Fall von "frag mal den Juristen vom Bauernverband".

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